Unsere Rechtsdienstleistungen für Firmengründungen
Firmengründung und Rechtsberatung für Unternehmen in Griechenland
In unserer Kanzlei beraten wir Investoren und internationale Unternehmen, die ein Unternehmen in Griechenland gründen möchten, um sicherzustellen, dass dies effizient und reibungslos geschieht.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite: von der Wahl der geeigneten Unternehmensform über die Gründung des Unternehmens selbst bis hin zu den Fragen, die sich während der täglichen Abläufe Ihres Unternehmens in Griechenland ergeben.
Wir halten uns ständig über die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung auf dem Laufenden und warnen Sie rechtzeitig, falls Ihr Unternehmen auf rechtliche Probleme stoßen könnte.
Als internationale Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Griechenland und Deutschland sind wir auch besonders erfahren bei der Gründung griechisch-deutscher Joint Ventures.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht in Griechenland haben.
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Unsere Dienstleistungen im Bereich Gesellschaftsrecht und Firmengründung in Griechenland
Griechisches Gesellschaftsrecht: Unternehmensgründung Griechenland und unsere Dienstleistungen für Unternehmen, die in Griechenland unternehmerisch aktiv werden wollen
Firma in Griechenland Gründen
Gründung in Griechenland? Wir können Ihnen helfen! Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Unternehmens in Griechenland und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den geltenden Gesetzen entspricht und korrekt gegründet wird. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Unternehmensgründung in Griechenland, von der Erstberatung bis zur Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister.
Unternehmensgründung in Deutschland
Unser Berliner Büro ist die erste Anlaufstelle für griechische Unternehmen und Unternehmer, die ein Unternehmen in Deutschland eröffnen möchten. Durch die Zusammenarbeit mit führenden Notariaten sorgen wir dafür, dass die Gründung Ihres Unternehmens in Griechenland so schnell wie möglich vonstattengeht.
Die Wahl der richtigen Rechtsform
Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen ist der erste Schritt, um die richtige Entwicklung des Unternehmens in der Zukunft zu gewährleisten. Von der gewählten Unternehmensform hängen sowohl die geltenden Gesetze als auch die jeweilige Steuerregelung ab. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Optionen zu bewerten. Anschließend beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Form, indem wir Ihnen die relevanten rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen umfassend erläutern.
Rechtsberatung für Unternehmen in Griechenland
Wir bieten Rechtsberatung bei der Gründung aller Arten von Unternehmen in Griechenland, wie z.B. anonyme Gesellschaften (ΑΕ), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (EPΕ), private Kapitalgesellschaften (IKE), Zweigniederlassungen, offene Handelsgesellschaften (OE) und Kommanditgesellschaften. Unsere Beratung stellt sicher, dass die Satzung, die Verträge und die ausgeübten Tätigkeiten dem griechischen Recht entsprechen.
Unternehmens-Compliance
Wir prüfen sorgfältig die aktuelle Situation Ihres Unternehmens, um festzustellen, ob es den geltenden Gesetzen entspricht, und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Probleme zu beheben, die das Unternehmen Risiken und Strafen aussetzen könnten.
Joint Ventures
Joint Ventures sind eine großartige Möglichkeit für Unternehmen, ihr Netzwerk und ihren Einfluss zu erweitern und ihren Gewinn zu steigern. Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Joint Venture liegt darin, sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer die ihm zugewiesene Rolle kennt, versteht, und in der Lage ist, diese zu bewältigen. Dies erfordert oft eine Evaluation der Partner, eine Prüfung ihrer Finanzunterlagen und eine Bewertung möglicher Interessenkonflikte.
M&A-Aktivitäten in Griechenland
Unsere M&A-Dienstleistungen bieten umfassende Beratung und Unterstützung für nationale und internationale Kunden, die in Griechenland durch Fusionen und Übernahmen expandieren oder sich konsolidieren möchten. Von der strategischen Planung und Strukturierung bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftsziele effizient erreicht werden, während wir gleichzeitig die Risiken minimieren und die Einhaltung der griechischen und europäischen Gesetze gewährleisten.
Inkasso und Forderungseinzug
Wir bieten professionelle Dienstleistungen im Bereich Inkasso und Forderungseinzug in Griechenland für Unternehmen an, die ausstehende Zahlungen von Schuldnern und Gegenparteien einfordern möchten.
Häufig gestellte Fragen
FAQ über Geschäftsbeziehungen in Griechenland
Ich möchte ein Unternehmen in Griechenland gründen. Können Sie mir helfen?
Ja. Wir stehen Ihnen bei Gründungsfragen zur Verfügung und bieten Ihnen Unternehmens-, Geschäfts- und Steuerberatung an.
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der Unternehmensgründung in Griechenland, beginnend mit der Bewertung der Rechtsform, die sich für Ihr Unternehmen eignet, bis hin zu einer Empfehlung, wie Sie in Griechenland geschäftlich tätig werden können, z.B. durch die Gründung eines Franchiseunternehmens, durch Vertriebsvereinbarungen, durch eine Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft.
Ich besitze oder vertrete ein ausländisches Unternehmen, das ein griechisches Unternehmen erwerben/mit ihm fusionieren möchte. Gehören Fusionen zu Ihrem Kompetenzbereich?
Ja, Fusionen und Übernahmen sind einer der Bereiche des Gesellschaftsrechts, mit denen wir uns regelmäßig beschäftigen. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt über Fusionen und Übernahmen.
Ich plane, ein Joint Venture mit einem Partner in Griechenland zu gründen. Leider werden die Verträge auf Griechisch sein, ich spreche jedoch kein Griechisch. Wie kann ich vorgehen?
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, von der Verhandlung der Verträge mit Ihrem potenziellen griechischen Geschäftspartner bis hin zu deren Abfassung. Vor der Unterzeichnung stellen wir sicher, dass Sie mit dem Inhalt des Vertrages vertraut sind und eine Kopie in Ihrer Sprache erhalten.
Was muss ich über das griechische Arbeitsrecht wissen?
Das griechische Arbeitsrecht soll die Rechte der Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen.
Es wird durch eine Kombination aus Gesetzen, Präsidialerlassen, Ministerialbeschlüssen, Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen geregelt. Dieser Rechtsrahmen wird auch durch Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst, die Griechenland als Mitgliedstaat umsetzen muss.
Arbeitgeber müssen das griechische Arbeitsrecht in Bezug auf Arbeitszeit und Überstunden, Mindestlohn, Kontakte, Jahresurlaub und Feiertage, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Krankheitsurlaub einhalten.
Da die Nichteinhaltung dieser Gesetze mit Bußgeldern und in schweren Fällen mit strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden kann, ist es sehr ratsam, sich bei Fragen zum griechischen Arbeitsrecht von einem griechischen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Das sollten Sie beachten!
Griechisches Gesellschaftsrecht: Eröffnen Sie ein Unternehmen in Griechenland
Gründen Sie noch heute ein Unternehmen in Griechenland
Die griechische Regierung hat in letzter Zeit viele Bemühungen unternommen, um ausländische Investoren und Kapital ins Land zu holen. Die jüngsten Änderungen im griechischen Rechts- und Steuersystem haben Griechenland zu einem der vielversprechendsten Länder für eine Unternehmensgründung gemacht. Insbesondere bietet Griechenland heute im Vergleich zu früher einen klar definierten steuerlichen Rahmen sowie die Möglichkeit, relativ einfach eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Zusätzlich zählen die Arbeitskosten in Griechenland zu den niedrigsten in ganz Europa.
Griechischer One-Stop-Shop für Unternehmensgründungen
Im Zuge der Modernisierung des griechischen Rechtssystems, wurden auch die bürokratischen Verfahren vereinfacht, die zur Gründung eines Unternehmens in Griechenland erforderlich sind.
Im Vergleich zu früher, als die Gründung eines Unternehmens ein langwieriger und komplexer Prozess war, ist es heute möglich, ein Unternehmen schnell und einfach über den sogenannten One-Stop-Shop zu eröffnen.
Die Eröffnung eines Unternehmens in Griechenland kann heute über eine Online-Plattform erfolgen, auf der alle erforderlichen Dokumente und Informationen hochgeladen werden.
Unternehmensformen in Griechenland
Das griechische Rechtssystem sieht heute verschiedene Gesellschaftsformen vor, die es inländischen und internationalen Unternehmen ermöglichen, in Griechenland reibungslos zu agieren:
- Anonyme Gesellschaft (ΑΕ)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPΕ)
- Private Kapitalgesellschaft (IKE)
- Niederlassung
- Offene Handelsgesellschaft (OE)
- Kommanditgesellschaft
Anonyme griechische Gesellschaft (AE)
Die griechische Anonyme Gesellschaft ist eine der gängigsten Unternehmensformen in Griechenland. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und entspricht der deutschen Aktiengesellschaft. Aus rechtlicher Sicht ist sie die Gesellschaftsform mit dem höchsten Status in Griechenland.
Die Aktiengesellschaft in Griechenland ist eine Rechtsform, bei der die Aktionäre nur in begrenztem Umfang für das eingebrachte Kapital haften.
Ein Notar führt das gesamte Verfahren zur Gründung einer griechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch.
Griechische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EΠΕ/EPE)
Die EPE entspricht der deutschen GmbH. Sie ist eine der gebräuchlichsten Rechtsformen für Unternehmen und stellt eine von den Gründungsgesellschaftern getrennte juristische Person dar, deren Haftung nur auf das eingebrachte Kapital beschränkt ist.
Es handelt sich dabei um eine Rechtsform, die im Allgemeinen von kleinen oder mittleren Unternehmen gewählt wird, für die die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht notwendig ist.
Auch die Dienste eines Notars werden für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Griechenland in Anspruch genommen.
Die EPE ist als Partnerschaft zwischen den Gesellschaftern derselbigen strukturiert. Müssen Entscheidungen getroffen werden, erfolgt dies über Mehrheitsentscheide. Dabei wird die Anzahl der Gesellschafter und der Wert der von ihnen gehaltenen Gesellschaftsanteile berücksichtigt.
Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen für die Gründung einer EPE.
Eine EPE kann von einem oder mehreren Partnern, natürlichen oder juristischen Personen, gegründet werden. In den Fällen, in denen ein einziger Partner das gesamte Kapital einer EPE besitzt, wird das Unternehmen als Ein-Mann-EPE bezeichnet. Diese Formulierung wird auch in den Firmennamen aufgenommen.
Private Kapitalgesellschaft (IKE)
Die Gesellschaft mit privatem Kapital (IKE) ist eine neue, in Griechenland eingeführte Gesellschaftsform, die schnell und schlank gegründet werden kann und ein Mindestaktienkapital von nur einem Euro erfordert.
In einer Privatkapitalgesellschaft ist die Haftung der Aktionäre für Unternehmensschulden gegenüber Dritten begrenzt.
Die IKE kann durch eine private Vereinbarung gegründet und beim Allgemeinen Handelsregister eingetragen werden.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou
Unternehmensgründung in Griechenland
Die Gründung eines Unternehmens in Griechenland ist eine gute Option für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen oder erweitern möchten. Wir helfen Ihnen dabei, dies auf die richtige Art und Weise zu tun und das Beste daraus zu machen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Unternehmen in Griechenland gründen möchten.
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Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Unternehmen in Griechenland auf die richtige Weise zu führen
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