Griechisches Erbrecht
Erbschein in Griechenland
In Griechenland ist der Erbschein (griechisch: Πιστοποιητικό Κληρονομίας) ein offizielles Dokument, das von einem Notar oder Gericht ausgestellt wird. Er weist nach, wer die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person sind und welchen Anteil am Nachlass jeder Erbe erhält.
Ohne ihn können Erben das Eigentum des Verstorbenen nicht vollständig übernehmen, da er die Erbrechte formell bestätigt.
Wir bieten Ihnen zuverlässige rechtliche Unterstützung für internationale Erben in Griechenland.
Erbschein: Warum ist er notwendig?
Ein Erbschein ist ein juristisches Dokument, das nach einem Todesfall für Klarheit und Rechtssicherheit sorgt und die Eigentumsrechte schützt.
Er dient als eindeutiger Nachweis der Erbenstellung, verhindert Streitigkeiten unter Angehörigen und ermöglicht es Erben, geerbtes Eigentum zu übertragen oder eintragen zu lassen, auf Bankkonten zuzugreifen und steuerliche Pflichten zu erfüllen. Ohne diesen rechtlichen Rahmen wäre der Erbgang unsicher und mit widersprüchlichen Ansprüchen sowie rechtlicher Ungewissheit behaftet.
In Griechenland ist der Erbschein vor allem durch das griechische Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung und das Notariatsgesetz geregelt. Während das Zivilgesetzbuch festlegt, wer gesetzlicher Erbe ist, beschreiben die Zivilprozessordnung und das Notariatsgesetz das Verfahren, mit dem dieser Status offiziell durch Gericht oder Notar bestätigt wird.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- Artikel 1710–2035 des griechischen Zivilgesetzbuchs: Sie legen fest, wer erbt und unter welchen Voraussetzungen. Sie bilden die Grundlage für die Ausstellung eines Erbscheins.
- Die Zivilprozessordnung (Κώδικας Πολιτικής Δικονομίας) regelt das gerichtliche Verfahren zur Ausstellung eines Erbscheins durch das Gericht.
- Das Notariatsgesetz (Κώδικας Συμβολαιογράφων) schafft den rechtlichen Rahmen für Notare in Griechenland, einen Erbschein auszustellen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. bei öffentlichem Testament, Einvernehmen der Erben und Vorlage aller erforderlichen Nachweise).
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Erbscheins in Griechenland
Um einen Erbschein zu erhalten, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt und eine Reihe offizieller Unterlagen eingereicht werden. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt davon ab, ob der Erbschein von einem Notar (was bei einem öffentlichen Testament oder einer unstrittigen Erbfolge üblich ist) oder von einem Gericht ausgestellt wird (was bei Streitigkeiten oder komplexen Fällen erforderlich ist).
Diese Elemente bilden das rechtliche Fundament zur Anerkennung und Sicherung von Erbrechten. Sie stellen sicher, dass die rechtmäßigen Erben korrekt identifiziert werden und der Übergang des Nachlasses rechtssicher und konfliktfrei erfolgt.
Erforderlich sind unter anderem:
- Nachweis des Todes: Die verstorbene Person muss offiziell für tot erklärt sein.
- Nachweis der Erbenstellung: Es müssen Beweise für die gesetzlichen Erben erbracht werden, entweder durch ein veröffentlichtes Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Zivilgesetzbuch.
- Bestätigung, dass kein weiteres Testament existiert, um widersprüchliche Ansprüche zu vermeiden.
- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: Die Erben müssen ihre Entscheidung formell erklären.
- Steuerliche Erklärungen: Abgabe der Erbschaftssteuererklärung durch die Erben
Benötigte Unterlagen zur Ausstellung eines Erbscheins:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Familienstandsbescheinigung (πιστοποιητικό οικογενειακής κατάστασης) der Gemeinde mit Angaben zu Angehörigen und Erben.
- Testament (falls vorhanden) sowie ein Nachweis vom zuständigen Amtsgericht über dessen Veröffentlichung.
- Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung weiterer Testamente, ausgestellt vom zuständigen Amtsgericht
- Nachweis, dass kein Testament widerrufen wurde
- Bescheinigungen über den Lebensstatus naher Angehöriger (zur Feststellung der Erbberechtigung),
- Erklärung über die Annahme der Erbschaft, entweder notariell beurkundet oder beim Finanzamt eingereicht.
- Nachweis über die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt.
- Ausweisdokumente der Erben
So erhalten Sie einen Erbschein: Schritt-für-Schritt-Verfahren
Das Verfahren ist streng durch das Zivilgesetzbuch und die Zivilprozessordnung geregelt. Beide wurden zuletzt durch das Gesetz 5095/2024 reformiert, um schnellere und strukturiertere Abläufe zu gewährleisten.
Auch wenn die Mitwirkung eines Rechtsanwalts gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ein gutes Verständnis der notwendigen Unterlagen, Kosten und Fristen den Erben viel Zeit und Stress ersparen.
Die folgenden Schritte erklären den Antragsprozess für den Erbschein in Griechenland im Detail – vom Antrag bis zur Ausstellung.
- Zuständiges Gericht ermitteln. Zuständig ist das Nachlassgericht, das sogenannte Ειρηνοδικείο (Friedensgericht), am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Falls dieser unbekannt ist, ist das Gericht in Athen zuständig.
- Rechtsanwalt beauftragen und Antrag vorbereiten. Der Antrag muss von einem Anwalt unterzeichnet werden. Nach Einreichung wird er für zehn Tage am Gericht öffentlich ausgehängt.
- Die erforderlichen Unterlagen sind zusammenzustellen.
- Der benannte Anwalt erlässt die Verfügung. Gemäß Gesetz 5095/2024 prüft nach Ablauf der zehn Tage ein zugeteilter Anwalt (nicht Ihr eigener) die Unterlagen und erlässt die Verfügung, auf deren Grundlage das Gericht den Erbschein ausstellt. Reagiert der Anwalt innerhalb von 30 Tagen nicht, wird der nächste Anwalt aus dem Register herangezogen.
- Der Erbschein wird durch das Gerichtssekretariat ausgestellt. Nach Vorliegen der Verfügung stellt das Sekretariat den Erbschein aus und händigt ihn aus (eine Kopie bleibt bei der Akte). Wird während der 10-tägigen Frist ein Einspruch erhoben, erfolgt die Ausstellung nicht durch den Anwalt, sondern durch Gerichtsentscheidung.
- Rechtsmittel bei Streitigkeiten. Gegen die Verfügung des Anwalts oder gerichtliche Entscheidungen bestehen Rechtsmittel (z. B. Berufung binnen 20 Tagen, die aufschiebende Wirkung hat).
Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins
Die Beantragung eines Erbscheins in Griechenland erfordert die Zahlung gesetzlicher Gebühren sowie die Übernahme von Anwaltskosten.
Die meisten staatlichen Gebühren sind gesetzlich festgelegt und können über das E-Paravolo-System oder direkt beim Gericht entrichtet werden.
Die wichtigsten Kostenpunkte sind:
- Gebühr für den benannten Anwalt: Gemäß Gesetz 5095/2024 steht dem zugeteilten Anwalt eine gesetzliche Mindestvergütung von 200 € zu. Diese ist im Voraus über das System der Anwaltskammer zu zahlen und dem Antrag beizufügen. Die Vergütung Ihres eigenen Anwalts, der den Antrag vorbereitet, wird separat vereinbart.
- Bescheinigung über die nächsten Angehörigen (πιστοποιητικό εγγυτέρων συγγενών): kostenlos erhältlich bei der Gemeinde, den Bürgerdiensten (ΚΕΠ) oder online über gov.gr.
- Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments: Sie wird vom zuständigen Amtsgericht oder vom Amtsgericht Athen (zuständig für das nationale Register) ausgestellt. Für jede Bescheinigung fällt eine E-Paravolo-Gebühr von 2 € an.
- Weitere gelegentlich erforderliche Bescheinigungen (z. B. Nichtwiderruf eines Testaments, Nichtausschlagung der Erbschaft) verursachen geringe zusätzliche E-Paravolo-Kosten im gleichen Rahmen.
Ausländische Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Griechische übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen werden. Die Kosten hierfür variieren je nach Herkunftsland und Übersetzer.
Zusätzlich ist die Beauftragung eines Anwalts notwendig, um die Unterlagen zusammenzustellen, den Antrag einzureichen und das Verfahren zu überwachen. Diese Gebühren sind gesetzlich nicht festgelegt und werden individuell vereinbart. In der Praxis reichen sie von einigen Hundert Euro bei unkomplizierten Fällen bis zu deutlich höheren Beträgen bei komplexen Erbfällen mit mehreren Erben oder Streitigkeiten.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou
Sichern Sie Ihre Erbrechte in Griechenland
Die Abwicklung eines Erbfalls in Griechenland kann komplex sein. Unser erfahrenes Team übernimmt für Sie alle Schritte – von der Beschaffung der erforderlichen Dokumente bis zur Ausstellung des Erbscheins – und sorgt dafür, dass Ihre Rechte nach griechischem Recht vollumfänglich geschützt sind.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Erbe in Griechenland reibungslos und ohne Verzögerung zu sichern.
Sichern Sie Ihre Erbrechte in Griechenland.
Vom Erbschein bis zur Vermögensübertragung übernehmen wir alles.
Neben der Beantragung des Erbscheins unterstützen wir Sie umfassend bei der Grundbuchumschreibung, bei Bankangelegenheiten und bei Ihren steuerlichen Pflichten. So sind Sie während des gesamten Erbprozesses rechtlich abgesichert und können Ruhe bewahren.
Berlin, Deutschland
+49 30 88702382
[email protected]
Athen, Griechenland
+30 210 7008720
[email protected]
Thessaloniki, Griechenland
+30 2310 284408
[email protected]
Allgemeine Anfragen können auch an unsere zentrale Koordinationsstelle unter [email protected] gerichtet werden.



