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Unsere Rechtsdienstleistungen für Firmengründungen

Unternehmensgründung Griechenland

Das griechische Gesellschaftsrecht hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Es wurde einer Reihe von Reformen unterzogen, um es moderner zu machen und die Abläufe für Unternehmen, die in Griechenland geschäftstätig werden wollen, zu vereinfachen.
In unserer Kanzlei beraten wir Investoren und internationale Unternehmen, die ein Unternehmen in Griechenland gründen möchten, um sicherzustellen, dass dies effizient und reibungslos geschieht.

Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite: von der Wahl der geeigneten Unternehmensform über die Gründung des Unternehmens selbst bis hin zu den Fragen, die sich während der täglichen Abläufe Ihres Unternehmens in Griechenland ergeben.

Wir halten uns ständig über die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung auf dem Laufenden und warnen Sie rechtzeitig, falls Ihr Unternehmen auf rechtliche Probleme stoßen könnte.

Als internationale Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Griechenland und Deutschland sind wir auch besonders erfahren bei der Gründung griechisch-deutscher Joint Ventures.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht in Griechenland haben.

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Unsere Dienstleistungen im Bereich Gesellschaftsrecht und Firmengründung in Griechenland

Griechisches Gesellschaftsrecht: unsere Dienstleistungen für Unternehmen, die in Griechenland unternehmerisch aktiv werden wollen

Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmern, Investoren und internationalen Unternehmen zu helfen, die ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft in Griechenland eröffnen, ein Joint Venture mit einem griechischen Unternehmen gründen oder eine Geschäftstätigkeit in Griechenland aufnehmen möchten.
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Firma in Griechenland Gründen

Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Unternehmens in Griechenland und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den geltenden Gesetzen entspricht und korrekt gegründet wird.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Unternehmensgründung in Griechenland, von der Erstberatung bis zur Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister.

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Unternehmensgründung in Deutschland

Unser Berliner Büro ist die erste Anlaufstelle für griechische Unternehmen und Unternehmer, die ein Unternehmen in Deutschland eröffnen möchten. Durch die Zusammenarbeit mit führenden Notariaten sorgen wir dafür, dass die Gründung Ihres Unternehmens in Griechenland so schnell wie möglich vonstattengeht.

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Die Wahl der richtigen Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen ist der erste Schritt, um die richtige Entwicklung des Unternehmens in der Zukunft zu gewährleisten. Von der gewählten Unternehmensform hängen sowohl die geltenden Gesetze als auch die jeweilige Steuerregelung ab. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Optionen zu bewerten. Anschließend beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Form, indem wir Ihnen die relevanten rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen umfassend erläutern.

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Rechtsberatung für Unternehmen in Griechenland

Wir bieten Rechtsberatung bei der Gründung aller Arten von Unternehmen in Griechenland, wie z.B. anonyme Gesellschaften (ΑΕ), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (EPΕ), private Kapitalgesellschaften (IKE), Zweigniederlassungen, offene Handelsgesellschaften (OE) und Kommanditgesellschaften. Unsere Beratung stellt sicher, dass die Satzung, die Verträge und die ausgeübten Tätigkeiten dem griechischen Recht entsprechen.

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Unternehmens-Compliance

Die Einhaltung der geltenden Gesetze durch Unternehmen ist obligatorisch, und es können empfindliche Strafen verhängt werden, wenn Unternehmen die Gesetze nicht einhalten, sofern bei diesen keine Ausnahmeregelung greift. Ein Unternehmen muss innerhalb des gesetzlichen Rahmens für Kapitalgesellschaften agieren, um eine zivil- oder sogar strafrechtliche Haftung zu vermeiden.

Daher evaluieren wir zunächst sorgfältig den aktuellen Ist-Zustand von Unternehmen, um zu prüfen, ob Unternehmen unbekannten Risiken ausgesetzt sind. Anschließend führen wir alle notwendigen Schritte durch, um etwaige Probleme zu lösen, die auftreten könnten.

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Joint Ventures

Joint Ventures sind eine großartige Möglichkeit für Unternehmen, ihr Netzwerk und ihren Einfluss zu erweitern und ihren Gewinn zu steigern. Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Joint Venture liegt darin, sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer die ihm zugewiesene Rolle kennt, versteht, und in der Lage ist, diese zu bewältigen. Dies erfordert oft eine Evaluation der Partner, eine Prüfung ihrer Finanzunterlagen und eine Bewertung möglicher Interessenkonflikte.

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M&A-Aktivitäten in Griechenland

Fusionen und Übernahmen (M&A) sind eine Schlüsselstrategie für Unternehmen, die in Griechenland expandieren oder sich konsolidieren wollen. Es handelt sich dabei um eine komplexe Materie, die eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen mit sich bringt, einschließlich Due Diligence-Prüfungen, Vertragsverhandlungen und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Unsere Expertise im Bereich M&A umfasst die umfassende Beratung und Begleitung nationaler und internationaler Mandanten während des gesamten Transaktionsprozesses. Von der strategischen Planung über die Strukturierung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion stellen wir sicher, dass Ihre Unternehmensziele effizient erreicht werden, während wir gleichzeitig darauf achten, Risiken zu minimieren und die Compliance mit griechischem und europäischem Recht zu gewährleisten.

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Inkasso und Forderungseinzug

Wir bieten professionelle Dienstleistungen im Bereich Inkasso und Forderungseinzug in Griechenland für Unternehmen an, die ausstehende Zahlungen von Schuldnern und Gegenparteien einfordern möchten.

Ein modernes Geschäftszentrum für griechisches Gesellschaftsrecht

Häufig gestellte Fragen

FAQ über Geschäftsbeziehungen in Griechenland

Ich möchte ein Unternehmen in Griechenland gründen. Können Sie mir helfen?

Ja. Wir stehen Ihnen bei Gründungsfragen zur Verfügung und bieten Ihnen Unternehmens-, Geschäfts- und Steuerberatung an.

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der Unternehmensgründung in Griechenland, beginnend mit der Bewertung der Rechtsform, die sich für Ihr Unternehmen eignet, bis hin zu einer Empfehlung, wie Sie in Griechenland geschäftlich tätig werden können, z.B. durch die Gründung eines Franchiseunternehmens, durch Vertriebsvereinbarungen, durch eine Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft.

Ich besitze oder vertrete ein ausländisches Unternehmen, das ein griechisches Unternehmen erwerben/mit ihm fusionieren möchte. Gehören Fusionen zu Ihrem Kompetenzbereich?

Ja, Fusionen und Übernahmen sind einer der Bereiche des Gesellschaftsrechts, mit denen wir uns regelmäßig beschäftigen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt über Fusionen und Übernahmen.

Ich plane, ein Joint Venture mit einem Partner in Griechenland zu gründen. Leider werden die Verträge auf Griechisch sein, ich spreche jedoch kein Griechisch. Wie kann ich vorgehen?

Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, von der Verhandlung der Verträge mit Ihrem potenziellen griechischen Geschäftspartner bis hin zu deren Abfassung. Vor der Unterzeichnung stellen wir sicher, dass Sie mit dem Inhalt des Vertrages vertraut sind und eine Kopie in Ihrer Sprache erhalten.

Was muss ich über das griechische Arbeitsrecht wissen?

Das griechische Arbeitsrecht soll die Rechte der Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen.

Es wird durch eine Kombination aus Gesetzen, Präsidialerlassen, Ministerialbeschlüssen, Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen geregelt. Dieser Rechtsrahmen wird auch durch Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst, die Griechenland als Mitgliedstaat umsetzen muss.

Arbeitgeber müssen das griechische Arbeitsrecht in Bezug auf Arbeitszeit und Überstunden, Mindestlohn, Kontakte, Jahresurlaub und Feiertage, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Krankheitsurlaub einhalten.

Da die Nichteinhaltung dieser Gesetze mit Bußgeldern und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden kann, ist es sehr ratsam, sich bei Fragen zum griechischen Arbeitsrecht von einem griechischen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Das sollten Sie beachten!

Griechisches Gesellschaftsrecht: Eröffnen Sie ein Unternehmen in Griechenland

Gründen Sie noch heute ein Unternehmen in Griechenland

Die griechische Regierung hat in letzter Zeit viele Bemühungen unternommen, um ausländische Investoren und Kapital ins Land zu holen. Die jüngsten Änderungen im griechischen Rechts- und Steuersystem haben Griechenland zu einem der vielversprechendsten Länder für eine Unternehmensgründung gemacht. Insbesondere bietet Griechenland heute im Vergleich zu früher einen klar definierten steuerlichen Rahmen sowie die Möglichkeit, relativ einfach eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Zusätzlich zählen die Arbeitskosten in Griechenland zu den niedrigsten in ganz Europa.

Griechischer One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen

Im Zuge der Modernisierung des griechischen Rechtssystems, wurden auch die bürokratischen Verfahren vereinfacht, die zur Gründung eines Unternehmens in Griechenland erforderlich sind.

Im Vergleich zu früher, als die Gründung eines Unternehmens ein langwieriger und komplexer Prozess war, ist es heute möglich, ein Unternehmen schnell und einfach über den sogenannten One-Stop-Shop zu eröffnen.

Die Eröffnung eines Unternehmens in Griechenland kann heute über eine Online-Plattform erfolgen, auf der alle erforderlichen Dokumente und Informationen hochgeladen werden.

Unternehmensformen in Griechenland

Das griechische Rechtssystem sieht heute verschiedene Gesellschaftsformen vor, die es inländischen und internationalen Unternehmen ermöglichen, in Griechenland reibungslos zu agieren:

  • Anonyme Gesellschaft (ΑΕ)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPΕ)
  • Private Kapitalgesellschaft (IKE)
  • Niederlassung
  • Offene Handelsgesellschaft (OE)
  • Kommanditgesellschaft

Anonyme griechische Gesellschaft (AE)

Die griechische Anonyme Gesellschaft ist eine der gängigsten Unternehmensformen in Griechenland. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und entspricht der deutschen Aktiengesellschaft. Aus rechtlicher Sicht ist sie die Gesellschaftsform mit dem höchsten Status in Griechenland.

Die Aktiengesellschaft in Griechenland ist eine Rechtsform, bei der die Aktionäre nur in begrenztem Umfang für das eingebrachte Kapital haften.

Ein Notar führt das gesamte Verfahren zur Gründung einer griechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch.

Griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EΠΕ/EPE)

Die EPE entspricht der deutschen GmbH. Sie ist eine der gebräuchlichsten Rechtsformen für Unternehmen und stellt eine von den Gründungsgesellschaftern getrennte juristische Person dar, deren Haftung nur auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist.

Es handelt sich dabei um eine Rechtsform, die im Allgemeinen von kleinen oder mittleren Unternehmen gewählt wird, für die die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht notwendig ist.

Auch die Dienste eines Notars werden für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Griechenland in Anspruch genommen.

Die EPE ist als Partnerschaft zwischen den Gesellschaftern derselbigen strukturiert. Müssen Entscheidungen getroffen werden, erfolgt dies über Mehrheitsentscheide. Dabei wird die Anzahl der Gesellschafter und der Wert der von ihnen gehaltenen Gesellschaftsanteile berücksichtigt.

Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen für die Gründung einer EPE.

Eine EPE kann von einem oder mehreren Partnern, natürlichen oder juristischen Personen, gegründet werden. In den Fällen, in denen ein einziger Partner das gesamte Kapital einer EPE besitzt, wird das Unternehmen als Ein-Mann-EPE bezeichnet. Diese Formulierung wird auch in den Firmennamen aufgenommen.

Private Kapitalgesellschaft (IKE)

Die Gesellschaft mit privatem Kapital (IKE) ist eine neue, in Griechenland eingeführte Gesellschaftsform, die schnell und schlank gegründet werden kann und ein Mindestaktienkapital von nur einem Euro erfordert.

In einer Privatkapitalgesellschaft ist die Haftung der Aktionäre für Unternehmensschulden gegenüber Dritten begrenzt.

Die IKE kann durch eine private Vereinbarung gegründet und beim Allgemeinen Handelsregister eingetragen werden.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch einen Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt dar. Jeder Fall ist einzigartig, weist einzigartige Umstände auf und sollte von einem Anwalt, der die spezifischen Umstände überprüft, im Detail bewertet werden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Unternehmen in Griechenland auf die richtige Weise zu führen

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um die Unterstützung zu erhalten, die Sie in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Griechenland benötigen.

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