Griechisches Gesellschaftsrecht
Joint Ventures in Griechenland
Ein Joint Venture, auf Griechisch bekannt als κοινοπραξία (koinopraxía), ist eine geschäftliche Kooperation, bei der zwei oder mehr Parteien für ein bestimmtes Projekt oder einen definierten Zweck zusammenarbeiten, in der Regel durch Bündelung von Ressourcen, Fachwissen oder Kapital, während jede Partei ihre rechtliche Eigenständigkeit behält.
Obwohl Joint Ventures in allen Wirtschaftssektoren rechtlich möglich sind, sind sie insbesondere in den Bereichen Bau, Energie, Tourismus und bei Infrastrukturprojekten – insbesondere bei öffentlichen Vergaben oder EU-Finanzierung – weit verbreitet.
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Was sind Joint Ventures in Griechenland und wie funktionieren sie?
Ein Joint Venture ist eine gemeinschaftliche Geschäftsvereinbarung zwischen zwei oder mehr unabhängigen Parteien (Personen oder Gesellschaften). Diese erklären sich bereit, ihre Ressourcen, Fachkompetenz und ihr Kapital zusammenzuführen, um ein bestimmtes Projekt oder eine geschäftliche Tätigkeit zu verwirklichen.
Ein griechisches Joint Venture wird typischerweise zu folgenden Zwecken gegründet:
- für einen definierten Zweck oder ein Projekt, etwa den Bau eines öffentlichen Werks, die Entwicklung einer Energieanlage oder die Leitung einer touristischen Einrichtung,
- für eine längerfristige geschäftliche Zusammenarbeit, insbesondere zwischen lokalen und ausländischen Investoren, die Risiken und Erträge auf dem griechischen Markt gemeinsam tragen möchten.
Was Joint Ventures von anderen Kooperationsformen unterscheidet, ist, dass sie einen gemeinsamen operativen und finanziellen Rahmen schaffen, ohne dass zwingend eine neue Gesellschaft gegründet werden muss. Die Beteiligten bleiben rechtlich selbstständig, handeln jedoch gemeinsam im Rahmen der Unternehmung.
Joint Ventures in Griechenland werden vor allem geregelt durch:
- die Artikel 741–784 des griechischen Zivilgesetzbuchs, welche die Unternehmens- und Partnermodelle (εταιρικές σχέσεις) und Joint Ventures (κοινοπραξίες) betreffen, sowie
- die Steuergesetzgebung erkennt die κοινοπραξία als eigenständige steuerpflichtige Einheit an, selbst wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.
- das Gesetz Nr. 4412/2016 über öffentliche Aufträge, welches die EU-Richtlinie 2014/24/EU umsetzt. Dieses Gesetz erlaubt Auftragnehmern ausdrücklich, Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zur gemeinsamen Teilnahme an öffentlichen Projekten zu bilden.
- das Gesellschaftsrecht: Gesetz 4548/2018 (Aktiengesellschaften, A. E.), Gesetz 4072/2012 (private Gesellschaften, I. K. E.) und Gesetz 3190/1955 (GmbH, E. P. E.). Diese Gesetze regeln gesellschaftsrechtliche Joint Ventures, bei denen eine neue juristische Person gegründet wird.
Das griechische Rechtssystem sieht zwei Hauptformen von Joint Ventures vor: vertragliche (nicht-gesellschaftliche) und gesellschaftsrechtliche Joint Ventures.
In beiden Fällen gilt:
- Es werden separate Buchführungsunterlagen geführt.
- Es wird ein eigenes Bankkonto eingerichtet.
- Es werden Rechnungen ausgestellt.
- Zudem werden Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen abgegeben.
- Die Gewinne werden entsprechend den mit den Partnern vereinbarten Anteilen verteilt.
Vertragliches (nicht-gesellschaftliches) Joint Venture
Die traditionellste und in Griechenland am weitesten verbreitete Form des Joint Ventures ist das vertragliche Joint Venture. Es ist insbesondere bei großen öffentlichen oder privaten Projekten üblich.
Es beruht auf einem Vertrag (Joint-Venture-Vereinbarung) zwischen den Beteiligten und begründet keine eigenständige juristische Person im Sinne des Gesellschaftsrechts. Dennoch muss es bei der griechischen Steuerbehörde (AADE) registriert werden und erhält eine eigene Steuernummer (AFM).
Ein vertragliches Joint Venture ist verpflichtet, eine eigene Buchführung zu führen und Steuererklärungen einzureichen, als handele es sich um eine juristische Person.
Die Beteiligten haften in der Regel gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Joint Ventures, sofern nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist und dies von Dritten akzeptiert wird. Gewinne oder Verluste werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auf die Partner verteilt.
Diese Form ist insbesondere in folgenden Bereichen verbreitet:
- Bau- und Infrastrukturprojekte
- Energievorhaben
- EU-geförderte Konsortien
- Temporäre Kooperationen, die mit Abschluss des Projekts aufgelöst werden
Vertragliche Joint Ventures müssen bei der AADE registriert werden, um eine Steuernummer (AFM) zu erhalten. Falls ihre Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit oder Rechnungsstellung erfordert, können sie sich auch im Handelsregister (Geniko Emporiko Metrō, G.E.M.I.) eintragen lassen.
Gesellschaftsrechtliches Joint Venture
Bei einem Corporate Joint Venture handelt es sich um eine Unternehmenskooperation, die durch die Gründung einer neuen juristischen Person erfolgt. Diese wird gemeinschaftlich von zwei oder mehr unabhängigen Parteien (natürlichen oder juristischen Personen) gehalten und kontrolliert – mit dem Ziel, eine bestimmte Geschäftstätigkeit oder ein langfristiges Vorhaben in Griechenland zu betreiben.
Dieses neue Unternehmen besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, die von derjenigen seiner Gesellschafter unabhängig ist.
Die Haftung ist auf den jeweiligen Beitrag der Beteiligten beschränkt und die Unternehmensführung richtet sich nach der Satzung sowie dem einschlägigen Gesellschaftsrecht.
Corporate Joint Ventures werden in der Regel für eine langfristige Zusammenarbeit gewählt, die mit fortlaufenden geschäftlichen Aktivitäten verbunden ist und nicht nur auf Einzelprojekte abzielt.
Ein Corporate Joint Venture muss vollständig gegründet werden und im G.E.M.I. (Allgemeines Handelsregister) eingetragen sein. Es müssen sämtliche Anforderungen an Corporate Governance, Finanzberichterstattung und steuerliche Pflichten griechischer Unternehmen erfüllt werden.
Vorteile von Joint Ventures in Griechenland
In den letzten Jahrzehnten haben Joint Ventures eine zentrale Rolle in der griechischen Wirtschaft eingenommen, insbesondere in den Bereichen Bau, Energie, Tourismus, Immobilien und Infrastruktur. Die Zusammenarbeit zwischen griechischen und ausländischen Partnern ist in diesen Bereichen essenziell, um Zugang zu lokalem Know-how, Genehmigungen und Kapital zu erlangen.
Durch solche Unternehmungen können griechische Firmen wachsen, wettbewerbsfähige Angebote abgeben und Risiken teilen, während sie ihre Unabhängigkeit bewahren.
Durch Joint Ventures können griechische Unternehmen Ressourcen und Fachwissen bündeln, um:
- technische Qualifikationen und finanzielle Leistungsfähigkeit zu vereinen (was besonders bei öffentlichen Ausschreibungen entscheidend ist),
- spezialisiertes Equipment oder Personal gemeinsam zu nutzen und
- und bei Großprojekten zusammenzuarbeiten, die sie alleine nicht realisieren könnten.
Eine Joint-Venture-Struktur erlaubt es den Beteiligten, finanzielle und operative Risiken zu teilen – ein besonders wertvoller Vorteil in kapitalintensiven Branchen wie Energie, Schifffahrt, Immobilienentwicklung und industrieller Produktion.
Dabei kann die Haftung jedes Partners auf den vereinbarten Beitrag oder Beteiligungsanteil beschränkt werden.
Durch eine Kooperation können Unternehmen ihre Marktreichweite erweitern, ihre Wettbewerbsfähigkeit bei Ausschreibungen steigern und ihre Position gegenüber größeren Konkurrenten stärken.
Joint-Venture-Vereinbarungen bieten erhebliche Flexibilität: Die Partner können Managementaufgaben, Gewinnverteilung, Kapitaleinlagen und Ausstiegsbedingungen frei gestalten. Die Struktur kann dabei sowohl auf kurzfristige Projekte (vertragliche Joint Ventures) als auch auf langfristige Unternehmungen (Corporate Joint Ventures) zugeschnitten werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung eines Joint Ventures in Griechenland
Ein Joint Venture ist eine der wirkungsvollsten Methoden für Unternehmen, um zusammenzuarbeiten, Expertise zu teilen und an Großprojekten teilzunehmen. Je nach Umfang und Zweck der Partnerschaft bietet das griechische Recht zwei Hauptoptionen: das vertragliche und das gesellschaftsrechtliche Joint Venture.
Der erste Schritt besteht darin, die Struktur zu bestimmen.
- Für kurzfristige Projekte oder Ausschreibungen mit klar definierter Laufzeit ist das vertragliche Modell schneller, einfacher und kostengünstiger.
- Für operative, laufende Geschäfte, Investmentplattformen oder Unternehmungen, die eine Haftungsbegrenzung und eine starke Governance benötigen, ist das gesellschaftsrechtliche Modell angemessener.
Beide Strukturen sind unter griechischem Recht voll anerkannt, steuerlich transparent und für Kooperationen zwischen griechischen und ausländischen Einheiten geeignet. Entscheidend sind eine sorgfältige Planung, ein gut ausgearbeiteter Vertrag und eine klare Abstimmung der Partnerziele.
Gründung eines vertraglichen Joint Ventures (nicht gesellschaftsrechtlich)
Nachfolgend eine praktische Schritt-für-Schritt-Übersicht:
- Definition der Zusammenarbeit: Zuerst vereinbaren die Partner das Projekt oder Geschäftsziel, die Dauer der Kooperation und die Beiträge jedes Partners – Kapital, Equipment, Know‑how oder Personal.
- Entwurf und Unterzeichnung des Joint Venture Agreement: Dieses Dokument regelt die Partnerschaftsbedingungen, inklusive Gewinn‑ und Verlustverteilung, Managementstruktur, Stimmrechte, Haftung und Exit‑Mechanismen. Es muss klar und umfassend sein, da es das steuernde Instrument der Unternehmung darstellt.
- Erlangung von Steuernummern (AFM): Jeder Partner muss eine griechische Steuernummer haben. Ausländische Unternehmen, die noch keine haben, müssen einen lokalen Steuervertreter benennen.
- Registrierung des Joint Ventures bei der AADE: Das Joint Venture selbst erhält eine eigene Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuerregistrierung. Ab diesem Zeitpunkt wird das Joint Venture steuerlich als eigenständiger Steuerpflichtiger behandelt.
- Eröffnung eines Bankkontos: Alle Einnahmen und Ausgaben des Joint Ventures müssen über dieses Konto laufen. Griechische Banken prüfen Identifikations‑ und wirtschaftlich Berechtigungsdaten im Rahmen der Sorgfaltspflichten.
- Einrichtung von Buchführung und Reporting: Das Joint Venture muss eigene Buchführungsunterlagen führen, Rechnungen auf seinen Namen ausstellen und Umsatz‑ und Körperschaftssteuererklärungen abgeben. Gewinne werden mit dem regulären Körperschaftsteuersatz (derzeit 22 %) besteuert, bevor sie an die Partner nach den vereinbarten Anteilen verteilt werden.
Nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, kann das Joint Venture seine Tätigkeit aufnehmen. Nach Projektabschluss wird das Joint Venture aufgelöst und verbleibende Vermögenswerte oder Verpflichtungen zwischen den Partnern abgewickelt.
Gründung eines gesellschaftsrechtlichen Joint Ventures
Partner, die langfristig kooperieren oder unabhängig von ihren bestehenden Einheiten operieren wollen, können ein gesellschaftsrechtliches Joint Venture gründen. In diesem Fall wird eine neue Gesellschaft nach griechischem Recht gegründet, die von allen Partnern getragen wird. Diese Gesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und Haftungsbegrenzung, wodurch sie ideal für langfristige Kooperationen und Investitionen ist.
Der Gründungsprozess folgt im Allgemeinen diesen Schritten:
- Wahl der Rechtsform: Die meisten Joint Ventures werden gegründet als:
eine Private Company (I.K.E.) nach Gesetz 4072/2012, die für ihre Flexibilität geschätzt wird
eine Société Anonyme (A.E.) nach Gesetz 4548/2018, die bei größeren Unternehmungen oder solchen mit Vorstand bevorzugt wird. - Vorbereitung der Gründungsdokumente: Die Partner entwerfen die Satzung, die Zweck, Kapital, Governance‑ und Managementregeln der Gesellschaft definiert. Ergänzend wird oft ein shareholders’ agreement abgeschlossen, das Entscheidungsprozesse, Finanzierung, Gewinnverteilung und Exit‑Rechte regelt.
- Registrierung des Unternehmens: Die Gründung kann über den One‑Stop‑Dienst (e‑ΥΜΣ) oder notariell erfolgen. Die neue Gesellschaft wird automatisch beim Handelsregister (G.E.M.I.) und der Steuerbehörde (AADE) registriert, und erhält eine Registrierungs‑ und Steueridentifikationsnummer.
- Eröffnung eines Bankkontos und Einbringung des Kapitals: Das Stammkapital wird auf das griechische Bankkonto eingezahlt. Banken verlangen Identifikationsdokumente und Nachweise wirtschaftlich Berechtigter zur Einhaltung der Compliance‑Vorgaben.
- Abschluss gesetzlicher und regulatorischer Registrierung: Die Gesellschaft muss die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) gemäß dem griechischen Geldwäschegesetz (Gesetz 4557/2018) einreichen und ggf. für Mehrwertsteuer (USt) registriert werden.
- Einrichtung von Buchführung und operativer Organisation: Ein Buchhalter wird bestellt, um die Bücher zu führen, Steuererklärungen abzugeben und sicherzustellen, dass elektronische Rechnungsstellung (myDATA) eingehalten wird. Werden Mitarbeiter eingestellt, muss die Gesellschaft sich als Arbeitgeber beim griechischen Sozialversicherungssystem (EFKA) registrieren.
Nach der Gründung operiert die Gesellschaft wie jedes andere griechische Unternehmen: Sie kann Verträge schließen, Vermögen erwerben und an Ausschreibungen oder Investmentprogrammen teilnehmen. Als vollständige juristische Einheit ist die Haftung der Partner auf ihre Einlagen begrenzt, und Gewinne werden in Form von Dividenden ausgeschüttet.
Gründung eines Joint Ventures in Griechenland: Kosten und Zeitrahmen
Der erforderliche Zeit‑ und Kostenaufwand für die Gründung eines Joint Ventures in Griechenland hängt von der gewählten Struktur, der Komplexität des Projekts, der Anzahl der Partner und dem Tätigkeitsgebiet ab.
Ein vertragliches Joint Venture ist schneller und kostengünstiger einzurichten.
Im Durchschnitt beträgt die Gesamtvorbereitungszeit von der Planung bis zur operativen Einsatzbereitschaft 2 bis 4 Wochen. Häufig kann es mit unter €5.000 eingerichtet werden – exklusive sektorspezifischer Genehmigungen oder Bankgarantien für öffentliche Projekte.
Ein gesellschaftsrechtliches Joint Venture erfordert die Gründung einer neuen Gesellschaft, die gemeinsam von den Partnern gehalten wird. Daher sind Zeit‑ und Kostenfaktoren höher: Satzungsentwurf, Aktionärsvereinbarung, Eintragung beim Handelsregister (G.E.M.I.), Steuerregistrierung (AADE), Bankkontoeröffnung, Kapitaleinlage und Eintragung der UBO‑Angaben.
Im Durchschnitt dauert der Gründungsprozess 3 bis 5 Wochen, abhängig von Dokumentenvorbereitung und Bankformalitäten.
In Summe belaufen sich die Gründungskosten typischerweise auf €3.000 bis €8.000 für eine private Gesellschaft (I.K.E.) oder €6.000 bis €12.000 für eine Société Anonyme (A.E.), zuzüglich Stammkapital und sektorspezifischer Genehmigungen.
Vorteile eines Joint Ventures für ausländische Teilnehmer
Einer der größten Vorteile von Joint Ventures besteht darin, lokale und internationale Stärken durch komplementäre Fähigkeiten zu kombinieren.
Griechische Partner bringen lokales Wissen, Netzwerke, regulatorische Erfahrung und Zugang zu Grundstücken oder Genehmigungen ein.
Ausländische Partner leisten Kapital, Technologie, operative Expertise und Markenreputation.
Gemeinsam sind Unternehmen in der Lage, effektiver im Markt zu agieren, der sowohl lokales Know‑how als auch internationale Standards honoriert.
Für ausländische Investoren bietet das Modell des Joint Ventures in Griechenland strategische und praktische Vorteile:
- Marktzugang: Sofortiger Einstieg in den griechischen Markt und darüber hinaus in den EU‑Markt, gestützt durch einen Partner, der die lokalen Regelungen, Geschäftskultur und Bürokratie kennt.
- Regulatorische Navigation: Griechische Verwaltungs‑ und Genehmigungsverfahren, insbesondere in den Bereichen Lizenzierung, Energie und Bau, können komplex sein. Ein lokaler Partner kann effizient durch diese Verfahren führen.
- EU‑ und regionale Integration: Griechenland als Mitgliedstaat der EU eröffnet Zugang zu einem großen Binnenmarkt, freier Kapitalbewegung und Fördermitteln aus EU‑Programmen, die durch Joint Ventures genutzt werden können.
- Kulturelle und politische Glaubwürdigkeit: Kooperation mit einem renommierten griechischen Partner kann Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden, Regulatoren und Lieferanten erhöhen.
- Steuer‑ und Verträglichkeitsvorteile: Griechenland unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit über 50 Ländern, die Quellensteuern reduzieren und ausländische Investoren bei griechischen Beteiligungen vor Doppelbesteuerung schützen.
Joint Ventures bieten ausländischen Unternehmen darüber hinaus weitere wichtige strategische Vorteile.
Zugang zu öffentlichen und EU‑geförderten Projekten
Gemäß dem Gesetz 4412/2016 über öffentliche Aufträge, das die EU‑Richtlinie 2014/24/EU umsetzt, werden Joint Ventures ausdrücklich als teilnahmeberechtigte Einheiten bei öffentlichen Ausschreibungen anerkannt.
Dies erlaubt Partnern, ihre technischen und finanziellen Qualifikationen gemeinsam einzubringen, um die Teilnahmebedingungen zu erfüllen, die sie allein nicht bewältigen könnten. Besonders relevant ist dies bei Bau‑, Infrastruktur‑ und Umweltprojekten, die häufig europäisch oder international kofinanziert werden.
Markteintritt ohne vollständige Übernahme
Für ausländische Unternehmen bietet ein Joint Venture einen strategischen Markteintritt, ohne den Aufwand und die Komplexität einer Übernahme eines lokalen Unternehmens.
Es ermöglicht eine schrittweise Markteinführung, den Aufbau einer Marke und den Aufbau von Beziehungen zu griechischen Stakeholdern, was oft eine Voraussetzung für den Erfolg in einem beziehungsorientierten Geschäftsumfeld ist.
Übereinstimmung mit Investitions‑ politik
Griechenland fördert aktiv ausländische Direktinvestitionen (FDI) über Institutionen wie Enterprise Greece, und Joint Ventures gelten als eine bevorzugte Form internationaler Zusammenarbeit.
Joint Ventures sind berechtigt für Investitionsanreize gemäß Gesetz 4887/2022, das Steuerentlastungen, Zuschüsse und Förderprogramme für qualifizierende Projekte vorsieht, insbesondere in den Bereichen Energie, Technologie und Tourismus.
Eintritt in den griechischen Markt: Joint Venture vs. M&A
Beim Erkunden von Geschäftsmöglichkeiten in Griechenland stehen ausländische Unternehmen oft vor der strategischen Wahl zwischen zwei Hauptwegen des Markteintritts: der Gründung eines Joint Ventures mit lokalem Partner oder dem Erwerb bzw. der Fusion mit einem bestehenden griechischen Unternehmen (M&A).
Joint Ventures werden häufig von Investoren bevorzugt, die kontrolliert in den griechischen Markt eintreten, an bestimmten Projekten teilnehmen oder vom Know‑how eines lokalen Partners profitieren möchten.
Im Gegensatz dazu steht eine M&A‑Strategie, bei der ein ausländisches Unternehmen ein griechisches Unternehmen vollständig oder mehrheitlich übernimmt. Dieser Weg bietet vollständige Kontrolle und langfristige Präsenz, ist aber typischerweise mit komplexerer Due Diligence, höheren Transaktionskosten und längeren Zeitrahmen verbunden.
Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede zwischen Joint Venture und M&A in Griechenland und hilft Investoren bei der Bewertung, welche Struktur besser zu ihren kommerziellen Zielen, ihrem Risikoprofil und ihrem Zeithorizont passt:
Aspekt | Joint Venture in Griechenland | M&A in Griechenland |
Definition | Eine kooperative Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien (griechisch oder ausländisch) zur Durchführung eines Projekts oder laufenden Geschäfts, bei rechtlicher Unabhängigkeit der Partner. | Erwerb, Fusion oder Einverleibung eines bestehenden griechischen Unternehmens durch einen ausländischen Investor, mit voller oder mehrheitlicher Kontrolle. |
Struktur | Kann vertraglich (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) oder gesellschaftsrechtlich (neue Gesellschaft gemeinsam gehalten) erfolgen. | Umfasst Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten oder ganzen Unternehmen – Ziel ist Schaffung oder Konsolidierung einer einzigen juristischen Einheit. |
Eigentum und Kontrolle | Geteiltes Eigentum und Governance zwischen Partnern; Entscheidungen im Joint Venture Agreement geregelt. | Der erwerbende Investor erhält volle oder mehrheitliche Kontrolle über das griechische Unternehmen. |
Ziel | Zusammenarbeit für ein spezifisches Projekt, Markteintritt oder strategische Kooperation. | Markteintritt durch Eigentum, Integration und langfristige Kontrolle der Geschäftsaktivitäten. |
Kosten | In der Regel niedrigere Gründungskosten (~ €2.000–€8.000). | Höhere Transaktionskosten wegen Due Diligence, Recht, Beratung. |
Risiko und Haftung | Risiken werden unter den Partnern geteilt; Haftung kann begrenzt sein (bei gesellschaftsrechtlichen JVs) oder gesamtschuldnerisch (bei vertraglichen JVs). | Der Erwerber übernimmt das volle Eigentums‑ und Geschäftsrisiko, inklusive eventueller Alt‑Verbindlichkeiten. |
Kontrolle und Flexibilität | Erlaubt Zusammenarbeit ohne vollständigen Kontrollverlust; hohe Flexibilität bei Governance und Exit‑Bedingungen. | Bietet vollständige Managementkontrolle, erfordert jedoch Integration von Systemen, Personal und Kultur. |
Regulierung | In der Regel leichter reguliert; eine Fusionskontrolle durch die Hellenic Competition Commission (HCC) ist nur erforderlich, wenn das Joint Venture eine „voll‑funktionale“ Einheit darstellt. | Kann Fusionskontrollen (HCC) sowie sektorspezifische Genehmigungen (z. B. Energie, Telekommunikation, Banken) erfordern. |
Zeit bis zur Markteinführung | Schnellere Umsetzung, oft innerhalb weniger Wochen. | Längerer Prozess aufgrund Due Diligence und regulatorischer Prüfungen. |
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
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