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Griechisches Gesellschaftsrecht

Eine Zweigniederlassung in Griechenland gründen

Die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Griechenland bedeutet die Einrichtung einer lokalen Vertretung eines ausländischen Unternehmens, die unter derselben juristischen Identität wie das Mutterunternehmen operiert. Im Gegensatz zu einer Tochtergesellschaft handelt es sich nicht um eine eigene juristische Person, sondern um eine Erweiterung des Hauptunternehmens in Griechenland.

Die Gründung und der Betrieb von Zweigniederlassungen in Griechenland unterliegen dem griechischen Zivil- und Handelsrecht sowie dem Gesetz 4635/2019, das die Verfahren zur Einrichtung von Investitionen und Niederlassungen modernisiert.

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Warum eine Zweigniederlassung in Griechenland gründen: Vorteile

Griechenland ist ein attraktiver Standort für Unternehmenswachstum. Die Eröffnung einer Zweigniederlassung ist eine strategische Entscheidung, die Kostenvorteile, regionale Reichweite und betriebliche Effizienz bieten kann.

Hier einige Gründe, die für eine Niederlassung in Griechenland sprechen:

  • Strategische geografische Lage: Griechenland liegt am Schnittpunkt von Europa, Asien und Afrika und bietet dadurch hervorragende logistische Vorteile. Mit Zugang zu EU-, Balkan-, Nahost- und nordafrikanischen Märkten kann eine griechische Zweigniederlassung als regionales Drehkreuz für Vertrieb, Dienstleistungen oder strategische Koordination dienen. Besonders der Hafen von Piräus, einer der größten Europas, bietet direkte Schifffahrtsrouten nach Asien und ins Mittelmeer.
  • Steuerlich vorteilhaftes Umfeld für ausländische Zweigniederlassungen: Griechenland hat in den letzten Jahren bedeutende Reformen zur Modernisierung und Stabilisierung seines Steuersystems vorgenommen. Zu den zentralen Vorteilen für Zweigniederlassungen zählen:
    • Körperschaftsteuer: Ab 2025 gilt ein Standardsatz von 22 % – einer der wettbewerbsfähigsten Sätze in Westeuropa.
    • Doppelbesteuerungsabkommen: Griechenland hat Abkommen mit über 50 Ländern geschlossen, die eine günstige Behandlung von Auslandseinkommen und reduzierte Quellensteuern ermöglichen.
    • Besteuerung von Zweigniederlassungen: Nur in Griechenland erzielte Einkünfte werden besteuert; ausländische Gewinne des Mutterunternehmens bleiben außerhalb der griechischen Steuerbasis.
  • Anreize für strategische Investitionen: Die Gesetze 4635/2019 und 4681/2019 bieten Steuererleichterungen, Zuschüsse und beschleunigte Verfahren für Niederlassungen in Branchen wie Energie, Logistik, Technologie und Tourismus.
  • Zugang zu qualifizierten, mehrsprachigen Fachkräften: Griechenland verfügt über eine hochqualifizierte Bevölkerung mit vielen Hochschulabsolventen, insbesondere in Ingenieurwesen, IT und Wirtschaft. Viele Fachkräfte sprechen fließend Englisch und andere europäische Sprachen, was die Integration in internationale Abläufe erleichtert. Aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit ist es zudem relativ einfach und kostengünstig, qualifiziertes Personal zu finden.
  • Wettbewerbsfähige Arbeitskosten: Im Vergleich zu Westeuropa sind die Arbeitskosten in Griechenland deutlich geringer, bei gleichzeitig hohem Qualitätsniveau. Die durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter im privaten Sektor sind besonders in Bereichen wie Kundenservice, Finanzen, technischer Support und Logistik attraktiv.
  • Lebensqualität und Geschäftsumfeld: Griechenland bietet eine hervorragende Lebensqualität für Expats und lokale Mitarbeitende. Mit mediterranem Klima, moderner Infrastruktur und reichem Kulturerbe bieten Städte wie Athen und Thessaloniki einen hohen Lebensstandard und gute Anbindung. Digitalisierungsreformen der Regierung haben zudem Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Geschäftstätigkeit erleichtert.

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft?

Ein ausländisches Unternehmen kann seine Präsenz in Griechenland entweder durch eine Zweigniederlassung oder durch die Gründung einer Tochtergesellschaft etablieren. Beide Optionen bieten Marktzugang, unterscheiden sich jedoch in juristischem Status, Haftung, Governance, Besteuerung und Autonomie.

Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine direkte Verlängerung des Mutterunternehmens in Griechenland. Alle Handlungen und Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung sind dem Mutterunternehmen zuzurechnen.

Eine Tochtergesellschaft hingegen ist ein neues griechisches Unternehmen, meist als IKE (Private Company) oder AE (Aktiengesellschaft). Sie ist eine eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten, Pflichten und beschränkter Haftung.

Tochtergesellschaften haben mehr operative und rechtliche Autonomie. Sie können selbst Verträge abschließen, Vermögen besitzen und unterliegen der Kontrolle des Mutterunternehmens nur über die Anteilseignerstruktur.

Zweigniederlassungen stehen hingegen unter direkter Kontrolle des Mutterunternehmens, dürfen die ihnen zugewiesenen Kompetenzen nicht überschreiten und keine strategischen Partnerschaften oder strukturellen Änderungen eigenständig vornehmen.

Rechtlich müssen Zweigniederlassungen bei GEMI (Handelsregister) und der griechischen Steuerbehörde (AADE) registriert werden, benötigen aber kein Stammkapital oder Gründungsgesellschafter. Eine Tochtergesellschaft muss hingegen vollständig nach griechischem Recht gegründet werden, mit Satzung, Direktoren und Einhaltung der Corporate-Governance-Vorgaben.

Zweigniederlassungen werden nur auf griechische Einkünfte besteuert, ihre Gewinne können in der Regel ohne Quellensteuer an das Mutterunternehmen überwiesen werden. Tochtergesellschaften unterliegen der weltweiten Besteuerung (bei griechischer Steueransässigkeit) und müssen beim Gewinnausschütten Quellensteuer zahlen (abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen).

Das Mutterunternehmen haftet für alle Verpflichtungen der Zweigniederlassung voll. Bei der Tochtergesellschaft ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, außer in besonderen Ausnahmefällen.

MerkmalZweigniederlassungTochtergesellschaft
RechtsstatusExtension of foreign companyEigene juristische Person
GesellschaftsformKeine neue FormIKE oder AE
HaftungVoll haftendes MutterunternehmenBeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
AutonomieGering – unter direkter KontrolleHoch – operativ eigenständig
RegistrierungGEMI + SteuerbehördeGEMI + Steuerbehörde + Gründung
KapitalanforderungKein MindestkapitalMindestkapital je nach Form (ab 1 € für IKE)
BesteuerungNur auf griechische EinkünfteWeltweite Besteuerung
GewinnübertragungMeist keine QuellensteuerQuellensteuer auf Dividenden (ausgenommen DBA)
LeitungLokaler Vertreter des MutterunternehmensEigene Leitung durch Gesellschafter
ImageWirkt evtl. vorübergehendGilt als langfristig etabliert
VerwaltungskostenNiedrigerHöher wegen voller Pflichten

Wie gründe ich eine Zweigniederlassung in Griechenland?

Obwohl sie keine eigenständige juristische Person ist, muss die Zweigniederlassung griechisches Recht einhalten, insbesondere hinsichtlich Registrierung, Besteuerung und Vertretung.

1. Beschluss des Mutterunternehmens

Das Mutterunternehmen muss per Vorstandsbeschluss die Gründung der griechischen Zweigniederlassung genehmigen. Der Beschluss muss die Geschäftstätigkeit definieren, einen gesetzlichen Vertreter benennen und dessen Befugnisse festlegen. Der Beschluss muss beglaubigt und ins Griechische übersetzt werden.

2. Benennung eines gesetzlichen Vertreters in Griechenland

Die Zweigniederlassung wird von einem gesetzlichen Vertreter (Filialleiter) geleitet.

Aufgaben des Filialleiters:

  • Vertretung des Unternehmens in Griechenland
  • Einhaltung aller steuerlichen, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten
  • Auftritt vor Behörden und Gerichten

Der Vertreter kann griechischer oder ausländischer Staatsbürger sein, benötigt aber eine griechische Steuernummer (AFM) und in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung.

3. Dokumentation und Beglaubigung

Die griechischen Behörden verlangen umfangreiche Nachweise zur Legitimität und Struktur des Mutterunternehmens. Diese müssen notariell beglaubigt, ggf. mit Apostille versehen und von einem Anwalt oder vereidigten Übersetzer ins Griechische übersetzt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Satzung und Änderungen
  • Nachweis über rechtlichen Bestand (z. B. Handelsregisterauszug)
  • Vorstandsbeschluss zur Gründung der Zweigniederlassung
  • Vollmacht für den gesetzlichen Vertreter

4. Registrierung bei GEMI (Handelsregister)

Die Registrierung erfolgt über einen griechischen Anwalt. Nach Einreichung aller Unterlagen, Zahlung der Gebühr und Genehmigung erhält die Zweigniederlassung eine GEMI-Nummer, die für sämtliche Behördengänge erforderlich ist.

5. Steuerliche Registrierung bei der AADE

Vor Betriebsaufnahme muss die Zweigniederlassung eine Steuernummer (AFM) beantragen und sich beim zuständigen Finanzamt anmelden.

Schritte:

  • Anmeldung beim zuständigen DOY (Finanzamt)
  • Bestellung eines Steuervertreters, falls der gesetzliche Vertreter im Ausland wohnt
  • Anmeldung zur Umsatzsteuerpflicht (sofern erforderlich)
  • Zahlung etwaiger Stempelgebühren

6. Eröffnung eines Bankkontos

Ein griechisches Bankkonto ist für Betriebskosten, Gehaltszahlungen und Steuerzahlungen erforderlich. Dafür werden die GEMI-Registrierung, Steuernummer und Identitätsnachweise des gesetzlichen Vertreters benötigt. Banken können persönliche Vorsprachen und umfassende KYC-Dokumentation verlangen.

7. Registrierung bei der Sozialversicherung (EFKA)

Beschäftigt die Zweigniederlassung Personal, ist eine Anmeldung bei EFKA erforderlich. Die Einhaltung des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungspflichten wird streng überwacht. Verstöße führen zu Bußgeldern.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

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Griechenland bietet strategischen Zugang zur EU und zu regionalen Märkten, doch das rechtliche Umfeld erfordert Erfahrung.

Wir unterstützen internationale Unternehmen bei der reibungslosen Gründung ihrer Niederlassung. Mit individueller Rechtsberatung minimieren wir Risiken und Verzögerungen – von beglaubigten Übersetzungen über die GEMI-Registrierung bis hin zu Steueranmeldungen. Unser zweisprachiges Team vermittelt professionell zwischen Ihrem Hauptsitz und den griechischen Institutionen.

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