Griechisches Familienrecht
Vermögensaufteilung bei Scheidung
Die gerechte Aufteilung des Vermögens in Griechenland ist eine der wichtigsten Fragen und Sorgen der Ehegatten nach einer Scheidung.
Es handelt sich dabei um eine komplexe Angelegenheit, die in der Regel auch bei einer einvernehmlichen Scheidung rechtliche Beratung erfordert. Wenn Sie sich scheiden lassen, ist es für die Sicherung Ihrer finanziellen Zukunft von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Beiträge anerkannt werden und Sie einen angemessenen Anteil am ehelichen Vermögen erhalten.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte verfügen über das nötige Fachwissen, um Sie durch die komplizierten Details der Vermögensaufteilung in Griechenland zu führen, unabhängig davon, ob es sich um Immobilien, Unternehmen oder andere wertvolle Vermögenswerte handelt. Wir werden Ihren Fall sorgfältig analysieren, Ihre Rechte verteidigen und sicherstellen, dass jeder Aspekt Ihres Beitrags berücksichtigt wird.
Nutzen Sie den Prozess der Vermögensauseinandersetzung mit umfassender rechtlicher Unterstützung.
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Wann muss das Vermögen nach einer Scheidung aufgeteilt werden?
Wenn Sie als Ehepaar ein Haus in Griechenland gekauft haben und sich scheiden lassen, ist die Aufteilung des Eigentums die richtige Lösung, wenn der Verkauf des Hauses keine Option ist.
In Griechenland wird die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung hauptsächlich durch das griechische Familienrecht im Rahmen des griechischen Zivilgesetzbuches geregelt.
Die für dieses Thema relevanten Artikel sind die Artikel 1397, 1398, 1400 und 1401, die zusammen regeln, wie das Vermögen nach einer Scheidung in Griechenland behandelt und aufgeteilt wird. Sie betonen die Bedeutung des Beitrags jedes Ehepartners zum Erwerb von Eigentum während der Ehe und bieten den rechtlichen Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten über die Aufteilung des Eigentums.
- Artikel 1397: Legt den allgemeinen Grundsatz des während der Ehe erworbenen Vermögens und die Rechte beider Ehegatten in Bezug auf dieses Vermögen fest.
- Artikel 1398: Befasst sich mit der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung, wobei der Schwerpunkt auf der gegenseitigen Vereinbarung der Ehegatten über die Aufteilung des Vermögens liegt.
- Artikel 1400: Schafft die Grundlage für den Anspruch eines Ehegatten auf einen Teil des während der Ehe erworbenen Vermögens.
- Artikel 1401: Betrifft die Vermutung der Gleichheit bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, es sei denn, die Ehegatten beweisen oder vereinbaren etwas anderes.
In Griechenland gibt es kein allgemeines eheliches Güterrecht, bei dem das gesamte Vermögen automatisch als gemeinschaftliches Vermögen angesehen wird.
Nach griechischem Recht behält jeder Ehegatte das Eigentum an dem Vermögen, das er vor der Eheschließung besaß, sowie an allem, was er während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat.
Hat jedoch ein Ehegatte zum Erwerb von Vermögenswerten beigetragen, die rechtlich dem anderen Ehegatten gehören, so kann er Anspruch auf einen Teil dieser Vermögenswerte haben.
Die Vermögensauseinandersetzung betrifft in erster Linie das während der Ehe erworbene Vermögen.
Nach der Scheidung kann ein Ehegatte einen Teil des während der Ehe erworbenen Vermögens beanspruchen. Dieser beträgt in der Regel bis zu 1/3 des Wertes dieser Vermögenswerte, es sei denn, es kann ein höherer Beitrag nachgewiesen werden.
Wenn sich beide Parteien über die Aufteilung des Vermögens einig sind, können sie dies einvernehmlich regeln, in der Regel im Rahmen einer umfassenderen Scheidungsvereinbarung.
Kommt es zu keiner Einigung und ist die Aufteilung des Vermögens strittig, kann das Gericht darüber entscheiden. Das Gericht legt fest, wie das Vermögen aufzuteilen ist, wobei es Faktoren wie den Beitrag jedes Ehepartners zum Erwerb des Vermögens, die Bedürfnisse der Kinder und andere relevante Umstände berücksichtigt.
Die Vermögensauseinandersetzung muss innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung erfolgen, wenn ein Ehegatte Ansprüche auf das während der Ehe erworbene Vermögen geltend machen will. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist, kann der Anspruch auf einen Teil des Vermögens verwirkt sein.
Vermögensaufteilung in Griechenland
Die Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung in Griechenland umfasst mehrere Schritte und hängt davon ab, ob sich die Ehegatten einigen können oder ob die Aufteilung vom Gericht festgelegt wird.
Der erste Schritt ist die Bestimmung des ehelichen Vermögens, das aufgeteilt werden soll.
Jeder Ehegatte behält das Eigentum an dem Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, und Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe als Geschenk oder Erbschaft erhalten hat, wird in der Regel nicht als eheliches Vermögen angesehen.
Das eheliche Vermögen bezieht sich somit in erster Linie auf Vermögenswerte, die während der Ehe mit dem von einem Ehegatten verdienten Einkommen erworben wurden und die geteilt werden können.
Wenn sich beide Ehepartner über die Aufteilung des Vermögens einig sind, können sie sich für eine gütliche Einigung entscheiden und mit Hilfe eines griechischen Anwalts für Familienrecht eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, um sicherzustellen, dass diese dem griechischen Recht entspricht. Diese Vereinbarung wird oft durch eine notarielle Urkunde formalisiert, insbesondere wenn es um Immobilien geht, um sicherzustellen, dass die Aufteilung rechtsverbindlich und durchsetzbar ist.
Können sich die Ehegatten nicht einigen, kann einer von ihnen oder beide Rechtsbeistand in Anspruch nehmen und bei Gericht einen Antrag auf Vermögensauseinandersetzung stellen.
Das Gericht bewertet den Beitrag jedes Ehegatten zum Erwerb des Vermögens, einschließlich finanzieller Beiträge, Arbeit und anderer Unterstützung, die zur Anhäufung des Vermögens beigetragen haben, und kann auf der Grundlage dieser Beiträge die Aufteilung des Vermögens anordnen.
Ist eine Aufteilung des Vermögens nicht möglich (z. B. bei einem Einfamilienhaus), kann das Gericht anordnen, dass das Vermögen veräußert und der Erlös zwischen den Ehegatten nach Maßgabe des Gerichts aufgeteilt wird.
Handelt es sich bei dem Vermögen um Immobilien, muss die Aufteilung oder Übertragung des Eigentums beim zuständigen Grundbuchamt in Griechenland eingetragen werden. Dies geschieht in der Regel, nachdem die Aufteilung vereinbart oder vom Gericht angeordnet wurde.
Schulden oder Verbindlichkeiten, die während der Ehe im Zusammenhang mit dem Vermögen entstanden sind, müssen bei der Aufteilung ebenfalls berücksichtigt werden. Das Gericht oder die Vereinbarung zwischen den Ehegatten berücksichtigt diese bei der Festlegung der Vermögensaufteilung.
Beachten Sie die steuerlichen Folgen, die mit der Übertragung von Vermögen nach einer Scheidung verbunden sind. Dazu können Grunderwerbssteuern und andere Abgaben gehören, die je nach Vereinbarung oder gerichtlicher Entscheidung von einem oder beiden Ehegatten zu tragen sind.
5 Dinge, die Sie über die Gütertrennung in Griechenland wissen sollten
Hier sind 5 wichtige Dinge, die Sie bei der Gütertrennung in Griechenland beachten sollten:
- Keine automatische 50/50 Aufteilung: Im Gegensatz zu einigen Ländern, in denen das eheliche Vermögen automatisch 50/50 aufgeteilt wird, basiert die Aufteilung in Griechenland auf dem tatsächlichen Beitrag jedes Ehepartners zum Erwerb des Vermögens. Dieser Ansatz soll die Realität jeder Ehe widerspiegeln, anstatt eine Standardaufteilung vorzuschreiben.
- Berücksichtigung der gemeinsamen Schulden: Schulden, die während der Ehe im Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögens gemacht wurden, werden bei der Aufteilung ebenfalls berücksichtigt. Die Haftung für diese Schulden wird in der Regel proportional zur Aufteilung des Vermögens aufgeteilt.
- Nutzung des Vermögens nach der Scheidung: Auch nach der Scheidung kann einem Ehegatten die Nutzung der Ehewohnung oder anderer Vermögenswerte für einen bestimmten Zeitraum gestattet werden, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn das Eigentum dem anderen Ehegatten gehört.
- Gemeinsames Vermögen nach der Scheidung: In einigen Fällen bleiben die geschiedenen Ehegatten gemeinsame Eigentümer einer Immobilie, insbesondere wenn keiner der Ehegatten es sich leisten kann, den anderen auszuzahlen, oder wenn ein sofortiger Verkauf der Immobilie nicht wünschenswert ist. Dies kann dazu führen, dass eine finanzielle Beziehung auch nach dem Ende der Ehe bestehen bleibt.
- Auswirkungen auf das Erbe: Die Aufteilung des Vermögens kann auch Auswirkungen auf das Erbe haben. Wenn zum Beispiel ein geschiedener Ehegatte einen Teil des Eigentums an einer Immobilie behält, kann sein Anteil an die Kinder oder andere Erben vererbt werden, was das zukünftige Eigentum an der Immobilie erschweren kann.
Wie unsere Kanzlei Ihnen bei der Vermögensaufteilung in Griechenland helfen kann
Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung in Griechenland ist ein komplexer Prozess und die Unterstützung durch einen griechischen Familienanwalt ist von unschätzbarem Wert.
Wenn Sie sich in Griechenland scheiden lassen, erklären wir Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Vermögensaufteilung nach griechischem Recht, klären, was eheliches Vermögen ist, worauf Sie Anspruch haben und welche möglichen Verpflichtungen Sie haben könnten.
Am wichtigsten ist jedoch, dass wir als Ihre Anwälte eine rechtliche Strategie entwickeln, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist und Faktoren wie den Wert des Vermögens, die während der Ehe geleisteten Beiträge und besondere Umstände (z.B. Kinder, Schulden) berücksichtigt.
Wenn Sie eine gütliche Einigung anstreben, werden wir Gespräche vermitteln, um beiden Parteien zu helfen, eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zu finden und eine faire Regelung zwischen den Ehepartnern auszuhandeln, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wenn eine Einigung erzielt wird, erstellen wir eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Aufteilung des Vermögens formalisiert und sicherstellt, dass alle Bedingungen klar und durchsetzbar sind.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bereitet unsere Kanzlei die erforderlichen Klagen vor und reicht sie ein, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen vor Gericht bestmöglich vertreten werden. Wir kümmern uns um alle prozessualen Aspekte und stellen sicher, dass Fristen und gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.
Wir vertreten Ihren Fall vor Gericht und plädieren für eine gerechte Aufteilung auf der Grundlage Ihrer Beiträge zum ehelichen Vermögen. Wir legen Beweise vor, vernehmen Zeugen und bestreiten alle Ansprüche der anderen Partei, die unfair oder nicht durch Tatsachen untermauert sind.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen, sich in der komplexen Materie zurechtzufinden und stellen sicher, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Vermögensaufteilung komplexe Fragen wie internationales Vermögen und Unternehmen umfasst.
Sie müssen nie befürchten, von der anderen Partei ausgenutzt zu werden, sei es durch unfaire Forderungen oder unangemessenen Druck, ungünstige Bedingungen zu akzeptieren.
Wenn Sie die Anwaltskanzlei Leptokaridou beauftragen, können Sie sicher sein, dass die Vermögensauseinandersetzung professionell, fair und in Übereinstimmung mit dem griechischen Recht durchgeführt wird und Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung – FAQ
Hat eine Ehefrau in Griechenland Anspruch auf die Hälfte von allem?
In Griechenland hat eine Ehefrau (oder ein Ehemann) bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung nicht automatisch Anspruch auf die Hälfte von allem.
Im Gegensatz zu einigen Rechtssystemen, die auf einem System des gemeinsamen Eigentums basieren, geht das griechische Recht bei der Aufteilung des Eigentums von einem beitragsbasierten Ansatz aus. Dies bedeutet, dass die Aufteilung des Eigentums nicht einfach 50/50 ist, sondern auf dem Beitrag jedes Ehepartners zum Erwerb des Eigentums während der Ehe basiert.
Dieser Beitrag kann finanzieller (z.B. Einkommen oder Investitionen) oder nicht finanzieller Art sein (z.B. Haushaltsführung und Kinderbetreuung, wodurch der andere Ehepartner arbeiten und Geld verdienen kann).
Welches Güterrecht gilt in Griechenland?
Das bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer des Vermögens bleibt, das er in die Ehe eingebracht hat, sowie des Vermögens, das er während der Ehe individuell erworben hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gibt keine automatische Verschmelzung des Vermögens in gemeinschaftliches Eigentum bei der Eheschließung.
Das griechische Recht erkennt jedoch an, dass beide Ehegatten während der Ehe zur Vermögensbildung beitragen können. Um dies zu berücksichtigen, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, einen Teil des Vermögens des anderen Ehegatten zu beanspruchen, das während der Ehe, wie oben erwähnt, gewachsen ist. Dieses System stellt sicher, dass die Beiträge beider Ehegatten anerkannt werden, insbesondere in Fällen, in denen ein Ehegatte den Haushalt oder die Karriere des anderen Ehegatten unterstützt und damit indirekt zum Erwerb von Eigentum beigetragen hat.
Ehepaare in Griechenland haben auch die Möglichkeit, vor oder während der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen, der die Standardregelung abändern kann, indem er andere Bedingungen für das Eigentum und die Aufteilung des Vermögens festlegt, wie z.B. die Schaffung eines gemeinsamen Güterstandes.
Welche Vermögenswerte können bei einer Scheidung in Griechenland nicht aufgeteilt werden?
Nicht alle Vermögenswerte unterliegen bei einer Scheidung in Griechenland der Aufteilung.
Die folgenden Arten von Vermögenswerten unterliegen in der Regel nicht der Aufteilung:
- Voreheliches Vermögen: Vermögen, das einem der Ehegatten vor der Eheschließung gehörte, bleibt sein alleiniges Vermögen und unterliegt bei einer Scheidung nicht der Aufteilung.
- Geschenke und Erbschaften: Vermögen, das ein Ehegatte vor oder während der Ehe als Geschenk oder Erbschaft erhält, gilt grundsätzlich als Alleineigentum und unterliegt bei der Scheidung nicht der Aufteilung. Dieses Vermögen bleibt alleiniges Eigentum des Ehegatten, der es erhalten hat, es sei denn, es ist mit dem ehelichen Vermögen so vermischt worden, dass es nicht mehr unterschieden werden kann.
- Persönliche Gegenstände: Gegenstände, die als persönliches Eigentum gelten, wie Kleidung, persönlicher Schmuck und Gegenstände von sentimentalem Wert, verbleiben in der Regel bei dem Ehegatten, dem sie gehören. Diese Gegenstände unterliegen in der Regel nicht der Aufteilung.
- Durch Vereinbarung ausgeschlossene Vermögenswerte: Wenn die Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen haben, in dem bestimmte Vermögenswerte von der Aufteilung ausgeschlossen werden, bleiben diese Vermögenswerte gemäß den Vertragsbedingungen Eigentum des benannten Ehegatten.
- Berufliche Werkzeuge und Instrumente: Werkzeuge, Instrumente oder Ausrüstungsgegenstände, die für den Beruf oder das Gewerbe eines Ehegatten erforderlich sind, werden in der Regel nicht aufgeteilt. Diese Gegenstände werden als für den Lebensunterhalt notwendig angesehen und verbleiben in der Regel bei dem Ehegatten, der sie in seiner beruflichen Tätigkeit verwendet.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
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Die Anwaltskanzlei Leptokaridou bietet umfassende rechtliche Unterstützung, um den Prozess der Vermögensaufteilung zu vereinfachen und Ihnen die Klarheit und Orientierung zu geben, die Sie benötigen. Von der Aushandlung von Vereinbarungen bis hin zur Vertretung vor Gericht sind wir bestrebt, den Prozess der Vermögensaufteilung so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Nach einer Scheidung ist es wichtig, dass Sie Ihren rechtmäßigen Anteil am ehelichen Vermögen erhalten. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte verfügen über das nötige Fachwissen, um mit den komplizierten Details der Vermögensaufteilung in Griechenland umzugehen, unabhängig davon, ob es sich um Immobilien, Unternehmen oder andere wertvolle Vermögenswerte handelt.
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