Griechisches Gesellschaftsrecht
Mehrwertsteuer (MwSt.) in Griechenland: Sätze 2025 und Funktionsweise
Die Mehrwertsteuer, auf Griechisch bekannt als Φόρος Προστιθέμενης Αξίας (ΦΠΑ / FPA), ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten in Griechenland verkauften Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz 2859/2000, der griechische Mehrwertsteuergesetz-Kodex (Κώδικας ΦΠΑ). Ergänzend regelt Gesetz 4174/2013 die steuerlichen Verfahren – darunter die Abgabe von Steuererklärungen, Zahlungsmodalitäten, Steuerprüfungen sowie Sanktionen bei Verstößen.
Wir bieten Ihnen eine Rechtsberatung, die Ihnen dabei hilft, Ihre Geschäfte in Griechenland reibungslos abzuwickeln.
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Alle Details zur Mehrwertsteuer in Griechenland
Die MwSt. betrifft nahezu jede geschäftliche Transaktion und stellt eine wesentliche Einnahmequelle für den Staat dar.
Der Regelsteuersatz beträgt 24 % und gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen. Für bestimmte Kategorien gelten ermäßigte Sätze:
- 24% – Standardsteuersatz
- 13% – Ermäßigter Satz für Lebensmittel, Wasser, Hotelgewerbe usw.
- 6% – Stark ermäßigter Satz für Bücher, Arzneimittel, Theaterkarten usw.
Auf bestimmten Ägäisinseln gelten Sonderregelungen mit niedrigeren Steuersätzen (z. B. 17 %, 9 %, 4 %), jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen regionaler Fördermaßnahmen.
In Griechenland besteht MwSt.-Registrierungspflicht für fast alle Unternehmen, die wirtschaftlich steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Durch die Registrierung erhält das Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID), die für Rechnungen, Steuererklärungen und innergemeinschaftliche Transaktionen erforderlich ist.
Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten gibt es in Griechenland keine Umsatzgrenze für die MwSt.-Pflicht. Jede in Griechenland gegründete oder tätige Firma – ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – muss sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren.
Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmer, die ausschließlich umsatzsteuerbefreite Leistungen nach griechischem Recht erbringen, z. B. im Bildungs-, Gesundheits- oder Versicherungsbereich, oder für kleine landwirtschaftliche Betriebe, die dem Pauschalbesteuerungssystem unterliegen.
So registrieren Sie eine MwSt.-Nummer in Griechenland
Vor der MwSt.-Registrierung muss Ihr Unternehmen rechtlich gegründet sein – entweder in Griechenland oder im Ausland. Dazu gehören:
- Wahl der Rechtsform
- Eintragung im Griechischen Handelsregister (GEMI)
- Beantragung einer Steuernummer (AFM) beim zuständigen Finanzamt (ΔΟΥ)
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente – wie Satzung, GEMI-Eintrag und AFM – vorliegen haben, reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag auf MwSt.-Registrierung beim zuständigen Finanzamt ein.
Nach Prüfung erteilt das Finanzamt eine MwSt.-Nummer, die mit „EL“ beginnt und aus neun Ziffern besteht. Sie wird im TaxisNet-System Ihrem Unternehmen zugeordnet.
Je nach Umsatz und Tätigkeitsart wird eine monatliche oder vierteljährliche Abgabepflicht für die Umsatzsteuer festgelegt.
Nach Erhalt Ihrer UID müssen Sie sich bei TaxisNet (https://www1.gsis.gr/) registrieren, um MwSt.-Erklärungen (Formular F2) abzugeben, Ihr Steuerkonto einzusehen und MyDATA für die digitale Buchführung zu nutzen. In der Regel übernimmt dies ein Steuerberater.
Ist eine MwSt.-Nummer in Griechenland verpflichtend?
Ja – jede wirtschaftlich tätige Firma, die steuerpflichtige Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, muss über eine MwSt.-Nummer verfügen. Verstöße gegen diese Pflicht können ernste verwaltungsrechtliche, finanzielle und strafrechtliche Folgen haben.
Verwaltungsstrafen wegen Nichteinhaltung der MwSt.-Vorgaben sind ein zentrales Mittel der Steuerbehörden, um die korrekte Abwicklung sicherzustellen. Diese Sanktionen können erheblich sein – auch bei geringfügigen Verstößen – und sind im griechischen Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 4174/2013) geregelt.
Beispiel: Versäumt es ein Unternehmen, sich zur MwSt. zu registrieren, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden – unabhängig davon, ob es sich um ein griechisches oder ausländisches Unternehmen handelt und ob der Verstoß absichtlich oder unwissentlich erfolgt ist. Darüber hinaus kann die Steuerbehörde die fällige MwSt. rückwirkend erheben.
Verspätete Einreichung von MwSt.-Erklärungen zieht regelmäßig Strafen zwischen 100 € und 500 € pro Erklärung nach sich – abhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens. Wiederholte Verspätungen oder Fehler können zu Steuerprüfungen führen.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zu weiteren Sanktionen, insbesondere bei größeren Abweichungen oder dem Verdacht auf Vorsatz.
Für Fehler oder Unterlassungen bei der MyDATA-Übermittlung drohen Bußgelder von 250 € bis 10.000 €, abhängig von Unternehmensgröße und Dauer des Verstoßes.
Während Verwaltungssanktionen der Korrektur und Abschreckung dienen, können bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Besonders schwerwiegend ist es, wenn ein Unternehmen MwSt. von Kunden erhebt, aber nicht an den Staat abführt – das gilt als Veruntreuung öffentlicher Gelder. Gleiches gilt für Scheingeschäfte, falsche Rechnungen oder manipulierte Buchhaltung zur Verschleierung von Umsätzen – dies sind strafbare Handlungen.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Steuerschuld und Schwere des Betrugs.
Rechtspflichten bei Besitz einer MwSt.-Nummer
Eine MwSt.-Nummer bringt zahlreiche Pflichten mit sich, die über die reine Erhebung der Steuer hinausgehen. Sie bedeutet, dass ein Unternehmen Teil des formellen Steuersystems ist und gesetzlich verpflichtet ist, die Umsatzsteuer korrekt zu erheben, zu melden und abzuführen.
Diese Pflichten sind im griechischen Mehrwertsteuergesetz (Gesetz 2859/2000) sowie im Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 4174/2013) geregelt und werden durch EU-Vorgaben ergänzt.
Jedes Unternehmen mit MwSt.-Nummer muss:
- Rechtskonforme Rechnungen ausstellen, inklusive UID des Ausstellers und Empfängers, angewandtem Steuersatz und Gesamtbetrag der MwSt.
- Buchhaltungsunterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren.
- Fristgerechte MwSt.-Erklärungen über TaxisNet abgeben (monatlich oder vierteljährlich je nach Unternehmensform).
- Umsatz- und Vorsteuer korrekt berechnen und entweder den Differenzbetrag zahlen oder eine Rückerstattung beantragen.
- MyDATA-Vorgaben zur digitalen Buchführung einhalten – insbesondere elektronische Meldung von Umsätzen und Ausgaben.
Unternehmen mit MwSt.-Nummer unterliegen zudem der Überprüfung durch die Steuerbehörden. Eine saubere Buchführung und ein transparenter Prüfpfad sind bei Kontrollen unerlässlich.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou
Von Anfang an MwSt.-konform
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in Griechenland von Beginn an rechtssicher aufgestellt ist, um Fehler, Verzögerungen und Sanktionen zu vermeiden. Wir übernehmen sämtliche Unterlagen und Einreichungen und sorgen dafür, dass Ihre MwSt.-Nummer schnell und korrekt vergeben wird.
Nichtkonformität kostet mehr als Geld. Unser erfahrenes Anwaltsteam erkennt Risiken frühzeitig, behebt Fehler aus der Vergangenheit und sorgt dafür, dass Ihre Abläufe und Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Bleiben Sie Ihren Mehrwertsteuerpflichten in Griechenland stets einen Schritt voraus.
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Die Nichteinhaltung kann Sie mehr als nur Geld kosten. Vermeiden Sie Verzögerungen, Fehler und Strafen.
Wir kümmern uns um alle Unterlagen und Einreichungen und sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schnell und korrekt ausgestellt wird – egal, ob Sie ein lokales Start-up-Unternehmen sind oder ein Unternehmen aus dem Ausland, das in den griechischen Markt eintritt.

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