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Unsere Rechtsdienste

Vollmacht in Griechenland

Eine Vollmacht in Griechenland, bekannt als plirexousio (πληρεξούσιο), ist ein wichtiges Rechtsinstrument für Personen, die nicht persönlich in Griechenland anwesend sein können, um Angelegenheiten wie Immobilientransaktionen oder die Vertretung vor Gericht zu regeln.

Mit einer Vollmacht können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, in bestimmten rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Namen zu handeln, und Ihren Vertreter ermächtigen, wichtige Aufgaben zu übernehmen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass alle Handlungen rechtsverbindlich sind und von den griechischen Behörden anerkannt werden.

Die Vollmacht in Griechenland wird durch das griechische Zivilgesetzbuch geregelt, insbesondere durch die Artikel 211-218, in denen die Pflichten, der Umfang und die Befugnisse, die im Rahmen einer solchen Vereinbarung gewährt werden, festgelegt sind.

Eine Vollmacht ermöglicht es unserer Kanzlei, Ihre Rechtsangelegenheiten in Griechenland ohne Ihre persönliche Anwesenheit zu erledigen. Eine Vollmacht ermöglicht es uns, in Ihrem Namen zu handeln, ohne dass Sie sich Sorgen machen oder reisen müssen. Wenden Sie sich noch heute an unsere Kanzlei, um den Prozess der Vollmachtserteilung mit uns zu beginnen.

Mit einer Vollmacht können wir in Ihrem Namen in Griechenland handeln, wo auch immer Sie sich befinden.

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Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist ein Rechtsdokument, das es einer Person (dem „Vollmachtgeber“) ermöglicht, eine andere Person (den „Bevollmächtigten“ oder „Vertreter“) zu ermächtigen, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und zu handeln.

Die Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten die rechtliche Befugnis, im Namen des Vollmachtgebers in einem breiten oder spezifischen Spektrum von Rechtsangelegenheiten zu handeln, was die Unterzeichnung von Dokumenten, die Verwaltung von Finanzkonten, den Abschluss von Verträgen oder die Vertretung des Vollmachtgebers vor Gericht einschließen kann.

Durch die Übertragung von Vollmachten kann sich der Mandant auf das Fachwissen seines Rechtsanwalts verlassen, unabhängig davon, ob es sich um eine einzelne rechtliche Aufgabe wie den Abschluss eines Immobiliengeschäfts oder um die umfassendere Verwaltung finanzieller oder rechtlicher Angelegenheiten handelt.

Jede Art von Vollmacht dient einem anderen Zweck und räumt dem Bevollmächtigten unterschiedliche Kontrollbefugnisse ein, um sicherzustellen, dass die Interessen des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten in jeder genehmigten Funktion wirksam vertreten und geschützt werden.

Vollmacht vs. Ermächtigung

Während eine Vollmacht in der Regel umfassender ist und dem Rechtsanwalt die rechtliche Befugnis gibt, Entscheidungen zu treffen, als wäre er der Mandant, ist eine Ermächtigung (Εξουσιοδότηση oder Eksousiodotisi) eine begrenztere, oft informelle Befugnis für den Rechtsanwalt, eine bestimmte Handlung oder eine Reihe von Handlungen im Namen des Mandanten vorzunehmen. Dies kann die Einsichtnahme in Dokumente, den Zugang zu bestimmten Informationen oder die Vertretung des Mandanten bei einer einzelnen Transaktion oder Besprechung umfassen.

Eine Vollmacht (Πληρεξούσιο) wird häufig für komplexe oder laufende Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Führung von Gerichtsverfahren, die Unterzeichnung rechtsverbindlicher Verträge, die Abwicklung von Immobilientransaktionen oder die Durchführung von Geschäften mit Behörden im Namen des Vollmachtgebers.

Eine Vollmacht ist in ihrem Umfang begrenzter und eignet sich häufig für einmalige Handlungen oder Aufgaben, die keine wesentlichen rechtlichen Auswirkungen haben. Im Gegensatz zur Vollmacht gibt sie dem Bevollmächtigten keine umfassenden Befugnisse oder die Möglichkeit, wichtige Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. Da sie weniger förmlich ist als eine Vollmacht, kann sie leichter erteilt oder widerrufen werden und bietet nicht den gleichen Umfang an Befugnissen oder Rechtsstellung.

Vollmacht in Griechenland

Die Unterzeichnung einer Vollmacht in Griechenland ist unerlässlich, wenn Sie möchten, dass ein Rechtsanwalt Sie in wichtigen oder komplexen Angelegenheiten rechtlich und wirksam vertritt, insbesondere wenn Sie nicht im Land leben und nicht anwesend sein können, da viele Verfahren in Griechenland eine persönliche Vertretung erfordern.

Mit einer Vollmacht kann Ihr Anwalt Sie vor griechischen Gerichten vertreten, Dokumente unterzeichnen, Geschäfte abschließen oder mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen verhandeln, ohne dass Sie nach Griechenland reisen müssen.

Die Unterzeichnung einer Vollmacht ist in Griechenland weit verbreitet und in der Regel für die meisten Rechtsangelegenheiten erforderlich.

Möglicherweise müssen Sie eine Vollmacht bei einem griechischen Anwalt unterzeichnen:

  • Immobiliengeschäfte: Kauf, Verkauf oder Verwaltung von Immobilien in Griechenland, einschließlich der Unterzeichnung von Verträgen, der Zahlung von Steuern und der vollständigen Registrierung bei den örtlichen Behörden durch Ihren griechischen Immobilienanwalt.
  • Vertretung vor Gericht: Beauftragung eines griechischen Rechtsanwalts mit Ihrer Vertretung vor griechischen Gerichten in Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen oder anderen Gerichtsverfahren.
  • Erledigung bürokratischer Angelegenheiten: Erledigung notwendiger Angelegenheiten mit den griechischen Steuerbehörden (z.B. Beantragung einer Steuernummer oder der AFM), der Sozialversicherung und anderen Behörden in Ihrem Namen.
  • Bankgeschäfte: Bevollmächtigung Ihres Anwalts, Bankkonten in Griechenland zu eröffnen, zu verwalten oder zu schließen, besonders nützlich, wenn Sie nicht in Griechenland ansässig sind oder Ihr Geld aus der Ferne verwalten müssen.
  • Erbschaft und Nachlass: Abwicklung von Nachlassverfahren, Erbschaften und alle notwendigen rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit einer Erbschaft, insbesondere wenn Sie sich nicht in Griechenland aufhalten können.
  • Vertretung in Handels- und Gesellschaftsangelegenheiten: Damit Ihr Anwalt Sie bei der Gründung, Verwaltung oder Auflösung eines Unternehmens in Griechenland vertreten kann, einschließlich der Einhaltung der griechischen Unternehmens- und Steuervorschriften.
    Steuererklärungen und finanzielle Angelegenheiten: Damit Ihr Anwalt Steuererklärungen und andere finanzielle Verpflichtungen bei den griechischen Behörden einreichen kann.
  • Abwesenheit oder Verhinderung: Wenn Sie sich nicht in Griechenland aufhalten oder nicht reisen können, kann Ihr Anwalt mit einer Vollmacht die Angelegenheiten regeln, die Ihre persönliche Anwesenheit erfordern.
  • Gesundheitsfürsorge und medizinische Entscheidungen: Die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts, Ihre Interessen in Gesundheitsfragen zu vertreten, ist weniger üblich und wird in der Regel einem Angehörigen der Gesundheitsberufe oder einem Familienmitglied erteilt.
  • Erteilung einer befristeten Vollmacht: Erteilung einer befristeten rechtlichen Vollmacht an Ihren Rechtsanwalt für bestimmte Handlungen, wie z. B. den Abschluss einer bestimmten Transaktion, die Erledigung einmaliger rechtlicher Aufgaben oder die Einhaltung dringender Fristen in Ihrer Abwesenheit.

Griechische Vollmachten sind in der Regel spezifisch. Während in einigen Ländern eine sehr allgemeine Vollmacht zulässig ist, muss die dem Bevollmächtigten erteilte Vollmacht in Griechenland oft ausdrücklich und detailliert sein. Diese Spezifizierung stellt sicher, dass der Bevollmächtigte innerhalb genau dokumentierter Grenzen handelt, was dem Vollmachtgeber Sicherheit gibt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern muss eine Vollmacht in Griechenland häufig vor einem Notar unterzeichnet werden, insbesondere bei Immobilien und bestimmten Rechtsangelegenheiten mit hohem Wert.

Dokumente zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Griechenland

Wenn Sie unserer Kanzlei eine Vollmacht erteilen, können Sie sicher sein, dass einer unserer Anwälte Sie durch das gesamte Verfahren begleiten wird.

Wir werden die Vollmacht klar und präzise formulieren, damit Sie genau wissen, welche Befugnisse Sie Ihrem Anwalt erteilen, z. B. die Befugnis, Immobilientransaktionen durchzuführen, Sie vor Gericht zu vertreten oder Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln.

Natürlich wissen Sie auch genau, welche Unterlagen wir für die Vollmacht benötigen.

In der Regel sind dies :

  • eine gut lesbare Kopie eines gültigen Reisepasses (für Ausländer) oder eines griechischen Personalausweises (für griechische Staatsbürger)
  • Ihre griechische Steuernummer
  • Vollständiger Name, Name des Vaters und der Mutter, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift und Beruf.

In einigen Fällen, insbesondere wenn Sie nicht in Griechenland ansässig sind, kann es je nach den Besonderheiten der Vollmacht erforderlich sein, einen Adressnachweis vorzulegen, z. B. eine Stromrechnung oder einen Kontoauszug.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou

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Als Ihr gesetzlicher Vertreter in Griechenland kümmern wir uns um Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und sorgen dafür, dass Sie bei jedem Schritt zuverlässig unterstützt werden. Eine Vollmacht ermöglicht es uns, in Ihrem Namen zu handeln und Sie von Sorgen und Reisen zu entlasten.

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