Berlin: +49 30 88702382 | Athens: +30 210 7008720 | Thessaloniki: +30 2310 284408 [email protected]

Griechisches Gesellschaftsrecht

Unternehmensformen in Griechenland

Für jeden, der in Griechenland ein Unternehmen gründen, sein Unternehmen erweitern oder auf dem griechischen Markt Fuß fassen möchte, ist es wichtig zu wissen, welche Arten von Unternehmen es in Griechenland gibt. Diese erste Entscheidung ist für die Firmengründung in Griechenland von entscheidender Bedeutung, da sie sich auf die rechtlichen Verpflichtungen, die Steuerpflicht und die Gesamtstrategie Ihres Unternehmens auswirkt.

Mit einer Reihe von Optionen, die vom traditionellen Einzelunternehmen über die strukturiertere Société Anonyme (Α.Ε.) bis hin zur flexiblen Private Equity Company (Ι.Κ.Ε.Ε.) reichen, erfordert die Wahl der richtigen Unternehmensform in Griechenland eine sorgfältige Abwägung Ihrer Geschäftsziele, finanziellen Verpflichtungen und Wachstumsambitionen.

Jede Gesellschaftsform hat ihre eigenen Vorteile, rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Auswirkungen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Unternehmen in verschiedenen Branchen zugeschnitten sind.

Wir bieten Ihnen das Wissen und die Beratung, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, welche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen in Griechenland am besten geeignet ist.

Sie möchten ein Unternehmen in Griechenland gründen? Kontaktieren Sie uns noch heute.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Unternehmensformen in Griechenland

In Griechenland gibt es, wie in vielen anderen Ländern auch, verschiedene Arten von Unternehmen und juristischen Personen, die gegründet werden können, jede mit ihren eigenen spezifischen Merkmalen, rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Auswirkungen.

Faktoren wie die Höhe der Haftung, die die Eigentümer bereit sind zu übernehmen, die Höhe des Kapitals, das sie investieren können, die Größe des Unternehmens und steuerliche Erwägungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der am besten geeigneten Gesellschaftsform für ein Geschäftsvorhaben.

Griechische GmbH (Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης – Ε.Π.Ε.)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Griechenland Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης (E.P.E.) genannt, ist aufgrund ihrer Flexibilität und des beschränkten Haftungsschutzes, den sie ihren Eigentümern bietet, eine beliebte Unternehmensform für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Gesellschafter einer E.P.E. haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlage in das Gesellschaftskapital. Dies bedeutet, dass das Privatvermögen der Anteilseigner in der Regel geschützt ist, wenn das Unternehmen Schulden oder Verbindlichkeiten eingeht.

Eine EPE. kombiniert die Vorteile der beschränkten Haftung für ihre Anteilseigner mit der Flexibilität der Management- und Betriebsstrukturen. Sie gilt als die bevorzugte Option für Unternehmer und Investoren, die ihr Unternehmen in Griechenland gründen oder erweitern möchten und dabei ein geringeres persönliches finanzielles Risiko eingehen wollen.

Eine E.P.E. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die Anteilseigner oder von den Anteilseignern ernannte externe Personen sein können. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft in allen Rechts- und Geschäftsangelegenheiten.

Die Mindestkapitalanforderungen für die Gründung einer EPE. sind relativ niedrig, um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Das Mindestkapital muss bei der Gründung vollständig eingezahlt werden, wobei die Einlagen in bar oder in Sachwerten erfolgen können.

Die Gesellschaft muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, Jahresabschlüsse erstellen und jährliche Hauptversammlungen abhalten. Sie muss außerdem einen eingetragenen Firmensitz in Griechenland haben, der als offizielle Adresse für rechtliche Zwecke dient.

E.P.E.s unterliegen der Körperschaftssteuer auf ihr weltweites Einkommen zu dem in Griechenland geltenden Standardkörperschaftssteuersatz.

Die Gründung einer EPE (GmbH) in Griechenland ist in der Regel eine der häufigsten Optionen für Unternehmer, die auf dem griechischen Markt Fuß fassen wollen.

Privatunternehmen (Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία – Ι.Κ.Ε.)

Eine Privatgesellschaft in Griechenland, bekannt als Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία (Ι.Κ.Ε.), ist eine relativ neue Form von Unternehmen, die eingeführt wurde, um die Gründung und den Betrieb kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu vereinfachen und gleichzeitig eine beschränkte Haftung für ihre Eigentümer zu gewährleisten. Die Ι.Κ.Ε. kombiniert Elemente von Kapitalgesellschaften (wie z.B. Sociétés Anonyme) und Personengesellschaften (wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung) mit dem Ziel, eine flexible, effiziente und weniger bürokratische Option für Unternehmer zu bieten.

Das erforderliche Mindestkapital ist sehr niedrig angesetzt (nur ein Euro), so dass sie eine zugängliche Option für Neugründungen und kleine Unternehmen darstellt. Die Haftung der Anteilseigner ist auf ihre Einlage in das Unternehmenskapital beschränkt, wodurch ihr persönliches Vermögen vor den Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens geschützt ist.

Die Einführung der Ι.Κ.Ε. in Griechenland zielte darauf ab, das Unternehmertum zu fördern, indem der rechtliche Rahmen vereinfacht und die Kosten und der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Gründung und Führung eines Unternehmens reduziert wurden. Ihre flexible Struktur in Verbindung mit dem Schutz der beschränkten Haftung macht sie zu einer attraktiven Option für viele Unternehmer und Investoren.

Société Anonyme (Ανώνυμη Εταιρεία – Α.Ε.)

Die Aktiengesellschaft ist eine der gängigsten und angesehensten Gesellschaftsformen in Griechenland und eignet sich besonders für größere Unternehmen.

Die Α.Ε. zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Kapital in Aktien aufgeteilt ist, was die Kapitalbeschaffung und die Eigentumsübertragung erleichtert.

Die Anteilseigner einer Α.Ε. haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage, wodurch ihr persönliches Vermögen vor den Schulden des Unternehmens geschützt ist.

Das Mindestaktienkapital einer Α.Ε. wird durch das griechische Gesetz festgelegt und soll sicherstellen, dass die Gesellschaft über ausreichende Mittel für den Betrieb verfügt. Dieses Kapital ist in Aktien aufgeteilt, die öffentlich gehandelt werden können, wenn das Unternehmen an einer Börse notiert ist.

Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der für die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Gesellschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr verantwortlich ist. Der Verwaltungsrat wird von den Aktionären gewählt.

Die Anzahl der Aktionäre einer Aktiengesellschaft ist nicht begrenzt, was sie zu einer idealen Struktur für Unternehmen macht, die Kapital von einer breiten Investorenbasis aufnehmen möchten.

Die Α.Ε. eignet sich für Unternehmer und Investoren, die ein Unternehmen mit erheblichem Kapitalbedarf gründen und die Absicht haben, zu expandieren oder an die Börse zu gehen. Aufgrund ihrer Komplexität und des strengen rechtlichen und regulatorischen Rahmens, der ihre Geschäftstätigkeit regelt, erfordert die Gründung und Verwaltung einer Α.Ε. sorgfältige Planung und ständige Bemühungen um die Einhaltung der Vorschriften.

Einzelunternehmen (Ενιαίος Επιχειρηματίας – Ε.Ε.)

Dies ist die einfachste Form eines Unternehmens, das im Besitz einer Einzelperson ist und von dieser betrieben wird, ohne dass zwischen dem Eigentümer und der Geschäftseinheit unterschieden wird. Der Eigentümer haftet persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens.

Offene Handelsgesellschaft (Ομόρρυθμη Εταιρεία – Ο.Ε.)

Die offene Handelsgesellschaft, auch bekannt als „Ομόρρυθμη Εταιρεία“ (Ο.Ε.), ist eine Unternehmensform, die sich durch die persönliche Beteiligung und Haftung ihrer Gesellschafter auszeichnet.

Sie wird von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet, die gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Es handelt sich um eine flexible Unternehmensform, da die Bedingungen für die Geschäftsführung und die Gewinnbeteiligung von den Gesellschaftern vereinbart werden.

Das bemerkenswerteste Merkmal einer Ο.Ε. ist die unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies bedeutet, dass das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden kann, wenn die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Sie bietet den Vorteil der Einfachheit und der direkten Kontrolle für die Gesellschafter, die bereit sind, die mit der unbeschränkten Haftung verbundenen Risiken einzugehen. Sie eignet sich für kleine, eng geführte Unternehmen, in denen die Partner eng zusammenarbeiten und sich die Verantwortung für die Führung des Unternehmens teilen können.

Die Partner einer Ο.Ε. arbeiten auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages, der in Bezug auf Geschäftsführung und Gewinnverteilung flexibel ist, aber dem griechischen Handelsrecht entsprechen muss. Dieser Vertrag muss nicht registriert werden, aber es ist ratsam, eine formelle schriftliche Vereinbarung zu haben, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie andere Unternehmen auch, muss eine Ο.Ε. eine genaue Buchhaltung führen, einen Jahresabschluss erstellen und die steuerlichen Anforderungen erfüllen.

Eine Ο.Ε. selbst unterliegt nicht der Körperschaftsteuer. Stattdessen werden die Gewinne direkt bei den Gesellschaftern zu deren individuellen Einkommensteuersätzen besteuert. Dies wird als „Durchlaufbesteuerung“ bezeichnet, bei der die Unternehmensgewinne nur einmal auf persönlicher Ebene besteuert werden.

Der Aspekt der unbeschränkten persönlichen Haftung erfordert eine sorgfältige Abwägung und Planung. Es ist daher wichtig, dass sich potentielle Partner vor der Gründung einer Ο.Ε. rechtlich und finanziell beraten lassen.

Kommanditgesellschaft (Ετερόρρυθμη Εταιρεία – Ε.Ε.)

Sie ähnelt einer offenen Handelsgesellschaft, hat aber zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre, die für die Schulden der Gesellschaft voll haften, und Kommanditisten, deren Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt ist.

Wie wählt man die für die eigenen Bedürfnisse am besten geeignete Unternehmensform in Griechenland aus?

Bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Gesellschaftsform in Griechenland müssen Sie eine Reihe von Schlüsselfaktoren berücksichtigen, die mit Ihren Geschäftszielen, der Art Ihrer Geschäftstätigkeit, dem Grad der Haftung, den Sie bereit sind zu akzeptieren, Ihrem Finanzierungsbedarf und den steuerlichen Auswirkungen zusammenhängen.

Der folgende Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen:

1. Beurteilen Sie den Umfang und die Ziele Ihres Unternehmens.

Bestimmen Sie Art, Größe und Umfang der geplanten Geschäftstätigkeit. Ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft kann für kleine, risikoarme Aktivitäten geeignet sein, während für größere und komplexere Aktivitäten eine Aktiengesellschaft (Α.Ε.) oder eine GmbH (Ε.Π.Ε. oder Ι.Κ.Ε.) erforderlich sein kann.

Wenn Sie vorhaben, Ihr Unternehmen zu erweitern oder in Zukunft öffentliche Mittel zu beantragen, sollten Sie eine Unternehmensform in Betracht ziehen, die Wachstum und Aktienhandel ermöglicht, wie z.B. eine Α.Ε.

2. Haftung und persönliches Risiko berücksichtigen

Wie viel persönliches Risiko sind Sie bereit zu tragen? Strukturen wie Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften (Ο.Ε.) beinhalten eine unbegrenzte persönliche Haftung, während Ε.Π.Ε., Ι.Κ.Ε. und Α.Ε. einen begrenzten Haftungsschutz bieten, der Ihr persönliches Vermögen vor Unternehmensschulden schützt.

3. Finanzierungsbedarf ermitteln

Schätzen Sie Ihren anfänglichen Kapitalbedarf und wie Sie ihn decken wollen. Einige Unternehmensformen, wie die Α.Ε., haben Mindestkapitalanforderungen, während andere, wie die Ι.Κ.Ε., nur eine nominale Kapitaleinlage erfordern.

Wenn die Gewinnung von Investoren ein wichtiges Ziel ist, könnte eine Societé Anonyme (Α.Ε.) aufgrund ihrer strukturierten Unternehmensführung und der Möglichkeit, Aktien auszugeben, besser geeignet sein.

4. Die steuerlichen und buchhalterischen Auswirkungen zu verstehen

Die verschiedenen Unternehmensformen unterliegen unterschiedlichen Steuersätzen und Vorschriften. Personengesellschaften weisen ihr Einkommen direkt den Eigentümern zu, die zum persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden, während Kapitalgesellschaften wie Α.Ε. und Ι.Κ.Ε. zum Körperschaftssteuersatz besteuert werden. Das Verständnis dieser Unterschiede ist für die Finanzplanung von entscheidender Bedeutung.

Größe und Art Ihres Unternehmens bestimmen auch die Komplexität Ihrer Buchführungs- und Prüfungsanforderungen. Größere Unternehmen oder Unternehmen mit komplexeren Strukturen unterliegen strengeren Berichtsstandards.

5. Berücksichtigen sie die komplexität

Einige Unternehmensformen, wie Ι.Κ.Ε. und Ε.Π.Ε., sind relativ einfach und kostengünstig zu gründen und zu verwalten. Andere, wie die Α.Ε., sind mit komplexeren Gründungsverfahren, höheren Anfangskosten und strengeren laufenden Compliance-Anforderungen verbunden.

6. Lassen Sie sich professionell beraten

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform in Griechenland ist eine wichtige Entscheidung, die sich auf die rechtliche und finanzielle Grundlage Ihres Unternehmens auswirken kann. Eine sorgfältige Bewertung dieser Faktoren wird Ihnen helfen, die für Ihre geschäftlichen Bedürfnisse am besten geeignete Gesellschaftsform zu wählen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten und Ihr Wachstum und Ihre Rentabilität zu optimieren.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen, die richtige Wahl für Ihr Unternehmen zu treffen.

Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Griechenland

Zweigniederlassungen sind eine gängige Möglichkeit für ausländische Unternehmen, in Griechenland präsent zu sein, ohne eine eigene juristische Person gründen zu müssen.

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Griechenland fungiert als verlängerter Arm der Muttergesellschaft, die ihren Sitz außerhalb Griechenlands hat. Diese Struktur ermöglicht es dem ausländischen Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit in Griechenland unter dem rechtlichen Dach der Muttergesellschaft auszuüben.

Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern Teil der ausländischen Muttergesellschaft. Sie agiert unter dem rechtlichen und wirtschaftlichen Dach der Muttergesellschaft, was bedeutet, dass die Muttergesellschaft in vollem Umfang für die Handlungen und Verpflichtungen der Zweigniederlassung haftet.

Die Zweigniederlassung muss unter dem Namen der Muttergesellschaft firmieren und den Hinweis tragen, dass es sich um eine Zweigniederlassung handelt.

Die Zweigniederlassung muss einen in Griechenland ansässigen gesetzlichen Vertreter ernennen, der befugt ist, im Namen des ausländischen Unternehmens zu handeln und Geschäfte zu tätigen.

Die Gründung einer Zweigniederlassung in Griechenland erfordert die Eintragung in das Allgemeine Handelsregister. Erforderliche Dokumente wie die Satzung der Muttergesellschaft, ein Beschluss zur Gründung der Zweigniederlassung und die Ernennung der Vertreter der Zweigniederlassung müssen eingereicht werden und bedürfen häufig einer amtlichen Übersetzung und Beglaubigung.

Die Zweigniederlassung unterliegt in Griechenland der Körperschaftsteuer auf die Einkünfte, die ihrer Tätigkeit in Griechenland zuzurechnen sind. Der Steuersatz ist derselbe wie für griechische Kapitalgesellschaften und wird auf das zu versteuernde Einkommen der Zweigniederlassung aus ihrer Tätigkeit in Griechenland angewandt.

Das Einkommen der Zweigniederlassung kann der Doppelbesteuerung unterliegen – in Griechenland und im Land der Muttergesellschaft. Viele Länder haben jedoch Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland abgeschlossen, die eine Befreiung von der Doppelbesteuerung oder eine Steuergutschrift im Land der Muttergesellschaft ermöglichen.

Griechenland erhebt eine Quellensteuer auf bestimmte Überweisungen von der Zweigniederlassung an die ausländische Muttergesellschaft, wie z.B. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Der Steuersatz kann im Rahmen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein neues Unternehmen in Griechenland gründen möchten

Aufgrund der Komplexität der rechtlichen und steuerlichen Implikationen ist es sehr ratsam, sich von auf griechisches Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten und Finanzexperten beraten zu lassen, die sich auf griechisches Gesellschaftsrecht und Steuern spezialisiert haben.

Unsere Anwaltskanzlei kann Sie individuell beraten und Ihnen bei der Registrierung, Steuerplanung und Einhaltung der lokalen Vorschriften behilflich sein.

Wir helfen Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens in Griechenland.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Firmengründung in Griechenland.

Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie ein Unternehmen in Griechenland gründen möchten. Mit unserer Hilfe wird Ihr Unternehmen einen guten Start haben und für den zukünftigen Erfolg gerüstet sein!

Icon Pin

Berlin, Deutschland

+49 30 88702382
[email protected]

Icon Pin

Athen, Griechenland

+30 210 7008720
[email protected]

Icon Pin

Thessaloniki, Griechenland

+30 2310 284408
[email protected]

Allgemeine Anfragen können auch an unsere zentrale Koordinationsstelle unter [email protected] gerichtet werden.