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Griechisches Erbrecht

Ausschlagung einer Erbschaft in Griechenland

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist eine wichtige rechtliche Möglichkeit, die Erben in Griechenland offensteht, wenn sie die mit dem Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten vermeiden möchten.

Der Ausschlagungsprozess ist im griechischen Zivilgesetzbuch streng geregelt und muss innerhalb bestimmter Fristen formell erfolgen. Eine fachkundige rechtliche Beratung ist daher unerlässlich.

Wenn Sie Unterstützung im Erbrecht in Griechenland benötigen, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei.

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Erben in Griechenland: Was bedeutet das und wie funktioniert es?

Eine Erbschaft in Griechenland kann entweder durch ein Testament oder, wenn kein Testament vorhanden ist, nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erfolgen. Letztere folgt einer bestimmten Reihenfolge der Verwandtschaft.

Nach griechischem Recht erben die Erben sowohl das Vermögen als auch die Schulden des Verstorbenen.

Um eine mögliche finanzielle Belastung zu vermeiden, kann ein Erbe die Erbschaft „unter dem Vorbehalt der Inventaraufnahme“ (κατά απογραφή) annehmen. Dadurch wird die Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränkt. Alternativ kann die Erbschaft vollständig ausgeschlagen werden.

Wie funktioniert die Ausschlagung einer Erbschaft in Griechenland?

Die Ausschlagung ist ein formeller rechtlicher Vorgang, der im griechischen Zivilgesetzbuch geregelt ist. Sie ermöglicht es einem Erben, sein Recht auf den Nachlass, der aus Immobilien, Vermögenswerten sowie finanziellen Verbindlichkeiten wie Krediten, Steuerschulden oder anderen Schulden bestehen kann, offiziell abzulehnen. Diese Möglichkeit ist in Griechenland von besonderer Bedeutung, da eine Erbschaft als „universell“ gilt: Sofern nichts anderes bestimmt ist, übernimmt der Erbe den gesamten Nachlass inklusive aller Rechte und Pflichten.

Das bedeutet, dass der Erbe bei Annahme der Erbschaft auch persönlich für etwaige Schulden haftet.

Zur Vermeidung dieses Risikos sieht das griechische Recht zwei Hauptoptionen vor:

  • Annahme unter dem Vorbehalt der Inventaraufnahme (κατά απογραφή): Die Haftung des Erben ist auf den Nettowert des Nachlasses beschränkt.
  • Ausschlagung der Erbschaft (αποποίηση κληρονομιάς): Die rechtliche Verbindung zum Nachlass wird vollständig aufgehoben.

Die Ausschlagung ist insbesondere dann ratsam, wenn die Verbindlichkeiten unklar, umstritten oder offensichtlich höher als das Vermögen sind. Sie schützt die Erben und deren Familien vor finanziellen Belastungen, die andernfalls auch auf nachfolgende Generationen übergehen könnten.

Jeder gesetzliche Erbe hat das Recht zur Ausschlagung. Bei minderjährigen, geschäftsunfähigen oder unter Vormundschaft stehenden Erben ist jedoch die Genehmigung eines griechischen Gerichts erforderlich.

Fristen für die Ausschlagung:

  • Vier Monate, wenn der Erbe in Griechenland lebt.
  • Zwölf Monate, wenn der Erbe oder der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes im Ausland lebte.

Wird innerhalb dieser Fristen nicht gehandelt, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen, auch ohne ausdrückliche Erklärung. Auch faktisches Verhalten wie die Zahlung von Steuern, die Verwaltung von Vermögen oder der Verkauf von Nachlassgegenständen kann als stillschweigende Annahme gewertet werden.

Das Verfahren zur Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein formeller Akt.

Sie kann nicht informell per Brief, mündlicher Erklärung oder durch Unterlassung erfolgen. Das Verfahren muss vor dem Friedensgericht (Ειρηνοδικείο) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen in Griechenland durchgeführt werden.

Ablauf:

  • Der Erbe (oder sein rechtlicher Vertreter) erscheint persönlich vor Gericht und gibt eine Erklärung zur Ausschlagung (δήλωση αποποίησης κληρονομιάς) ab.
  • Lebt der Erbe im Ausland, kann die Ausschlagung entweder über ein griechisches Konsulat erfolgen oder ein Rechtsanwalt in Griechenland kann mit einer notariell beglaubigten Vollmacht beauftragt werden.
  • Nach der Registrierung durch das Gericht wird die Ausschlagung endgültig und rechtlich bindend.

Rechtsfolgen der Ausschlagung

Nach der Eintragung wird der Erbe so behandelt, als hätte er nie ein Erbrecht gehabt. Die Erbschaft geht dann gemäß der gesetzlichen Erbfolge auf den nächsten Berechtigten über. Schlagen mehrere Erben nacheinander aus, wird der Nachlass weiter durch die gesetzliche Reihenfolge verteilt.

Wichtig: Eine Ausschlagung ist grundsätzlich unumkehrbar, es sei denn, der Erbe kann vor Gericht beweisen, dass sie unter Täuschung, Zwang oder schwerer Fehlinformation erfolgte.

Schlagen alle Erben die Erbschaft aus und es gibt keine weiteren Berechtigten, fällt der Nachlass an den griechischen Staat, der sowohl das Vermögen als auch die Schulden übernimmt.

Häufige Fragen zur Erbausschlagung

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou

Lassen Sie den Nachlass vorab prüfen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Ausschlagung sollte nie vorschnell erfolgen. Da sie in der Regel unumkehrbar ist und auch andere Erben betrifft, ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen.

Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Erbschaft in Griechenland ausschlagen sollen?

Das erfahrene Team der Kanzlei Leptokaridou prüft Ihren Fall, analysiert finanzielle und rechtliche Risiken und berät Sie umfassend über den besten Weg.

Sie erhalten eine professionelle Beratung in deutscher Sprache zum Erbrecht in Griechenland.

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Schützen Sie Ihre Familie vor versteckten Schulden

In Griechenland umfasst eine Erbschaft sowohl Vermögenswerte als auch Schulden. Gehen Sie daher keine unnötigen Risiken ein. Wir stellen sicher, dass Ihre Ausschlagung ordnungsgemäß eingereicht wird und dass Ihre Kinder oder Erben gemäß dem griechischen Erbrecht ebenfalls geschützt sind.

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