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Griechisches Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung in Griechenland

Griechenland ist ein attraktives Ziel für Unternehmer, die ein Unternehmen in einem dynamischen und wachsenden Markt gründen möchten: Mit einer starken Präsenz in Sektoren wie Tourismus, Technologie und Handel bietet Griechenland zahlreiche Möglichkeiten für lokale und internationale Investoren.

Wenn Sie planen, ein Unternehmen in Griechenland zu gründen, ist es wichtig zu wissen, wie man ein Unternehmen in Griechenland gründet, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Gründung zu gewährleisten.

Das Verfahren umfasst die Registrierung des Unternehmens, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Erfüllung der behördlichen Anforderungen für die Geschäftstätigkeit im Land. Dieser Prozess kann komplex sein und das Auslassen wichtiger Schritte kann zu Verzögerungen, Strafen oder unnötigen Kosten führen.

Die Anwaltskanzlei Leptokaridou ist auf die Gründung von Unternehmen in Griechenland, Verträge und Compliance spezialisiert und hilft Ihnen, die häufigsten Fallstricke zu vermeiden.

Wir kümmern uns um alles, von der Erstellung der Rechtsdokumente bis zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen, und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an korrekt gegründet wird. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu besprechen, wie wir den Prozess für Sie vereinfachen können!

Starten Sie Ihr Unternehmen in Griechenland mit fachkundiger juristischer Unterstützung.

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Die wichtigsten Gesellschaftsformen in Griechenland

Vor der Registrierung Ihres Unternehmens müssen Sie die richtige Rechtsform wählen. Die Art des Unternehmens, für die Sie sich entscheiden, bestimmt Ihre Haftung, Ihre Steuerpflichten und Ihre administrativen Anforderungen.

Wenn Sie als Einzelperson beginnen und eine einfache, kostengünstige Struktur wünschen, ist ein Einzelunternehmen (Ατομική Επιχείρηση) möglicherweise ideal, aber denken Sie daran, dass Sie persönlich für alle Schulden haften.

Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine griechische GmbH, bevorzugen, sind die beliebtesten Optionen die Privatgesellschaft (IKE – Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE – Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης). Die IKE ist die flexibelste, da sie nur ein Kapital von 1 € erfordert, während die EPE etwas strukturierter ist und ein Mindestkapital von 4.500 € erfordert.

Für größere Unternehmen oder solche, die Kapital aufnehmen möchten, ist eine anonyme Gesellschaft (SA/AE – Ανώνυμη Εταιρεία) die beste Option, obwohl sie eine strengere Unternehmensführung und ein Mindestkapital von 25.000 € erfordert.

Bei Personengesellschaften können Sie zwischen einer Offenen Handelsgesellschaft (OE – Ομόρρυθμη Εταιρεία), bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften, und einer Kommanditgesellschaft (EE – Ετερόρρυθμη Εταιρεία), bei der mindestens ein Gesellschafter beschränkt haftet, wählen.

Schritt für Schritt zur Gründung eines Unternehmens in Griechenland

Die Gründung eines Unternehmens in Griechenland ist mit rechtlichen, steuerlichen und administrativen Verfahren verbunden.

Obwohl das Verfahren in den letzten Jahren vereinfacht wurde, ist es immer ratsam, mit einem griechischen Anwalt vor Ort zusammenzuarbeiten, um eine reibungslose Gründung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen auf dem richtigen Weg ist!

Hier sind die 10 wichtigsten Schritte, die Sie unternehmen müssen, um ein Unternehmen in Griechenland zu gründen.

  1. Wählen Sie eine Unternehmensform: Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist der erste und wichtigste Schritt bei der Unternehmensgründung in Griechenland. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt von Ihren Geschäftszielen, der Anzahl der Gesellschafter und der Höhe der Haftung ab, die Sie bereit sind zu übernehmen.
  2. Wählen Sie einen Firmennamen: Der Firmenname sollte Ihre Markenidentität widerspiegeln und gleichzeitig den griechischen Vorschriften entsprechen. Es wird empfohlen, eine Namenssuche über die GEMI-Online-Plattform oder bei der örtlichen Handelskammer durchzuführen, um die Verfügbarkeit des Namens sicherzustellen. Wenn der Name verfügbar ist, können Sie ihn reservieren, um zu verhindern, dass andere den Namen verwenden, während Sie den Registrierungsprozess abschließen.
  3. Entwurf der Satzung: Die Satzung (Καταστατικό) ist die Grundlage Ihrer Gesellschaft und legt ihre Struktur, ihren Zweck und ihre Geschäftsordnung fest. Dieses Dokument muss wichtige Details wie die Struktur der Anteilseigner, die Regeln für die Geschäftsführung und die Entscheidungsprozesse enthalten. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, da er den rechtlichen Rahmen des Unternehmens festlegt und bestimmt, wie das Unternehmen arbeiten wird.
  4. Eintragung in das Allgemeine Handelsregister (GEMI): Um Ihr Unternehmen offiziell zu gründen, müssen Sie es in das Allgemeine Handelsregister (GEMI) eintragen lassen. Dieser Schritt umfasst die Einreichung Ihrer Satzung, die Genehmigung des Firmennamens und anderer erforderlicher Dokumente. Nach der Eintragung teilt das GEMI eine eindeutige Unternehmensnummer zu, die bestätigt, dass Ihr Unternehmen rechtlich anerkannt ist. Nach der Registrierung erhalten Sie die offiziellen Dokumente Ihres Unternehmens, die für die Steuerregistrierung und die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich sind.
  5. Beantragen Sie eine Steuernummer (AFM): Jedes in Griechenland tätige Unternehmen muss beim örtlichen Finanzamt (DOY – Δημόσια Οικονομική Υπηρεσία) eine Steuernummer (AFM – Αριθμός Φορολογικού Μητρώου) beantragen. Diese Nummer ist für Finanztransaktionen, Steuererklärungen und Rechnungsstellung erforderlich. Der gesetzliche Vertreter des Unternehmens oder ein Buchhalter kann diese Registrierung in Ihrem Namen vornehmen. Ihr Unternehmen kann ohne AFM nicht handeln, daher sollte dieser Schritt so bald wie möglich nach der GEMI-Registrierung abgeschlossen werden.
  6. Eröffnung eines Geschäftskontos: Um Finanztransaktionen durchführen zu können, muss Ihr Unternehmen ein Geschäftsbankkonto bei einer griechischen Bank eröffnen. Dieses Konto wird für Kapitaleinlagen, Gehaltszahlungen, Zahlungen an Lieferanten und Steuerzahlungen verwendet. Es ist wichtig, eine Bank zu wählen, die Ihren geschäftlichen Anforderungen entspricht, insbesondere wenn Sie internationale Transaktionen, Online-Banking-Dienste oder Kreditfazilitäten benötigen. Einige Banken können auch einen Nachweis über die physische Präsenz Ihres Unternehmens in Griechenland verlangen, z. B. einen Mietvertrag für Büroräume.
  7. Melden Sie sich bei der Sozialversicherungsanstalt (EFKA) an: Wenn Ihr Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt oder Sie selbstständig sind, müssen Sie sich bei der EFKA (ΕΦΚΑ – Ενιαίος Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης), dem griechischen Sozialversicherungssystem, anmelden. Diese Anmeldung stellt sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Rentenbeiträgen und anderen Leistungen haben.
  8. Besorgen Sie sich Geschäftsgenehmigungen und -lizenzen: Je nach Art Ihres Unternehmens benötigen Sie möglicherweise zusätzliche Genehmigungen oder Lizenzen, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können. Bestimmte Branchen wie das Gaststättengewerbe, das Baugewerbe, der Einzelhandel und das Transportwesen benötigen besondere Genehmigungen der Aufsichtsbehörden. Diese Genehmigungen stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften einhält.
  9. Registrieren Sie sich für die Mehrwertsteuer und wählen Sie ein Buchhaltungssystem: Wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens 10.000 EUR übersteigt, müssen Sie sich bei der griechischen Steuerbehörde (DOY) für die Mehrwertsteuer (VAT – ΦΠΑ) registrieren lassen. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Griechenland beträgt 24 %, aber für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Tourismus und Gesundheitswesen gelten ermäßigte Sätze von 13 % bzw. 6 %. Außerdem müssen Sie eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und regelmäßig Steuererklärungen einreichen.
  10. Mit dem Handel beginnen: Sobald Sie alle rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt haben, können Sie mit dem Handel in Griechenland beginnen! In dieser Phase sollten Sie sich auf das Marketing, die Einstellung von Personal und die Einrichtung Ihres Unternehmens konzentrieren. Achten Sie darauf, dass Sie das griechische Arbeitsrecht einhalten, das Arbeitsverträge, Löhne und Arbeitszeiten regelt.

Erforderliche Unterlagen für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland

Wie wir gerade gesehen haben, umfasst die Gründung eines Unternehmens in Griechenland mehrere rechtliche und administrative Schritte, für die jeweils spezifische Dokumente erforderlich sind. Diese Dokumente stellen sicher, dass Ihr Unternehmen rechtlich registriert ist, den Steuerbestimmungen entspricht und in der von Ihnen gewählten Branche tätig sein darf.

Folgende Dokumente sind für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland erforderlich:

  • Ausweispapiere für Gesellschafter und Geschäftsführer: Alle Gesellschafter, Geschäftsführer und gesetzlichen Vertreter müssen sich ausweisen können. Wenn sie keine griechischen Staatsbürger sind, kann eine beglaubigte und übersetzte Kopie ihres Reisepasses erforderlich sein.
  • Bescheinigung über die Genehmigung des Firmennamens: Bestätigt, dass der gewählte Firmenname einzigartig ist und noch nicht registriert wurde.
  • Satzung (Καταστατικό): Das Rechtsdokument, das die Struktur, das Management und die Betriebsregeln des Unternehmens festlegt. Sie enthält Details wie den Unternehmensgegenstand, die Eigentumsverhältnisse und das Managementmodell.
  • Gründungsurkunde: Offizielles Dokument, das bescheinigt, dass das Unternehmen in Griechenland rechtmäßig eingetragen ist. Dieses Dokument enthält die Nummer des Unternehmens im Allgemeinen Handelsregister (GEMI).
  • Steueridentifikationsnummer (AFM) des Unternehmens: Eine eindeutige Nummer, die für Steuererklärungen, Umsatzsteuerregistrierung und Rechnungsstellung benötigt wird.
  • Nachweis der Geschäftsadresse: Nachweis des Firmensitzes, in der Regel ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten erforderlichen Dokumente und deren Bezugsquellen zusammen.

DokumentBeschreibungWo erhältlich
Genehmigung des FirmennamensBestätigt den eindeutigen FirmennamenGEMI/Handelskammer
SatzungDefiniert die Unternehmensstruktur und -führungVon allen Gründern aufzusetzen und zu unterzeichnen. Gegebenenfalls notariell beglaubigt (für SA-Gesellschaften).
HandelsregisterauszugNachweis der rechtlichen Registrierung des UnternehmensAllgemeines Handelsregister (GEMI) nach der Eintragung des Unternehmens.
Steuernummer (AFM)Erforderlich für SteuerzweckeÖrtliches Finanzamt (DOY – Δημόσια Οικονομική Υπηρεσία) nach der Unternehmenseintragung.
Nachweis der GeschäftsanschriftMietvertrag oder EigentumsurkundeUnterzeichneter Mietvertrag (bei Miete) oder notariell beglaubigte Besitzurkunde (bei Eigentum).
Mehrwertsteuer-RegistrierungErforderlich für die Erhebung der MehrwertsteuerÖrtliches Finanzamt (DOY)
Anmeldung bei der Sozialversicherung (EFKA)Gewährleistet die Einhaltung der SozialversicherungsgesetzeÖrtliches Büro der EFKA (Sozialversicherungsanstalt)
Ausweise der Gesellschafter und GeschäftsführerPersonalausweis oder ReisepassPersönliche Dokumente (Pass, Personalausweis). Falls Übersetzungen erforderlich sind, wenden Sie sich an einen offiziellen Übersetzer oder an das griechische Konsulat.

Kapitalanforderungen

Das Mindestkapital, das für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland erforderlich ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab.

Für die flexibelste und beliebteste Option, die Personengesellschaft (IKE), beträgt das Mindestkapital nur 1 €, was sie für Unternehmer zu einer erschwinglichen Wahl macht.

Auch für Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) gibt es keine Mindestkapitalanforderungen, obwohl die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt haften.

Dagegen ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE) ein Mindestkapital von 4.500 € erforderlich, während für eine anonyme Gesellschaft (SA – AE), die in der Regel für größere Unternehmen verwendet wird, ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich ist, von dem mindestens 25 % zum Zeitpunkt der Eintragung eingezahlt sein müssen.

Obwohl die Kapitalanforderungen für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger gleich sind, können für Nicht-EU-Bürger zusätzliche Verwaltungsschritte erforderlich sein, wie z.B. die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung oder die Ernennung eines lokalen Rechtsvertreters für bestimmte Unternehmensformen.

Besteuerung

In Griechenland tätige Unternehmen unterliegen je nach Rechtsform und Jahresumsatz unterschiedlichen Unternehmenssteuern.

Der Körperschaftssteuersatz für die meisten Unternehmen, einschließlich Personengesellschaften (IKE), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (EPE) und Aktiengesellschaften (SA – AE), beträgt derzeit 22 % auf den Nettogewinn.

Einzelunternehmen und kleine Unternehmen werden progressiv besteuert, wobei die Steuersätze je nach Jahreseinkommen zwischen 9 % und 44 % liegen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 € für die Mehrwertsteuer (VAT – ΦΠΑ) registriert sein, die einen Standardsatz von 24 % hat, mit ermäßigten Sätzen von 13 % und 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Einstellung und Beschäftigung

Wenn Sie ein Unternehmen in Griechenland gründen und Mitarbeiter einstellen, ist es wichtig, nicht nur das Gesellschaftsrecht, sondern auch das Arbeitsrecht zu beachten, das Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen, Löhne und Sozialleistungen regelt. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt in Griechenland kann Ihnen dabei helfen, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

In Griechenland gibt es einen Mindestlohn, der derzeit (ab 2024) bei 780 Euro pro Monat für Vollzeitbeschäftigte liegt. Die Standardarbeitswoche beträgt 40 Stunden mit einer Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einschließlich Überstunden, die zusätzlich vergütet werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge auszustellen, in denen die Beschäftigungsbedingungen, das Gehalt und die Aufgaben festgelegt sind.

Das griechische Arbeitsrecht bietet den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Schutz, einschließlich bezahlten Urlaubs (mindestens 20 Tage pro Jahr für Vollzeitbeschäftigte), Mutterschaftsurlaub, Abfindungen und Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Darüber hinaus müssen Unternehmen die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.

Neben der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer müssen Unternehmen in Griechenland auch Sozialversicherungsbeiträge an den Einheitlichen Sozialversicherungsfonds (EFKA) entrichten, der sowohl die Verpflichtungen der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer abdeckt. Arbeitgeber zahlen ca. 22,29 % des Bruttolohns, Arbeitnehmer ca. 13,87 %.

Die besten Städte, Regionen und Inseln für eine Unternehmensgründung in Griechenland

Die Wahl des richtigen Standorts für Ihr Unternehmen in Griechenland hängt von Faktoren wie Geschäftsmöglichkeiten, Infrastruktur, Steuervorteilen und Zugang zu Talenten ab.

Jeder Standort in Griechenland bietet einzigartige Geschäftsvorteile, unabhängig davon, ob Sie nach technologischer Innovation, touristischem Wachstum, Produktion oder internationalem Handel suchen.

Abhängig von Ihrem Geschäftsmodell können Sie auch staatliche Anreize, EU-Förderprogramme und strategische Steuervorteile in verschiedenen Regionen nutzen.

Athen – Griechenlands Wirtschafts- und Gründungszentrum

Athen ist das Wirtschafts- und Geschäftszentrum Griechenlands und damit der beste Standort für Start-ups, Technologieunternehmen und internationale Firmen. Die Stadt bietet ein blühendes Ökosystem für Unternehmer, Finanzdienstleistungen und Innovation mit mehreren Gründerzentren, Co-Working Spaces und Zugang zu Risikokapital. Wichtige Initiativen wie „Egg – Enter Grow Go“ und das Athens Center for Entrepreneurship and Innovation (ACEin) bieten wertvolle Unterstützung für neue Unternehmen.

Mit niedrigeren Kosten als in anderen europäischen Hauptstädten zieht Athen digitale Nomaden, Fintech-Unternehmen und multinationale Konzerne an, die sich in Griechenland niederlassen möchten. Dank ihrer strategischen Lage und der Nähe zum Hafen von Piräus, einem der größten Schifffahrtszentren Europas, dient die Stadt auch als Tor für Import- und Exportunternehmen.

Thessaloniki – ein aufstrebendes Handels- und Innovationszentrum

Thessaloniki ist die zweitgrößte Stadt Griechenlands und ein wichtiges Handels-, Logistik- und Technologiezentrum. Die Nähe zum Balkan und zu Osteuropa macht die Stadt zu einem strategischen Knotenpunkt für Unternehmen, die in den Bereichen Transport, Produktion und grenzüberschreitender Handel tätig sind. Mit einer starken Präsenz von Universitäten und Forschungseinrichtungen ist Thessaloniki auch ein Hotspot für innovative und technologieorientierte Start-ups, die durch Initiativen wie die Thessaloniki Innovation Zone unterstützt werden.

Im Vergleich zu Athen bietet Thessaloniki niedrigere Geschäftskosten, hochqualifizierte Arbeitskräfte und staatliche Anreize für Unternehmen, die in Nordgriechenland investieren. Die moderne Infrastruktur, der internationale Hafen und der Zugang zu europäischen Handelsrouten machen die Stadt zu einer idealen Wahl für Unternehmen, die über Griechenland hinaus expandieren möchten.

Patras – Zentrum für Forschung, Technologie und erneuerbare Energien

Patras ist eine dynamische Universitätsstadt, die für ihre Stärken in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Forschung bekannt ist. Die Stadt beherbergt den Patras Science Park und zieht Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, IT und erneuerbare Energien an, was sie zu einem bevorzugten Standort für forschungs- und entwicklungsorientierte Start-ups macht. Ihre strategische Lage in der Nähe von Italien und dem Ionischen Meer stärkt auch ihre Rolle als Handels- und Logistikzentrum.

Mit hochqualifizierten Arbeitskräften und Zugang zu EU-Fördermitteln für forschungsintensive Projekte ist Patras eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmer, die nach Innovation streben. Die Stadt wächst auch im Bereich der erneuerbaren Energien und zieht Investitionen in Solar-, Wind- und grüne Technologieprojekte an.

Kreta – ideal für Tourismus, Landwirtschaft und Energie

Kreta ist eine der größten und autarksten Regionen Griechenlands und bietet hervorragende Möglichkeiten in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und erneuerbare Energien. Die weltberühmte Gastfreundschaft der Insel empfängt jährlich Millionen von Besuchern und macht die Insel zu einem Top-Reiseziel für Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen. Darüber hinaus ist Kreta ein führender Produzent von Olivenöl, Wein und Bio-Lebensmitteln und bietet starke Exportmöglichkeiten.

Durch zunehmende Investitionen in Solar- und Windenergie wird Kreta auch zu einem führenden Anbieter von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Die lokale Regierung bietet Unternehmen, die zu nachhaltigem Tourismus und umweltfreundlicher Technologie beitragen, steuerliche Anreize und Finanzierungen, was die Insel zu einer attraktiven Option für umweltbewusste Unternehmer macht.

Rhodos – Luxustourismus und Investitionen in Immobilien

Rhodos ist ein boomendes Zentrum für Luxustourismus, Hotelgewerbe und Immobilienentwicklung. Mit einer langen Tourismussaison und hohen Besucherausgaben bietet die Insel profitable Möglichkeiten für Hotels, Boutique-Resorts und hochwertige Dienstleistungen. Ihr Status als wichtiges Ziel für Kreuzfahrtschiffe kommt auch Unternehmen aus den Bereichen Einzelhandel, Unterhaltung und Kulturtourismus zugute.

Für Investoren bietet Rhodos hervorragende Immobilienmöglichkeiten, da die Nachfrage nach Ferienhäusern und hochwertigen Mietwohnungen steigt. Staatliche Anreize für Tourismusunternehmen erhöhen die Attraktivität der Insel zusätzlich und machen sie zu einem erstklassigen Standort für Unternehmen, die in den Luxusreisemarkt einsteigen möchten.

Mykonos & Santorini – Märkte für Luxus- und High-End-Geschäfte

Mykonos und Santorin sind die exklusivsten Reiseziele Griechenlands und bekannt für luxuriöse Gastfreundschaft, Gourmetküche und hochwertigen Einzelhandel. Diese Inseln sprechen wohlhabende internationale Reisende an und bieten Möglichkeiten für Boutique-Hotels, Designermode und gehobene Restaurants. Unternehmen in den Bereichen Yachting, Eventplanung und Premium-Dienstleistungen florieren auf diesen Märkten.

Trotz hoher Betriebskosten ist das Gewinnpotenzial beträchtlich, da Unternehmen auf Mykonos und Santorin Premiumpreise verlangen. Investoren im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Immobiliensektor profitieren von der starken Nachfrage, was diese Inseln zu einer ausgezeichneten Wahl für Unternehmer macht, die eine wohlhabende Kundschaft ansprechen möchten.

Korfu – Tourismus, Handel und ausländerfreundliche Unternehmen

Korfu ist eine lebendige Insel mit einer starken Präsenz britischer und italienischer Auswanderer, was Chancen für internationale Unternehmen, Boutique-Hotels und Immobilieninvestitionen schafft. Die Mischung aus Kulturtourismus und Naturschönheiten macht die Insel zu einem attraktiven Ziel für Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Lebensmittelindustrie und im Bereich der Luxusdienstleistungen.

Neben dem Tourismus stärkt die Nähe zu Italien und Albanien die Rolle Korfus als Drehscheibe für Import- und Exportunternehmen. Die Insel bietet auch EU-Subventionen und Anreize für kleine Tourismusunternehmen, was sie zu einer attraktiven Wahl für diejenigen macht, die ein Unternehmen mit staatlicher Unterstützung gründen möchten.

Volos – Griechenlands Industrie- und Produktionszentrum

Volos ist eine wichtige Industrie- und Produktionsstadt, die für ihren starken Produktionssektor und ihre strategische Lage bekannt ist. Der Hafen und die Eisenbahnverbindungen machen die Stadt zu einem wichtigen Knotenpunkt für Schifffahrt, Distribution und Handel. Mit seiner gut entwickelten Infrastruktur ist Volos eine erstklassige Wahl für Bau-, Ingenieurs- und Produktionsunternehmen.

Im Gegensatz zu touristisch orientierten Standorten bietet Volos niedrigere Betriebskosten und Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften, was die Stadt ideal für industrielle Investitionen macht. Die griechische Regierung bietet außerdem Anreize für Unternehmen, die in industrielles Wachstum und Innovation investieren.

Ioannina – ein wachsendes Zentrum für IT, Bildung und Agrartechnologie

Ioannina entwickelt sich zu einem Zentrum für Technologie, Bildung und intelligente Landwirtschaft. Die starke Präsenz der Universität in der Stadt sorgt für einen stetigen Zustrom qualifizierter Absolventen und macht die Stadt zu einem attraktiven Standort für Technologie-Start-ups und IT-Unternehmen. Darüber hinaus eröffnet Ioanninas Fokus auf Landwirtschaft und agrartechnologische Innovationen neue Möglichkeiten in den Bereichen ökologischer Landbau, Lebensmitteltechnologie und intelligente Bewässerungssysteme.

Unternehmer profitieren von staatlichen Zuschüssen und EU-Fördermitteln, die forschungsbasierte Unternehmen unterstützen. Mit erschwinglichen Lebenshaltungskosten und Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften ist Ioannina eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmen, die sich auf Bildung, Technologie und nachhaltige landwirtschaftliche Lösungen konzentrieren.

Laufende Verpflichtungen, Aktualisierung 2025

Sobald Ihr Unternehmen in Griechenland gegründet ist, müssen Sie laufende rechtliche, steuerliche und finanzielle Verpflichtungen erfüllen, um Ihren guten Ruf bei den griechischen Behörden zu wahren. Dazu gehören Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Sozialversicherungsbeiträge und mögliche Betriebsprüfungen.

Die wichtigsten Compliance-Anforderungen für in Griechenland tätige Unternehmen sind

  • Rechtzeitige Einreichung der jährlichen Steuererklärungen und Umsatzsteuerberichte.
  • Laufende Aktualisierung der Gehaltsabrechnung und der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Durchführung von Betriebsprüfungen, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
  • Aktualisierung der GEMI-Aufzeichnungen bei Änderungen im Unternehmen.

Die Nichteinhaltung rechtlicher und steuerlicher Verpflichtungen in Griechenland kann schwerwiegende finanzielle und betriebliche Folgen für Unternehmen haben.

Unternehmen, die Steuerfristen versäumen oder keine Umsatzsteuererklärungen einreichen, müssen mit hohen Bußgeldern, Verzugszinsen und rechtlichen Sanktionen der griechischen Steuerbehörde (AADE) rechnen.

Darüber hinaus riskieren Unternehmen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge (EFKA) nicht rechtzeitig entrichten, weitere Bußgelder und mögliche Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann auch dazu führen, dass das Unternehmen aus dem Allgemeinen Handelsregister (GEMI) gestrichen wird, was die faktische Schließung des Unternehmens zur Folge hat und es schwierig macht, legal zu arbeiten. Im Extremfall können die griechischen Behörden Bankkonten sperren, Unternehmensvermögen beschlagnahmen oder rechtliche Schritte gegen Unternehmer einleiten.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

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