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Rechtsanwalt Griechisches Erbrecht
Das griechische Erbrecht greift dann, wenn eine Person griechischer Abstammung oder mit Vermögen in Griechenland verstirbt. Nach einem Todesfall muss zunächst das Erbe geregelt werden, indem die Vermögenswerte, das Eigentum und der Nachlass übertragen werden.
Wenn ein griechischer Staatsbürger, eine Person griechischer Abstammung oder eine Person, die Immobilien und Vermögen in Griechenland besitzt, stirbt, werden eine Reihe von Verfahren, rechtlichen Verpflichtungen und Prozessen ausgelöst, die in Griechenland durchgeführt werden müssen. Diese Verfahren sind im griechischen Recht geregelt.
Wie in vielen anderen Ländern auch, ist das Erbrecht in Griechenland ein komplexes Thema. Ein Anwalt ist oft notwendig, um durch diese speziellen Gesetze zu navigieren, mit denen man vertraut sein muss. Diese Gesetze und Vorschriften sind besonders komplex, wenn es sich um eine umfangreiche Erbschaft handelt, wie zum Beispiel bei der Erbschaft eines Hauses in Griechenland, und insbesondere in internationalen Fällen, wenn die Erben in einem anderen Land leben.
Erben Personen, die nicht in Griechenland ansässig sind, griechische Immobilien, müssen zunächst Informationen eingeholt werden, da die Erben selbst nur selten im Land sind. Die Vermögenswerte müssen zunächst ausfindig gemacht und testiert werden, ehe sie nach geltendem griechischen Recht auf den Erben übertragen werden können.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mit uns über das Erbrecht in Griechenland zu sprechen.
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Unsere Dienstleistungen für griechisches Erbrecht
Wir sind für Sie da, wenn Sie einen Anwalt für Erbrecht in Griechenland benötigen
Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder wohnen, wir helfen Ihnen bei allen Angelegenheiten, die mit dem griechischen Erbrecht und der Komplexität des Erwerbs einer Erbschaft in Griechenland einhergehen. Wir befassen uns seit 20 Jahren mit dem griechischen Erbrecht und verfügen über sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet.

Annahme der Erbschaft
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihrer Erbschaft in Griechenland und erledigen für Sie alle notwendigen Formalitäten. Sie müssen sich daher weder um kulturelle oder sprachliche Barrieren sorgen noch selbst in Griechenland anwesend sein.

Verzicht auf die Erbschaft
In manchen Fällen ist die Annahme des Erbes vielleicht nicht die richtige Wahl, da dieses aus Schulden und Verbindlichkeiten gegenüber anderen bestehen kann. Wir werden die Situation gemeinsam mit Ihnen beurteilen, um Sie bestmöglich zu beraten. Entscheiden Sie sich dafür, das Erbe auszuschlagen, begleiten wir Sie bei den nötigen Schritten.

Bewertung des geerbten Vermögens
In den meisten Fällen kann es von Vorteil sein, vorab eine Bewertung des Nachlasses des Verstorbenen vorzunehmen, um sich ein klares Bild über die Gesamtheit des Nachlasses zu verschaffen.
Wir prüfen, ob ein Testament vorhanden ist, machen die Vermögenswerte des Verstorbenen ausfindig (z.B. Immobilien oder Bankkonten) und führen eine umfassende Bewertung durch. So stellen wir sicher, dass keine bestehenden rechtlichen Verpflichtungen auf das Eigentum oder Vermögen des Verstorbenen bestehen.

Erbschein
Zusätzlich zur Beschaffung aller notwendigen Zertifikate und der Grundbucheintragung bieten wir umfassende Beratung im Erbrecht an. Dazu gehört die Klärung von Steuerfragen, die Abwicklung von Schulden und die Verteilung des Vermögens. Wir unterstützen Sie durch den gesamten Prozess, von der Testamentsprüfung bis zur finalen Aufteilung des Erbes.

Erbschaftsangelegenheiten
Vielleicht fechten Sie ein Testament an, das Sie nicht für rechtmäßig halten, oder Sie möchten Ihre Rechte als rechtmäßiger Erbe in einem Kontext geltend machen, in dem sie nicht respektiert werden. Oder das Testament wurde von Verwandten aus verschiedenen Gründen angefochten.
Potenzielle Erben, die sich um den Nachlass eines Verstorbenen streiten, könnten sogar gerichtliche Schritte einleiten. In solchen Fällen beurteilen wir die Situation und handeln schnell, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen.

Testamente & Erbschaften
Neben der Testamentserstellung bieten wir auch Unterstützung bei der rechtlichen Planung Ihrer Erbschaft an. Dies umfasst die Berücksichtigung von Steuervorteilen, die Wahl zwischen verschiedenen Erbformen sowie die mögliche Einbeziehung von Vermächtnissen und Auflagen. Ziel ist es, Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen und eine gerechte Aufteilung Ihres Vermögens sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen
Griechisches Erbrecht und Erbschaftsangelegenheiten in Griechenland: Lesen Sie die meistgestellten Fragen an einen Anwalt
Ein Verwandter in Griechenland ist verstorben. Ich weiß, dass es in Griechenland rechtliche Verfahren gibt, um an das Erbe zu kommen, aber ich bin weder vor Ort, noch kann ich aktuell nach Griechenland reisen. Können Sie sich um die Verfahren kümmern?
Ja. Wir können in Ihrem Namen alle notwendigen Vorgänge durchführen, um sowohl den Umfang der Schenkung als auch die Übertragung des geerbten Vermögens zu überprüfen.
Um in Ihrem Namen vor den Behörden zu handeln, benötigen wir jedoch eine Vollmacht von Ihnen. Daher werden wir Ihnen per E-Mail ein Dokument zusenden; wir Sie dieses zu unterschreiben und an unser Büro zurückzusenden. Anschließend sind wir rechtlich befugt, in Ihrem Namen vor den griechischen Behörden zu handeln.
Ein Verwandter von uns griechischer Herkunft ist gestorben. Er hatte ein Grundstück in Griechenland, das wir geerbt haben. Wie können wir es übertragen?
Bevor der Besitz auf die Erben übertragen werden kann, müssen einige Überlegungen angestellt und rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Zunächst müssen Sie überprüfen, ob ein Testament vorhanden ist. Anschließend muss der Gesamtumfang des Nachlasses abgeschätzt werden, um festzustellen, ob er aus Vermögenswerten oder Schulden besteht.
Der nächste Schritt ist die Beschaffung der entsprechenden Erbscheine, die für das weitere Vorgehen erforderlich sind. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, um den Nachlass auf Ihren Namen zu registrieren: Bescheinigungen, Übersetzungen, Steuern und Zahlungen.
Ein lieber Verwandter in Griechenland ist gestorben. Neben unserer Trauer sind wir mit der Beerdigung und alltäglichen Aufgaben beschäftigt. Können wir uns auch zu einem anderen Zeitpunkt um das Erbe kümmern?
Nein! Wenn eine Person stirbt, setzt das Gesetz eine maximale Frist für die Erben fest, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
In der Regel sind es vier Monate, innerhalb derer Sie den wahren Umfang des Erbes ermitteln müssen.
Das von einem verstorbenen Verwandten hinterlassene Erbe kann sowohl aus Vermögen als auch aus Schulden bestehen.
Wenn Sie nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist handeln, wird die Erbschaft automatisch angenommen, auch wenn sie aus Schulden besteht.
Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung, damit wir alle notwendigen Schritte einleiten können, um den Status des geerbten Vermögens zu ermitteln und zu bewerten. So können Sie zukünftige Probleme und Komplikationen vermeiden.
Ein Verwandter ist verstorben. Wir wissen, dass er eine Geldsumme auf einem Bankkonto in Griechenland hinterlassen hat, aber wir kennen den Betrag nicht; wir haben keine Ahnung, um welches Konto es sich handelt oder wo es eröffnet wurde. Können Sie uns helfen?
Ja, hierbei handelt es sich um eine Situation, die wir häufig erleben.
Unser Anwalt kann Ihnen dabei helfen, das Bankkonto ausfindig zu machen und den Betrag des Geldes und anderer Vermögenswerte des verstorbenen Verwandten zu ermitteln. Anschließend kümmern wir uns darum, das Vermögen an Sie zu übertragen, nachdem wir Ihren Anteil gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet haben.
Ein verstorbener Verwandter hatte Immobilien in Griechenland, aber niemand in der Familie weiß genau, wo sie sich befinden und wie hoch der Wert dieser Immobilien ist. Wie kann ich herausfinden, was genau ich geerbt habe?
Der erste Schritt besteht darin, das griechische Grundbuchamt zu durchsuchen, um zu prüfen, ob die Immobilien tatsächlich auf den Namen des Verstorbenen eingetragen sind.
Als nächstes sollten Sie sich mit einem Experten vor Ort begeben, um den Zustand der Immobilien und ihren Wert zu ermitteln. Unser Anwalt wird Sie in jeder Phase des Verfahrens unterstützen.
Ich habe ein Haus in Griechenland geerbt. Ich wohne weit weg, aber ich habe dort einige Verwandte. Sie sagten mir, dass sie sich im Laufe der Jahre um das Haus kümmern würden. Kann ich mich darauf verlassen?
Nein! Ohne einen sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag, der alle möglichen Details des Falles berücksichtigt, riskieren Sie, Ihr Eigentum zu verlieren. Auch wenn es sich um Verwandte handelt, ist ein Vertrag stets notwendig.
Nach dem Prinzip des widerrechtlichen Besitzes im griechischen Recht kann jeder den rechtmäßigen Besitz einer Immobilie erlangen, wenn er sie mehrere Jahre lang ununterbrochen bewohnt (10 oder 20, je nach Fall).
Wir können Ihnen bei der Vorbereitung der Dokumente helfen, die Sie zum Schutz Ihrer Eigentumsrechte benötigen. Machen Sie sich keine Sorgen darüber, was Ihre Verwandten darüber denken. Hierbei handelt es sich nicht um eine Frage des Vertrauens: Es spielt daher auch keine Rolle, wie eng Ihre Beziehung zu ihrer Verwandtschaft ist!
Falls Sie Ihren Verwandten bereits vorgeschlagen haben, alles schriftlich festzuhalten und diese sich geweigert haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir werden umgehend rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen zu schützen.
Das sollten Sie beachten!
Was Sie über das griechische Erbschaftsrecht wissen sollten
Internationales und griechisches Erbrecht
Während in der Vergangenheit für erbrechtliche Fragen das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes galt, richtet sich das anzuwendende Recht seit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung im Allgemeinen nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Ungeachtet dessen ist für den Eigentumserwerb an einzelnen Nachlassgegenständen jedoch das Recht des Ortes maßgeblich, an dem sich der Gegenstand physisch befindet. Wenn der Nachlass also Immobilien in Griechenland umfasst, muss die Erbschaft nach griechischem Erbrecht angenommen werden.
Griechische Testamente
Ein Testament in Griechenland kann geheim, öffentlich oder handschriftlich verfasst sein; es muss immer vom Erblasser persönlich aufgesetzt werden: Es gibt also keine Möglichkeit, ein Testament von einem Vertreter oder Bevollmächtigten aufsetzen zu lassen.
Nur eine natürliche Person kann ein Testament erstellen. Ein Erbe empfangen kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Selbst ein ungeborenes Kind kann als natürliche Person ein Erbe empfangen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers mindestens bereits die Schwangerschaft mit dem Kind bestand. Juristische Personen können hingegen erben, wenn die Gründung zum Zeitpunkt des Todes bereits rechtmäßig erfolgt war.
Erbschaften ohne Testament in Griechenland
Eine Person, die ein Testament erstellt, kann entscheiden, wen sie als Erben einsetzt und wie sie ihr Vermögen aufteilt. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Bestimmungen nicht im Widerspruch zum Gesetz und dem darin festgelegten Pflichtteilsrecht stehen.
Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Dieses sieht sechs Kategorien von Erben vor, von denen jede Kategorie die vorherige ausschließt:
- Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen
- Die Eltern, Brüder oder Schwestern des Verstorbenen. Wenn sie vorverstorben sind, treten ihre Kinder oder Enkelkinder in das Erbe ein
- Die Großeltern
- Die griechische Öffentlichkeit. Gibt es zum Zeitpunkt des Todes keine überlebenden Verwandten des Verstorbenen, erbt die griechische Öffentlichkeit das Vermögen.
Arten der Erbschaft nach griechischem Erbrecht
Der Nachlass kann aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen bestehen. Bewegliches Vermögen geht zum Zeitpunkt des Todes automatisch auf die Erben über. Im Gegensatz dazu wird unbewegliches Vermögen mit der Annahme der Erbschaft und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch übertragen.
Das griechische Erbrecht sieht drei Arten der Erbfolge vor: die freiwillige, die gesetzliche und die zwangsweise Erbfolge. Die freiwillige Erbfolge tritt ein, wenn jemand aufgrund seines in einem Testament geäußerten Willens Eigentum erbt. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn in Ermangelung eines Testaments die Berechtigten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erben. Die gesetzliche Erbfolge hingegen tritt ein, wenn jemand aufgrund seines gesetzlich verankerten Pflichtteilsrechts erbt.
Ausschlagung der Erbschaft in Griechenland
In Griechenland gibt es strenge Fristen, innerhalb derer auf das Erbe verzichtet werden muss. Diese unterscheiden sich, je nachdem, ob der Verstorbene und die Erben in Griechenland oder im Ausland wohnen.
Wenn der Verstorbene und die Erben in Griechenland leben, beträgt die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft vier Monate. Wenn der Verstorbene oder die Erben zum Zeitpunkt des Todes im Ausland leben, beträgt die verfügbare Frist ein Jahr.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist muss das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen angenommen werden.
Wir kümmern uns um Ihre erbrechtlichen Belange in Griechenland
Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie einen kompetenten Anwalt für griechisches Erbrecht suchen. Wir beraten Sie gerne rund um Ihre rechtlichen Belange in Griechenland.