Griechisches Gesellschaftsrecht
Gründung einer IKE in Griechenland
Die Gründung einer IKE (Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία) in Griechenland ist eine zunehmend beliebte Option für Unternehmer und Start-ups, da sie durch Flexibilität, minimale Kapitalanforderungen und vereinfachte Verwaltungsprozesse überzeugt.
Die strategische Lage Griechenlands an der Schnittstelle von Europa, Asien und Afrika macht es zu einem idealen Standort für Unternehmen, die in unterschiedliche Märkte expandieren möchten. Durch Reformen zur Reduzierung von Bürokratie und zur Modernisierung des Unternehmensrechts hat die griechische Regierung in den letzten Jahren das Geschäftsklima erheblich verbessert, insbesondere durch die Einführung der IKE.
Neben steuerlichen Anreizen und wettbewerbsfähigen Steuersätzen bietet Griechenland Zugang zu gut ausgebildeten, mehrsprachigen Fachkräften, was die internationale Ausrichtung Ihres Unternehmens erleichtert.
Lassen Sie uns über die Gründung einer IKE-Gesellschaft in Griechenland sprechen.
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Was ist eine IKE und wie unterscheidet sie sich?
Die IKE ist eine moderne Unternehmensform, die eingeführt wurde, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Gründung und den Betrieb zu erleichtern. Sie bietet den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung – das heißt, ihr persönliches Vermögen ist geschützt und nur ihre Einlage ist haftbar.
Im Gegensatz zu traditionellen Gesellschaftsformen wie der EPE oder der SA (AG) erfordert die IKE ein Mindestkapital von nur 1 €, das in Form von Geld, Sacheinlagen oder sogar Dienstleistungen („Sachleistungen“) eingebracht werden kann.
Eine IKE kann von einer Einzelperson (Ein-Personen-IKE) oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Die interne Organisationsstruktur ist äußerst flexibel und kann je nach Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Geschäftsführung kann durch einen oder mehrere Verwalter erfolgen, wobei weniger formale Anforderungen bestehen als bei anderen Gesellschaftsformen.
Diese Unternehmensform lässt sich gut mit der deutschen UG (haftungsbeschränkt) oder der britischen Ltd vergleichen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer IKE in Griechenland
Die Gründung einer IKE umfasst mehrere wichtige Schritte – von der ersten Planung und der Ausarbeitung rechtlicher Dokumente bis hin zur offiziellen Eintragung und der Sicherstellung der steuerlichen Pflichten. Auch wenn das Verfahren im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen vereinfacht ist, wird dennoch dringend empfohlen, mit rechtlichen und finanziellen Fachleuten in Griechenland zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt und effizient erfüllt werden.
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, finden Sie hier unseren allgemeinen Leitfaden, der Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
Schritt 1: Geschäftsplanung
Wie bei jeder Unternehmensgründung steht am Anfang eine sorgfältige Planung. Definieren Sie Ihr Geschäftsmodell, Ihren Mehrwert, Ihre Marktstrategie und Ihre finanziellen Prognosen.
Entscheiden Sie, in welcher Form die Gesellschafter Kapital einbringen – in bar, als Sacheinlage oder als Dienstleistungen. Diese Flexibilität ist ein besonderes Merkmal der IKE.
Ein klarer Fahrplan in dieser Phase hilft dabei, alle Beteiligten auf gemeinsame Ziele auszurichten und den weiteren Prozess reibungslos zu gestalten.
Schritt 2: Namensreservierung und Gesellschaftsvertrag
Wählen Sie einen eindeutigen und unterscheidbaren Firmennamen. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit online über das Register der Handelskammer (GEMI).
Anschließend erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag (Καταστατικό), der als Verfassung der IKE dient. Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Firmenname und Sitz
- Dauer der Gesellschaft
- Unternehmenszweck
- Art und Höhe der Kapitalanteile
- Organisations- und Entscheidungsstruktur
- Rechte und Pflichten der Geschäftsführer
Aufgrund der Flexibilität der IKE können Sie den Gesellschaftsvertrag individuell gestalten. Dennoch wird dringend empfohlen, einen auf griechisches Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Schritt 3: Kapitaleinlage
Die IKE zeichnet sich durch die minimale Kapitaleinlage von nur 1 € aus. Das Kapital kann in folgender Form eingebracht werden:
- Bar (klassisch)
- Sachwerte (z. B. Immobilien, Ausstattung)
- Dienstleistungen (die im Gesellschaftsvertrag bewertet und festgelegt werden)
Alle Beiträge müssen im Gesellschaftsvertrag präzise beschrieben werden, insbesondere bei nicht-monetären Einlagen.
Schritt 4: Steuernummer und Eintragung
Nachdem alle Unterlagen vorbereitet wurden, erfolgt:
- Die Beantragung einer Steuernummer (AFM) für das Unternehmen sowie für alle Gesellschafter und Geschäftsführer
- Die Registrierung der IKE über das One-Stop-Shop-Verfahren (entweder beim Notar oder bei der örtlichen Handelskammer)
Erforderliche Unterlagen sind u. a.:
- Gesellschaftsvertrag
- Ausweiskopien der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Sitznachweis
- Kapitaleinzahlungsbestätigung (falls zutreffend)
Nach erfolgreicher Eintragung bei GEMI erhalten Sie Ihre Handelsregisternummer und die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt.
Schritt 5: Eröffnung eines Firmenkontos
Nach der Eintragung eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen der IKE. Nehmen Sie dazu die Gründungsunterlagen, die Steuernummer sowie Ausweisdokumente der Gesellschafter und Geschäftsführer mit zur Bank.
Das eingebrachte Kapital wird auf dieses Geschäftskonto eingezahlt und dient als Grundlage für Ihre betrieblichen Aktivitäten.
Schritt 6: Steuer- und Sozialversicherungsregistrierung
Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Steuerbehörde (AADE) für alle steuerlichen Pflichten an, z. B. Umsatzsteuer (VAT), Körperschaftssteuer oder Quellensteuern.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, ist zudem eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde EFKA notwendig. Auch Geschäftsführer, die Gesellschafter sind, können unter bestimmten Bedingungen versicherungspflichtig sein.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater wird dringend empfohlen, um alle steuerlichen und buchhalterischen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Schritt 7: Branchenspezifische Lizenzen
Je nach Branche benötigen Sie zusätzliche Genehmigungen (z. B. im Gastgewerbe, Bauwesen oder Gesundheitsbereich). Informieren Sie sich bei der zuständigen Handelskammer oder lassen Sie sich rechtlich beraten, um alle branchenspezifischen Anforderungen zu erfüllen.
Die fehlende Einholung notwendiger Lizenzen kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie wir Sie bei der Gründung einer IKE in Griechenland unterstützen
Die Unternehmensgründung im Ausland bringt rechtliche, administrative und kulturelle Herausforderungen mit sich. Unsere Kanzlei ist auf griechisches Gesellschaftsrecht spezialisiert und begleitet Sie bei jedem Schritt zur erfolgreichen Gründung Ihrer IKE.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags, vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und sorgen für eine rechtssichere Eintragung bei GEMI und der Steuerverwaltung.
Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen zur Seite – etwa bei der Vertragsgestaltung, arbeitsrechtlichen Fragen, steuerlichen Themen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou
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Wenn Sie eine IKE-Gesellschaft in Griechenland gründen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
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Gerne unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses, wenn Sie daran interessiert sind, eine IKE-Gesellschaft in Griechenland zu gründen.

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