Berlin: +49 30 88702382 | Athens: +30 210 7008720 | Thessaloniki: +30 2310 284408 [email protected]

Griechisches Gesellschaftsrecht

Mehrwertsteuer (MwSt.) in Griechenland: Sätze 2025 und Funktionsweise

Die Mehrwertsteuer, auf Griechisch bekannt als Φόρος Προστιθέμενης Αξίας (ΦΠΑ / FPA), ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten in Griechenland verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz 2859/2000, der griechische Mehrwertsteuergesetz-Kodex (Κώδικας ΦΠΑ). Ergänzend regelt Gesetz 4174/2013 die steuerlichen Verfahren – darunter die Abgabe von Steuererklärungen, Zahlungsmodalitäten, Steuerprüfungen sowie Sanktionen bei Verstößen.

Wir bieten Ihnen eine Rechtsberatung, die Ihnen dabei hilft, Ihre Geschäfte in Griechenland reibungslos abzuwickeln.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Alle Details zur Mehrwertsteuer in Griechenland

Die Mehrwertsteuer betrifft nahezu jede geschäftliche Transaktion und ist eine wesentliche Einnahmequelle für den Staat.

Der Regelsteuersatz beträgt 24 % und gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen. Für bestimmte Kategorien gelten ermäßigte Sätze.

  • 24 % – Standardsteuersatz
  • 13 % – ermäßigter Satz für Lebensmittel, Wasser, Hotelgewerbe usw.
  • 6 % – stark ermäßigter Satz für Bücher, Arzneimittel, Theaterkarten usw.

Auf bestimmten Ägäisinseln gelten im Rahmen regionaler Fördermaßnahmen Sonderregelungen mit niedrigeren Steuersätzen (z. B. 17 %, 9 %, 4 %), jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

In Griechenland besteht eine MwSt.-Registrierungspflicht für fast alle Unternehmen, die wirtschaftlich steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Durch die Registrierung erhält das Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID), die für Rechnungen, Steuererklärungen und innergemeinschaftliche Transaktionen erforderlich ist.

Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten gibt es in Griechenland keine Umsatzgrenze für die MwSt.-Pflicht. Jede in Griechenland gegründete oder tätige Firma – ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – muss sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren lassen.

Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmer, die ausschließlich umsatzsteuerbefreite Leistungen nach griechischem Recht erbringen – beispielsweise im Bildungs-, Gesundheits- oder Versicherungsbereich – oder für kleine landwirtschaftliche Betriebe, die dem Pauschalbesteuerungssystem unterliegen.

So registrieren Sie eine MwSt.-Nummer in Griechenland

Vor der Mehrwertsteuer-Registrierung muss Ihr Unternehmen rechtlich gegründet sein – entweder in Griechenland oder im Ausland. Dazu gehören:

  • Wahl der Rechtsform
  • Eintragung im Griechischen Handelsregister (GEMI)
  • Beantragung einer Steuernummer (AFM) beim zuständigen Finanzamt (ΔΟΥ)

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente, wie die Satzung, den GEMI-Eintrag und die AFM, vorliegen haben, reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Mehrwertsteuer-Registrierung beim zuständigen Finanzamt ein.

Nach der Prüfung erteilt das Finanzamt eine Mehrwertsteuer-Nummer, die mit „EL“ beginnt und aus neun Ziffern besteht. Sie wird im TaxisNet-System Ihrem Unternehmen zugeordnet.

Je nach Umsatz und Tätigkeitsart wird eine monatliche oder vierteljährliche Abgabepflicht für die Umsatzsteuer festgelegt.

Nach Erhalt Ihrer UID müssen Sie sich bei TaxisNet (https://www1.gsis.gr/) registrieren, um MwSt.-Erklärungen (Formular F2) abzugeben, Ihr Steuerkonto einzusehen und MyDATA für die digitale Buchführung zu nutzen. In der Regel übernimmt dies ein Steuerberater.

Ist eine MwSt.-Nummer in Griechenland verpflichtend?

Ja, denn jede wirtschaftlich tätige Firma, die steuerpflichtige Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, muss über eine solche Nummer verfügen. Verstöße gegen diese Pflicht können ernste verwaltungsrechtliche, finanzielle und strafrechtliche Folgen haben.

Verwaltungsstrafen sind ein zentrales Mittel der Steuerbehörden, um die korrekte Abwicklung sicherzustellen. Diese Sanktionen können erheblich sein, selbst bei geringfügigen Verstößen, und sind im griechischen Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 4174/2013) geregelt.

Ein Beispiel: Versäumt es ein Unternehmen, sich zur MwSt. zu registrieren, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden – unabhängig davon, ob es sich um ein griechisches oder ausländisches Unternehmen handelt und ob der Verstoß absichtlich oder unwissentlich erfolgt ist. Darüber hinaus kann die Steuerbehörde die fällige Mehrwertsteuer rückwirkend erheben.

Die verspätete Einreichung von MwSt.-Erklärungen zieht regelmäßig Strafen zwischen 100 € und 500 € pro Erklärung nach sich, wobei die Höhe der Strafe von der Größe und Rechtsform des Unternehmens abhängt. Wiederholte Verspätungen oder Fehler können zu Steuerprüfungen führen.

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben ziehen weitere Sanktionen nach sich, insbesondere bei größeren Abweichungen oder dem Verdacht auf Vorsatz.

Für Fehler oder Unterlassungen bei der MyDATA-Übermittlung drohen Bußgelder zwischen 250 € und 10.000 €, abhängig von der Größe des Unternehmens und der Dauer des Verstoßes.

Während Verwaltungssanktionen der Korrektur und Abschreckung dienen, können bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Besonders schwerwiegend ist es, wenn ein Unternehmen die Mehrwertsteuer von Kunden erhebt, aber nicht an den Staat abführt, da dies als Veruntreuung öffentlicher Gelder gilt. Gleiches gilt für Scheingeschäfte, falsche Rechnungen oder eine manipulierte Buchhaltung zur Verschleierung von Umsätzen. Dies sind strafbare Handlungen.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Steuerschuld und der Schwere des Betrugs.

Rechtspflichten bei Besitz einer MwSt.-Nummer

Eine MwSt.-Nummer bringt zahlreiche Pflichten mit sich, die über die reine Erhebung der Steuer hinausgehen. Sie bedeutet, dass ein Unternehmen Teil des formellen Steuersystems ist und die Umsatzsteuer korrekt erheben, melden und abführen muss.

Diese Pflichten sind im griechischen Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859/2000) sowie im Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 4174/2013) geregelt und werden durch EU-Vorgaben ergänzt.

Jedes Unternehmen mit einer MwSt.-Nummer muss:

  • Rechtskonforme Rechnungen ausstellen, inklusive UID des Ausstellers und Empfängers, angewandtem Steuersatz und Gesamtbetrag der MwSt.
  • Buchhaltungsunterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Fristgerechte MwSt.-Erklärungen über TaxisNet abgeben (monatlich oder vierteljährlich je nach Unternehmensform).
  • Umsatz- und Vorsteuer korrekt berechnen und entweder den Differenzbetrag zahlen oder eine Rückerstattung beantragen.
  • MyDATA-Vorgaben zur digitalen Buchführung einhalten – insbesondere elektronische Meldung von Umsätzen und Ausgaben.

Unternehmen mit MwSt.-Nummer unterliegen zudem der Überprüfung durch die Steuerbehörden. Eine saubere Buchführung und ein transparenter Prüfpfad sind bei Kontrollen unerlässlich.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou

Von Anfang an MwSt.-konform

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in Griechenland von Beginn an rechtssicher aufgestellt ist, um Fehler, Verzögerungen und Sanktionen zu vermeiden. Wir übernehmen sämtliche Unterlagen und Einreichungen und sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schnell und korrekt vergeben wird.

Nichtkonformität kostet mehr als nur Geld. Unser erfahrenes Anwaltsteam erkennt Risiken frühzeitig, behebt Fehler aus der Vergangenheit und stellt sicher, dass Ihre Abläufe und Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bleiben Sie Ihren Mehrwertsteuerpflichten in Griechenland stets einen Schritt voraus.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Die Nichteinhaltung kann Sie mehr als nur Geld kosten. Vermeiden Sie Verzögerungen, Fehler und Strafen.

Wir kümmern uns um alle Unterlagen und Einreichungen und sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schnell und korrekt ausgestellt wird – egal, ob Sie ein lokales Start-up-Unternehmen sind oder ein Unternehmen aus dem Ausland, das in den griechischen Markt eintritt.

Icon Pin

Berlin, Deutschland

+49 30 88702382
[email protected]

Icon Pin

Athen, Griechenland

+30 210 7008720
[email protected]

Icon Pin

Thessaloniki, Griechenland

+30 2310 284408
[email protected]

Allgemeine Anfragen können auch an unsere zentrale Koordinationsstelle unter [email protected] gerichtet werden.