Griechisches Immobilienrecht
Grundsteuer in Griechenland
Die Grundsteuer in Griechenland spielt eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmen des Landes und dient als Haupteinnahmequelle der lokalen und nationalen Regierungen.
Sie umfasst eine Reihe von Steuern und Abgaben, die auf den Besitz, die Übertragung und die Nutzung von Immobilien erhoben werden.
Diese Steuern gelten für alle Arten von Immobilien, einschließlich Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Grundstücke, und sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Immobilienbesitzes in Griechenland.
Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung und Optimierung Ihrer Grundsteuerpflichten in Griechenland.
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Grundsteuer in Griechenland 2024 – Die vollständige Liste
Das Grundsteuersystem in Griechenland soll eine gerechte Verteilung der Steuerlast unter den Eigentümern sicherstellen und den Immobilienmarkt regulieren.
Es umfasst jährliche Steuern auf Immobilienbesitz sowie Steuern auf Immobilientransaktionen wie Kauf, Verkauf oder Eigentumsübertragung.
Diese Steuern werden auf der Grundlage verschiedener Faktoren wie Standort, Größe, Wert und Nutzung der Immobilie berechnet und spiegeln die Vielfalt des griechischen Immobilienmarktes wider.
Die folgende Tabelle fasst die Steuern zusammen, die Privatpersonen und Unternehmen in Griechenland auf Immobilien zahlen müssen:
Tax | Tax Rate |
ENFIA | 0,001 € bis 13 € pro Quadratmeter |
TAP | 0.025% – 0.035% |
Grunderwerbsteuer | 3.09% |
Kapitalertragsteuer | 15% |
Steuer auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | 15% – 45% |
Mehrwertsteuer | 24% |
Erbschaftssteuer | 0 – 40% |
Sondersteuer auf Immobilien | 15% |
Einkommensteuer aus Vermietung und Verpachtung | 22% |
Privatpersonen: Details zur Grundsteuer in Griechenland
Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder planen, eine Immobilie in Griechenland zu kaufen, sei es als Investition oder als Ferienwohnung, ist es wichtig, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Grundsteuer zu verstehen.
Dies wirkt sich auf die Finanzplanung und Investitionsentscheidungen aus, da die mit der Grundsteuer verbundenen Kosten die Gesamtkosten für den Besitz und die Instandhaltung einer Immobilie erheblich beeinflussen können.
Die folgende Tabelle zeigt die praktische Anwendung der Grundsteuer in Griechenland für ein Haus im Wert von 100.000 €.
Steuerlicher Name | Wann zu zahlen | Gebühr | Betrag * |
Grunderwerbsteuer | Beim Kauf | 3.09% | 3,090€ |
Mehrwertsteuer | Beim Kauf | 24% | 24,000€ |
Kapitalertragsteuer | Beim Verkauf | 15% (falls zutreffend) | Calculated on the profit of the sale |
ENFIA | Jährlich | 0,001 € bis 13 € pro Quadratmeter | 100€ – 400€ |
ENFIA (Ergänzungsabgabe) | Jährlich | 0% | 0 |
TAP | Monatlich – zweimonatlich | 0.025% – 0.035% | 25€ – 35€ |
Steuer auf Mieteinnahmen | Jährlich (bei Vermietung) | 15% – 45% | Depends on Income Generated |
Erbschaftssteuer | Bei Erbschaft | 1% – 40% |
* Ausgehend von einer Immobilie im Wert von 100.000€
Einheitliche Grundsteuer (ENFIA)
0,001 € bis 13 € pro m² – Die Einheitliche Grundsteuer (ENFIA) ist eine jährliche Steuer, die für alle Immobilieneigentümer in Griechenland, einschließlich natürlicher und juristischer Personen, gilt und ein wesentliches Element der Grundsteuer in Griechenland darstellt.
Die ENFIA besteht aus einer Hauptsteuer und einer Zusatzsteuer.
Die Hauptsteuer gilt für die meisten Immobilien, wobei die Steuersätze nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Sie wird pro Quadratmeter berechnet und variiert in Abhängigkeit von Faktoren wie dem Standort der Immobilie, der Zoneneinteilung, dem Alter des Gebäudes, der Nutzung und anderen spezifischen Merkmalen.
Die Zusatzsteuer ist für Immobilien mit höherem Wert vorgesehen und wird zusätzlich zur Hauptsteuer berechnet. Sie gilt für Personen, die Immobilien mit einem objektiven Gesamtwert von mehr als 250.000 € besitzen. Die Steuer ist progressiv und beträgt je nach Gesamtwert des Immobilienportfolios zwischen 0 % und 1,5 %.
Die ENFIA ist von allen Eigentümern zu entrichten, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
Die Steuer wird jährlich festgesetzt und kann in Raten über das Jahr verteilt gezahlt werden. Der genaue Zahlungsplan und die Zahlungsfristen werden von den griechischen Steuerbehörden festgelegt und beginnen in der Regel in der zweiten Jahreshälfte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, teilweise von der ENFIA befreit werden. Zu den Befreiungskriterien gehören häufig Einkommensgrenzen, die Größe der Immobilie und der Familienstand (z.B. bei kinderreichen Familien). Immobilien, die gemeinnützigen Organisationen, religiösen Institutionen oder dem griechischen Staat gehören, können ebenfalls von der ENFIA befreit werden.
Kommunale Grundsteuer (TAP)
0.025% – 0.035% – Die kommunale Grundsteuer ist eine geringe lokale Steuer, die auf Immobilien in Griechenland erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden erhoben und zur Finanzierung kommunaler Dienstleistungen wie der Reinigung öffentlicher Flächen, der Straßenbeleuchtung und anderer kommunaler Ausgaben verwendet.
Der TAP-Satz wird auf der Grundlage des objektiven Wertes der Immobilie berechnet und liegt in der Regel zwischen 0,025 % und 0,035 % des objektiven Wertes der Immobilie. Der spezifische Satz kann je nach Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, variieren.
Alle Immobilienbesitzer, sowohl natürliche als auch juristische Personen, sind für die Zahlung der TAP verantwortlich. Sie ist in der Regel in der Stromrechnung enthalten und wird zusammen mit dieser eingezogen. Die TAP wird in der Regel monatlich oder zweimonatlich eingezogen, je nach Abrechnungszeitraum für Strom. Diese Methode gewährleistet eine regelmäßige und gleichmäßige Erhebung der Steuer.
Immobilien, die öffentlichen, religiösen oder karitativen Zwecken dienen, können von der TAP befreit werden, wenn sie bestimmte gesetzliche und behördliche Kriterien erfüllen.
Die TAP ist im Vergleich zu anderen Immobiliensteuern wie der ENFIA eine relativ geringe Steuer. Sie ist jedoch eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Aufrechterhaltung kommunaler Dienstleistungen und Infrastrukturen bei. Da die TAP über die Stromrechnung eingezogen wird, müssen Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell sind, um Zahlungsausfälle und mögliche Strafen zu vermeiden.
Steuer auf Mieteinnahmen
15% – 45% – Personen, die in Griechenland Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erzielen, unterliegen der Einkommensteuer auf private Mieteinkünfte.
Die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen ist progressiv, d.h. der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen.
Die Steuersätze sind wie folgt
- 15 % auf jährliche Mieteinnahmen bis zu 12.000 €.
- 35 % auf den Teil der jährlichen Mieteinnahmen zwischen 12.001 € und 35.000 €.
- 45 % auf den Teil der jährlichen Mieteinnahmen, der 35.000 € übersteigt.
Die Steuer wird unabhängig davon erhoben, ob die Einkünfte aus langfristiger oder kurzfristiger Vermietung (z.B. über Plattformen wie Airbnb) oder aus anderen Mietverhältnissen stammen. Jeder, der eine vermietete Immobilie besitzt und Einkünfte aus der Vermietung erzielt, ist steuerpflichtig.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage der gesamten Mieteinnahmen des Steuerjahres berechnet. Immobilienbesitzer müssen diese Einkünfte in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, die in der Regel zwischen Dezember und Juli für das vorangegangene Steuerjahr eingereicht wird.
Immobilienbesitzer können bestimmte Ausgaben von ihren steuerpflichtigen Mieteinnahmen abziehen, z. B. Kosten für die Instandhaltung der Immobilie, Verwaltungsgebühren und andere zulässige Ausgaben. Dieser Abzug wird häufig pauschal festgelegt, in der Regel auf etwa 5 %, es können aber auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
Für Personen, die mehrere Immobilien vermieten, insbesondere wenn es sich um kurzfristige Vermietungen handelt, können zusätzliche regulatorische Anforderungen und potenzielle Umsatzsteuerpflichten gelten, wenn die Anzahl der Immobilien oder die Einnahmen bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Kapitalertragssteuer
15% – Die Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien in Griechenland erhoben. Diese Steuer wird in der Regel auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis, angepasst an die Inflation und bestimmte Ausgaben, erhoben.
Die Kapitalertragssteuer ist vom Verkäufer der Immobilie zu entrichten und wird in der Regel bei Abschluss des Verkaufs fällig. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Steuer im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung für das Jahr, in dem der Verkauf stattgefunden hat, anzugeben und abzuführen.
Um den langfristigen Besitz von Immobilien zu fördern, wird die Kapitalertragssteuer auf Immobilien erhoben, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft werden, so dass Immobilien, die länger als fünf Jahre gehalten werden, von der Steuer befreit werden können.
Die Kapitalertragssteuer auf Immobilientransaktionen für Privatpersonen ist bis Ende 2024 ausgesetzt. Diese Aussetzung bedeutet, dass die meisten Einzelverkäufer derzeit nicht verpflichtet sind, diese Steuer auf Immobilienverkäufe zu zahlen.
Es ist zu beachten, dass nicht in Griechenland ansässige Personen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und ihren Heimatländern profitieren können, die die Kapitalertragssteuer reduzieren oder beseitigen können.
Grunderwerbsteuer
3.09% – Es handelt sich um eine Steuer, die auf die Übertragung von Immobilien erhoben wird. Diese Steuer ist vom Käufer zu entrichten und wird in der Regel zum Zeitpunkt des Kaufs fällig.
Die Grunderwerbsteuer ist für Käufer in Griechenland ein wichtiger Faktor, da sie sich auf die Gesamtkosten des Immobilienerwerbs auswirkt.
Der Standard-Grunderwerbsteuersatz wird auf der Grundlage des objektiven Werts der Immobilie berechnet, der von den Steuerbehörden nach einem standardisierten System, dem sogenannten objektiven System (αντικειμενικό σύστημα), ermittelt wird.
Dieses System berechnet den Wert der Immobilie anhand verschiedener Kriterien, darunter die geografische Lage der Immobilie, das Alter des Gebäudes, die Größe der Immobilie und des Grundstücks, die Art der Immobilie und zusätzliche Faktoren wie Stockwerk, Fassade, Aussicht oder andere spezifische Merkmale. Dieser Wert weicht häufig vom Marktwert ab, da er auf objektiven Kriterien und nicht auf den aktuellen Marktbedingungen beruht. Er dient als steuerlicher Mindestwert für die Berechnung der Steuer.
Die Steuer wird in der Regel zum Zeitpunkt der Immobilientransaktion entrichtet, insbesondere bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Sie wird in der Regel zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde entrichtet, da diese Voraussetzung für die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch ist.
Bei neu errichteten Immobilien, die der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterliegen, fällt die Grunderwerbssteuer nicht an. Stattdessen zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer in Höhe von 24 %. Allerdings wurde die Mehrwertsteuer auf neu gebaute Immobilien vorübergehend bis Ende 2024 ausgesetzt, so dass Käufer stattdessen die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,09 % zahlen können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Erstkäufer oder Käufer eines Hauptwohnsitzes einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz oder eine Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch nehmen.
Erbschaftssteuer
1% – 40% – Die Erbschaftssteuer in Griechenland wird auf die Übertragung von Immobilien und anderen Vermögenswerten von einem Erblasser auf seine Erben erhoben. Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben sowie vom Wert des geerbten Vermögens ab.
Die Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Die Steuersätze werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A – Nahe Verwandte wie Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern
- 0 % – bis zu 150.000
- 1 % – 150.001 bis 300.000
- 5 % – 300.001 bis 600.000 Euro
- 10 % – über 600.000
- Kategorie B – Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten, Onkel und deren Nachkommen
- 0 % – bis 30.000
- über 30.000 5 % bis 20 % je nach Wert
- Kategorie C – alle anderen Verwandten und Nichtverwandten
- 20 % bis 40 %, je nach Wert des ererbten Vermögens
Die Begünstigten des Nachlasses sind für die Zahlung der Erbschaftssteuer verantwortlich. Diese Steuer ist auf die Güter und Vermögenswerte zu entrichten, die sie aus dem Nachlass des Erblassers erhalten.
Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag eingereicht werden, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Griechenland hatte. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Die Steuer ist in der Regel zum Zeitpunkt der Einreichung fällig, kann aber auch in Raten gezahlt werden.
Griechenland hat mit anderen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen, die sich auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirken können, wenn der Erblasser Vermögen in mehreren Ländern hatte.
Mehrwertsteuer
24% – Diese Steuer wird in der Regel auf Neubauten und neu erschlossene Grundstücke erhoben, die von Unternehmen oder professionellen Bauträgern verkauft werden. Die Immobilie muss neu sein und von einem professionellen Verkäufer verkauft werden. Gebrauchtimmobilien oder Immobilien, die von Privatpersonen verkauft werden, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, können aber anderen Steuern wie der Grunderwerbsteuer unterliegen.
Die Mehrwertsteuer ist vom Käufer der Immobilie zum Zeitpunkt der Transaktion zu entrichten. Sie ist normalerweise im Kaufpreis der Immobilie enthalten und wird vom Verkäufer eingezogen und an die Steuerbehörden abgeführt.
Die Mehrwertsteuer auf Neubauten ist vorübergehend bis Ende 2024 ausgesetzt, so dass Käufer neuer Immobilien statt der Mehrwertsteuer von 24 % den niedrigeren Grunderwerbsteuersatz von 3,09 % zahlen können. Diese Maßnahme soll den Immobilienmarkt beleben, indem neue Immobilien erschwinglicher werden.
Käufer, die eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Diese Befreiung setzt in der Regel voraus, dass der Käufer bestimmte Kriterien erfüllt, z. B. dass er keine andere Immobilie besitzt, die seinen Wohnbedürfnissen entspricht, und dass er die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt.
Unternehmen: Details zur Grundsteuer in Griechenland
Unternehmen, die in Griechenland Immobilien besitzen, unterliegen verschiedenen Grundsteuern.
Diese Steuern sind Teil des umfassenden griechischen Grundsteuersystems, das sicherstellt, dass Unternehmen durch ihren Immobilienbesitz zu den öffentlichen Einnahmen beitragen.
Abhängig von der Nutzung der Immobilie und der Tätigkeit des Unternehmens können Ausnahmen und besondere Bedingungen gelten. Als Rechtsanwälte für Unternehmen in Griechenland können wir Ihnen helfen, die Grundsteuerpflichten Ihres Unternehmens zu verstehen und zu optimieren.
Einheitliche Immobiliensteuer (ENFIA) für Unternehmen
0,001 € bis 13 € pro Quadratmeter + 0,55 % – Die einheitliche Grundsteuer in Griechenland gilt auch für juristische Personen. Alle juristischen Personen, einschließlich Unternehmen, Verbände und andere Organisationen, die Immobilien in Griechenland besitzen, müssen ENFIA zahlen. Die Steuer ist unabhängig von der Größe der juristischen Person oder der Art ihrer Geschäftstätigkeit zu entrichten.
Die Grundsteuer für juristische Personen wird ähnlich wie die Grundsteuer für natürliche Personen berechnet, basierend auf dem Standort, der Fläche, dem Alter und anderen Merkmalen der Immobilie. Der Steuersatz liegt in der Regel zwischen 0,001 und 13 Euro pro Quadratmeter, abhängig von diesen Faktoren.
Die Zusatzsteuer für juristische Personen beträgt 0,55 % des objektiven Wertes der Immobilie. Diese Steuer wird zusätzlich zur Grundsteuer auf den Gesamtwert der Immobilien erhoben, die sich im Besitz der juristischen Person befinden und einen bestimmten Schwellenwert übersteigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sondersteuersätze angewendet werden, z.B. ein ermäßigter Steuersatz von 0,1 % für gewerblich genutzte Immobilien oder 0,35 % für Immobilien von gemeinnützigen Organisationen.
Bestimmte juristische Personen können ganz oder teilweise von der ENFIA befreit werden. Dazu gehören gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen und bestimmte öffentliche Versorgungsunternehmen. Die Befreiungen werden auf der Grundlage des Zwecks der Einrichtung und der Nutzung der Immobilie gewährt.
Sondersteuer auf Immobilien
15% – Die griechische Sonderimmobiliensteuer ist eine Steuer, die von juristischen Personen erhoben wird, die Immobilien besitzen. Ziel dieser Steuer ist es, die Transparenz von Immobilienbesitz zu fördern und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass die wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien offengelegt werden.
Der Standardsteuersatz der besonderen Immobiliensteuer beträgt 15% des objektiven Wertes der Immobilie.
Die besondere Immobiliensteuer ist eine jährliche Steuer. Juristische Personen müssen die Steuer im Rahmen ihrer jährlichen Steuerpflichten erklären und entrichten. Der genaue Zahlungsplan kann variieren, wird aber in der Regel mit anderen jährlichen Steuererklärungen koordiniert.
Die Einführung der Sonderimmobiliensteuer spiegelt die Bemühungen Griechenlands wider, die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung zu verringern.
Eine der wichtigsten Ausnahmen von der Sonderimmobiliensteuer gilt für Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer vollständig offenlegen. Durch die vollständige Offenlegung der Personen, die das Unternehmen letztlich kontrollieren, kann das Unternehmen von dieser Steuer befreit werden.
Unternehmen, deren Bruttoeinnahmen aus aktiven Tätigkeiten (z.B. Handel, Industrie, Produktion) höher sind als ihre passiven Einnahmen (z.B. Mieteinnahmen, Dividenden), können für eine Befreiung in Frage kommen. Der Grund dafür ist, dass diese Unternehmen in erster Linie wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und keine Immobilien halten, um passive Einkünfte zu erzielen.
Kapitalertragsteuer für Unternehmen
24% – Die Kapitalertragssteuer in Griechenland wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erhoben. Der Standardsteuersatz für Kapitalerträge aus Immobilien für juristische Personen in Griechenland beträgt 24 %. Dieser Satz gilt für den Nettogewinn aus dem Verkauf der Immobilie, der als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten, bereinigt um die Inflation und bestimmte zulässige Ausgaben, berechnet wird.
Die Steuer ist von der juristischen Person (z.B. einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder anderen Unternehmensform) zu zahlen, die die Immobilie besitzt und verkauft. Dies gilt sowohl für griechische als auch für ausländische Unternehmen, die Immobilien in Griechenland besitzen.
Die Kapitalertragssteuer wird in dem Geschäftsjahr fällig, in dem der Verkauf der Immobilie abgeschlossen wird. Die Veräußerungsgewinne müssen in der jährlichen Körperschaftsteuererklärung angegeben werden und die Steuer wird in der Regel zusammen mit anderen Unternehmenssteuern für dieses Geschäftsjahr gezahlt.
Kapitalertragssteuer für Unternehmen
24% – Die Kapitalertragsteuer in Griechenland wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erhoben. Der Standardsteuersatz für Kapitalerträge aus Immobilien für juristische Personen in Griechenland beträgt 24 %. Dieser Satz gilt für den Nettogewinn aus dem Verkauf der Immobilie, der als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten, bereinigt um die Inflation und bestimmte zulässige Ausgaben, berechnet wird.
Die Steuer ist von der juristischen Person (z.B. Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder andere Unternehmensform) zu zahlen, die die Immobilie besitzt und verkauft. Dies gilt sowohl für griechische als auch für ausländische Unternehmen, die Immobilien in Griechenland besitzen.
Die Kapitalertragsteuer wird in dem Steuerjahr fällig, in dem der Verkauf der Immobilie abgeschlossen wird. Der Veräußerungsgewinn muss in der jährlichen Körperschaftsteuererklärung angegeben werden und die Steuer wird in der Regel zusammen mit anderen Unternehmenssteuern für dieses Geschäftsjahr gezahlt.
FAQ – Grundsteuer in Griechenland
Muss man in Griechenland Steuern auf Immobilien zahlen?
Ja, Immobilienbesitzer müssen in Griechenland Steuern auf ihr Eigentum zahlen.
Die wichtigste Immobiliensteuer in Griechenland ist die einheitliche Immobiliensteuer (ΕΝΦΙΑ oder ENFIA).
Diese Steuer wird jährlich erhoben und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Hauptsteuer, die auf der Grundlage der Größe, der Lage, des Alters und anderer Merkmale der Immobilie berechnet wird, und einer Zusatzsteuer, die auf Immobilien erhoben wird, deren Gesamtwert einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Diese Steuer wird auf den Gesamtwert der Immobilien einer Person erhoben.
Neben der ENFIA gibt es weitere mögliche Steuern und Abgaben auf Immobilien, darunter die Grunderwerbsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Erbschaftsteuer.
Wie wird die Grundsteuer in Griechenland berechnet?
Die Ermittlung der Höhe der Steuern, die Sie für eine Immobilie in Griechenland zahlen müssen, ist eine ernste Angelegenheit, die sorgfältige Überlegungen erfordert, um Ihre spezifischen Umstände zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der einheitlichen Grundsteuer (ENFIA) müssen beispielsweise mehrere Faktoren berücksichtigt werden, die die Gesamtsteuerschuld bestimmen. Die Berechnung umfasst sowohl die Hauptsteuer als auch gegebenenfalls die Zusatzsteuer.
Die Hauptsteuer wird auf der Grundlage der Eigenschaften der Immobilie berechnet:
- Territorialer Steuersatz (Τιμή Ζώνης): Dieser Satz variiert je nach Lage der Immobilie und spiegelt den durchschnittlichen Marktwert pro Quadratmeter in diesem Gebiet wider.
- Fläche: Die Gesamtfläche der Immobilie in Quadratfuß.
- Alter der Immobilie: Für ältere Immobilien kann ein anderer Satz gelten als für neuere.
- Geschossfaktor: Das Stockwerk, in dem sich die Immobilie befindet (höhere Stockwerke können einen höheren Satz haben).
- Fassadenfaktor: Liegt die Immobilie an einer Hauptverkehrsstraße, kann ein Zuschlag erhoben werden.
- Nutzung der Immobilie: Je nachdem, ob es sich um eine Wohn-, Gewerbe- oder sonstige Immobilie handelt, gelten unterschiedliche Sätze.
Jeder Faktor hat einen spezifischen Koeffizienten, der gemäß den offiziellen Tabellen der Steuerbehörden anzuwenden ist.
Für bestimmte Immobilien können Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (z. B. Immobilien in bestimmten Gebieten, Immobilien, die von kinderreichen Familien genutzt werden usw.).
Für eine genaue Berechnung der Grundsteuer verwenden Sie in der Regel einen offiziellen Online-Rechner der griechischen Steuerbehörden oder wenden Sie sich an einen Steuerberater, der alle spezifischen Faktoren und aktuellen Vorschriften berücksichtigen kann.
Was ist die Grunderwerbssteuer in Griechenland?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie erhoben wird. Diese Steuer ist vom Käufer zum Zeitpunkt der Übertragung zu entrichten und wird auf der Grundlage des angegebenen Wertes der Immobilie berechnet.
Der allgemeine Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Griechenland beträgt 3 % des angegebenen Wertes der Immobilie. Dieser Satz gilt landesweit einheitlich.
Die Steuer wird auf der Grundlage des angegebenen Kaufpreises oder des objektiven Werts der Immobilie berechnet (ein Wert, der von den Steuerbehörden auf der Grundlage verschiedener Faktoren wie Lage, Größe und Eigenschaften ermittelt wird), je nachdem, welcher Wert höher ist.
Was ist die ENFIA-Steuer in Griechenland?
ENFIA (ΕΝΦΙΑ), oder die einheitliche Immobiliensteuer, ist eine jährliche Immobiliensteuer in Griechenland, die für alle Immobilien im Land gilt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des griechischen Steuersystems und stellt eine wichtige Einnahmequelle für den Staat dar.
Die ENFIA besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Hauptsteuer und der Zusatzsteuer.
Die Zusatzsteuer ist eine zusätzliche Steuer, die nur für Personen gilt, die Immobilien mit einem Gesamtwert über einem bestimmten Schwellenwert besitzen. Diese Steuer wird auf den Gesamtwert aller Immobilien berechnet, die über dem Schwellenwert liegen.
Die ENFIA wird in der Regel in mehreren Raten über das Jahr verteilt gezahlt. Die Immobilieneigentümer erhalten einen detaillierten Bescheid, in dem ihre Steuerpflichten aufgeführt sind, und die Zahlungen können über verschiedene Kanäle, einschließlich Banken und Online-Plattformen, erfolgen.
Gibt es eine jährliche Grundsteuer in Griechenland?
Ja, in Griechenland gibt es eine jährliche Grundsteuer, die als „Uniform Real Estate Property Tax“ (ENFIA, oder ΕΝΦΙΑ auf Griechisch) bekannt ist. Diese Steuer wird auf alle Immobilien im Land erhoben und ist jährlich von den Eigentümern zu entrichten. Die ENFIA ist ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienkosten in Griechenland und ein wichtiger Faktor für jeden, der in diesem Land eine Immobilie besitzt.
Wie wird die griechische Immobiliensteuer bezahlt?
Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) stellt jedes Jahr ENFIA-Steuerbescheide aus. Immobilienbesitzer können ihre Steuerinformationen online über die Website der AADE abrufen. Der Bescheid enthält Einzelheiten über die fällige Steuer und den Zahlungsplan.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die ENFIA zu bezahlen:
- Online-Zahlung: Nutzen Sie die Online-Banking-Dienste der griechischen Banken. Die meisten Banken in Griechenland bieten Online-Zahlungsmöglichkeiten an, mit denen Sie Ihre Steuern direkt von Ihrem Bankkonto bezahlen können.
- Bankzahlung: Sie können in jeder Bankfiliale in Griechenland bezahlen. Bringen Sie eine Kopie des Steuerbescheids und den Zahlungscode zur Bank. Die Zahlung kann bar, mit Debitkarte oder per Überweisung erfolgen.
- Postamt: Zahlungen können auch bei Postämtern in Griechenland vorgenommen werden. Wie bei der Bankzahlung benötigen Sie den Zahlungscode und eine Kopie des Steuerbescheids.
- Ratenzahlung: ENFIA kann in der Regel in monatlichen Raten gezahlt werden, in der Regel in bis zu fünf Raten. Die Anzahl der Raten und die jeweiligen Fälligkeitstermine sind dem Bescheid zu entnehmen.
- Lastschriftverfahren: Sie können bei Ihrer Bank ein Lastschriftverfahren einrichten, bei dem der Steuerbetrag zu den Fälligkeitsterminen automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird.
Vergewissern Sie sich, dass Sie nach der Zahlung eine Bestätigung oder Quittung erhalten haben. Wenn Sie online bezahlen, sollten Sie eine elektronische Bestätigung erhalten. Wenn Sie in einer Bank oder Postfiliale bezahlen, bewahren Sie die Quittung als Zahlungsnachweis auf.
Was ist die Schwimmbadsteuer in Griechenland?
In Griechenland bezieht sich die „Swimmingpool-Steuer“ auf die zusätzliche Steuer, die auf Immobilien mit Swimmingpools erhoben wird. Die Steuer ist Teil des umfassenderen Grundsteuersystems und wird in der Regel in die Berechnung der einheitlichen Grundsteuer (ENFIA) einbezogen.
Immobilien mit Swimmingpools gelten als wertvoller und werden daher höher besteuert. Dies ist auf den vermeintlich höheren Luxus und Komfort der Immobilie zurückzuführen.
Die Art des Pools (z.B. eingegraben oder oberirdisch) und seine spezifischen Merkmale können ebenfalls eine Rolle bei der Steuerberechnung spielen. Größere Pools können zu einem höheren Anstieg des geschätzten Immobilienwerts führen.
Immobilien in höherwertigen Zonen (mit höheren „Zonensätzen“) sind in der Regel stärker von der Hinzufügung eines Pools betroffen.
Verwaltung und Optimierung Ihrer Grundsteuerpflichten in Griechenland
Ein griechischer Immobilienanwalt kann eine unschätzbare Ressource sein, wenn es um die Grundsteuer in Griechenland geht.
In der Anwaltskanzlei Leptokaridou können wir Ihnen helfen, Ihre Transaktionen steuerlich effizient zu gestalten, wodurch Sie langfristig Geld sparen können.
Wir bieten strategische Beratung zur Steuerplanung im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, einschließlich Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen des Kaufs, Verkaufs oder der Übertragung von Immobilien sowie zu Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Wir können Ihnen bei der genauen Bewertung des Immobilienwertes für Steuerzwecke behilflich sein und Sie über mögliche Steuerabzüge, Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen beraten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Da die Einhaltung der griechischen Steuergesetze von entscheidender Bedeutung ist, um Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen bei der Zusammenstellung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Eigentumsnachweise, Wertgutachten und Steuererklärungen, und unterstützen Sie bei der korrekten und fristgerechten Abgabe der Steuererklärungen, einschließlich der erforderlichen Offenlegungen und Zahlungen.
Bei Streitigkeiten oder Problemen mit Steuerbescheiden können wir Sie als Ihre Immobilienanwälte gegenüber den griechischen Steuerbehörden vertreten.
Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um umfassende Unterstützung beim Verständnis, der Verwaltung und der Optimierung Ihrer Steuerpflichten in Griechenland zu erhalten.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.
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