Griechisches Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung in Griechenland
Die einvernehmliche Scheidung (συναινετικό διαζύγιο) ist in Griechenland der einfachste und schnellste Weg, eine Ehe rechtskräftig zu beenden. Sie ist jedoch nur möglich, wenn beide Ehepartner der Scheidung sowie den daraus resultierenden Regelungen vollständig zustimmen.
Die einvernehmliche Scheidung stellt somit eine Alternative zur streitigen Scheidung dar, die langwierig und konfliktreich sein kann.
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Die einvernehmliche Scheidung in Griechenland
Bei der einvernehmlichen Scheidung handelt es sich um ein rechtliches Verfahren, mit dem die Ehe auf Grundlage der gegenseitigen Zustimmung beider Ehegatten schnell und einvernehmlich aufgelöst werden kann.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung ist kein Gerichtsverfahren erforderlich. Stattdessen wird jeder Ehepartner von einem eigenen Anwalt vertreten und die Scheidung wird durch eine notariell beurkundete Vereinbarung abgeschlossen. Diese muss Regelungen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt enthalten, sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind, sowie etwaige finanzielle oder vermögensrechtliche Vereinbarungen.
In Griechenland wird die einvernehmliche Scheidung hauptsächlich durch folgende Rechtsquellen geregelt:
- Artikel 1438–1441 des griechischen Zivilgesetzbuches: Diese Artikel regeln die Voraussetzungen und das Verfahren für Scheidungen, einschließlich der einvernehmlichen Scheidung.
- Griechische Zivilprozessordnung (Κώδικας Πολιτικής Δικονομίας)
- Gesetz 4509/2017 (ΦΕΚ Α’ 201/22.12.2017): Dieses Gesetz reformierte das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung und bestimmte, dass die Scheidung durch eine notariell beurkundete Vereinbarung – unterzeichnet von beiden Ehepartnern und ihren Anwälten – abgeschlossen wird, ohne dass ein Gerichtsurteil erforderlich ist.
Eine einvernehmliche Scheidung kann in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden und ist somit schneller, kostengünstiger und weniger belastend als eine streitige Scheidung.
Erforderliche Unterlagen
Da es sich bei der einvernehmlichen Scheidung um ein notarielles Verfahren handelt, müssen Anwälte und Notare über die entsprechenden Unterlagen verfügen, um die Vereinbarung zu entwerfen und zu beurkunden.
Zu den meist benötigten Dokumenten gehören:
- Heiratsurkunde (Ληξιαρχική πράξη γάμου), ausgestellt vom Standesamt, bei dem die Ehe registriert wurde,
- Familienstandsbescheinigung (Πιστοποιητικό οικογενειακής κατάστασης), die die familiäre Zusammensetzung (Ehegatten, Kinder etc.) bestätigt.
- Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden), die für Regelungen zu Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt erforderlich sind.
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) jedes Ehepartners.
- Vollmachten für die Anwälte, damit diese die Ehepartner beim Unterzeichnen der Scheidungsvereinbarung vertreten können.
- Von den Anwälten erstellte Scheidungsvereinbarung.
Falls Vermögenswerte oder Eheverträge betroffen sind, können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Kosten und Dauer einer einvernehmlichen Scheidung in Griechenland
Eine einvernehmliche Scheidung ist darauf ausgelegt, schneller und kostengünstiger zu sein als eine streitige Scheidung.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig davon, wie schnell die Vereinbarung erstellt und ein Notartermin vereinbart wird.
Nachdem die Ehepartner und ihre Anwälte die Scheidungsvereinbarung vorbereitet und unterzeichnet haben, muss eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von mindestens zehn Tagen verstreichen, bevor die notarielle Beurkundung erfolgen kann.
Die Vereinbarung wird dann vor einem Notar unterzeichnet, der die notarielle Urkunde zur Auflösung der Ehe ausstellt.
Nach der Eintragung der Scheidung im Standesamt ist sie offiziell abgeschlossen.
Insgesamt sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung in Griechenland deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung, die sich über Jahre hinziehen und hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen kann.
Die Gesamtkosten variieren je nach Anwalts- und Notargebühren.
- Anwälte: Jeder Ehepartner muss von einem eigenen Anwalt vertreten werden. Die Gebühren sind in der Regel geringer als bei streitigen Verfahren, da der Ablauf unkompliziert ist und keine langen Gerichtsverhandlungen notwendig sind.
- Notar: Der Notar erhebt eine Gebühr für die Erstellung und Beurkundung der Scheidungsurkunde – in der Regel einige Hundert Euro.
- Weitere Verwaltungskosten: Geringfügige Kosten für amtliche Kopien und Eintragungen im Register können anfallen.
Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Wo liegt der Unterschied?
Zur besseren Einordnung kann ein Vergleich zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung hilfreich sein.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede in Bezug auf Ablauf, Anforderungen, Dauer und Kosten:
| Aspekt | Einvernehmliche Scheidung | Streitige Scheidung |
| Grundlage | Gegenseitiges Einvernehmen zur Beendigung der Ehe. | Ein Ehepartner reicht ohne Zustimmung des anderen Klage ein, meist mit Scheidungsgründen (z. B. Zerrüttung, Untreue, Verlassenwerden). |
| Verfahren | Anwälte erstellen eine Vereinbarung, die von beiden unterzeichnet und notariell beurkundet wird. | Formelles Gerichtsverfahren mit Beweisen, Zeugen und richterlichem Beschluss. |
| Vertretung | Jeder Ehepartner muss durch einen eigenen Anwalt mit notarieller Vollmacht vertreten sein. | In der Regel haben beide Parteien einen Anwalt; anwaltliche Vertretung ist aufgrund der Komplexität essenziell. |
| Zuständige Stelle | Notar (sowie Standesamt zur Eintragung). | Zivilgericht. |
| Erforderliche Unterlagen | Heiratsurkunde, Familienstandsbescheinigung, Kinderurkunden (falls vorhanden), Ausweise, Vollmachten, Scheidungsvereinbarung. | Heiratsurkunde, Nachweise für Scheidungsgründe, Zeugen, Kinderdokumente (falls vorhanden), Schriftsätze. |
| Dauer | Schnell: ca. 2–4 Wochen inkl. 10 Tage Wartefrist | Lang: Monate bis mehrere Jahre, je nach Gericht, Berufungen und Streitigkeiten. |
| Kosten | Geringer: Anwaltsgebühren + moderate Notarkosten. | Höher: Mehrere Verhandlungen, langwierige Verfahren, Gutachten, Gerichtskosten. |
| Kindesangelegenheiten | Gemeinsame Regelung in der Scheidungsvereinbarung (Sorgerecht, Umgang, Unterhalt). | Gerichtlich entschieden – oft nach Streit und Beweisaufnahme. |
| Vermögens-/Finanzfragen | Können in die Vereinbarung aufgenommen werden. | Gericht entscheidet anhand von Klagen und Beweismitteln – oft in separaten Verfahren. |
| Konfliktniveau | Gering: kooperativ, einvernehmlich, vertraulich. | Hoch: konfrontativ, belastend, potenziell familienzerstörend. |
| Abschluss | Ehe endet mit notarieller Beurkundung und Eintragung im Standesamt. | Ehe endet mit rechtskräftigem Gerichtsurteil (nach evtl. Berufungen). |
Die Rolle der Anwälte bei einer einvernehmlichen Scheidung in Griechenland
In Griechenland ist die Mitwirkung von Anwälten bei einer einvernehmlichen Scheidung gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Ehepartner muss von einem eigenen Anwalt vertreten werden, der durch eine notarielle Vollmacht dazu ermächtigt ist. Dies gewährleistet, dass die Interessen beider Seiten unabhängig voneinander geschützt werden.
Die Hauptaufgabe der Anwälte besteht darin, die Scheidungsvereinbarung zu entwerfen. In diesem Dokument wird die Entscheidung zur Beendigung der Ehe festgehalten und es werden – sofern zutreffend – Regelungen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt getroffen. Auf Wunsch können auch finanzielle oder vermögensrechtliche Aspekte integriert werden. Die Anwälte stellen sicher, dass die Vereinbarung dem griechischen Familienrecht entspricht, rechtssicher, ausgewogen und eindeutig formuliert ist.
Darüber hinaus begleiten die Anwälte ihre Mandanten beim notariellen Verfahren. Sie erscheinen gemeinsam mit ihren Mandanten beim Notar zur Unterzeichnung der Urkunde oder unterzeichnen diese im Namen ihrer Mandanten, sofern sie dazu bevollmächtigt sind.
Abschließend übernehmen sie die Eintragung der Scheidung beim Standesamt (Ληξιαρχείο), um die Auflösung der Ehe offiziell zu machen. Auf Wunsch unterstützen sie ihre Mandanten auch bei weiteren rechtlichen oder administrativen Schritten.
Kurz gesagt: Die Anwälte sorgen dafür, dass die einvernehmliche Scheidung rechtlich korrekt, transparent und effizient abläuft – stets mit Blick auf die Wahrung der Rechte beider Ehepartner.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
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