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Griechisches Erbrecht

Erbschaftsteuer in Griechenland

Die Erbschaftssteuer in Griechenland ist ein komplexes Thema, bei dem es viele Dinge zu beachten gibt, um die Steuerlast zu optimieren und um auf der sicheren Seite zu sein, wenn es zu einer Untersuchung durch die griechische Regierung oder eine andere Regierung in der Welt kommt (d.h. wenn es um Doppelbesteuerung geht).

Diese Steuer gilt für alle Immobilien in Griechenland (also nicht für Immobilien im Ausland) und die Steuersätze liegen zwischen 1 % und 40 %, je nach dem aktuellen Wert der geerbten Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben.

Haben Sie Fragen zum Erbschaftsteuerrecht in Griechenland? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Immobilienerbschaft in Griechenland: Ein allgemeiner Leitfaden

Stirbt eine Person, die Eigentum in Griechenland besitzt, so unterliegt das Erbschaftsverfahren dem griechischen Recht, wobei bestimmte Verfahren und Vorschriften zu beachten sind. Dieses Verfahren kann sich geringfügig unterscheiden, je nachdem, ob der Erblasser Grieche oder Nichtgrieche war und ob er in Griechenland oder im Ausland wohnte.

Während sich das Erbschaftsverfahren im Allgemeinen nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers richtet, gilt für Immobilien in Griechenland unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers griechisches Recht. Das bedeutet, dass die Vererbung von Immobilien in Griechenland immer dem griechischen Recht unterliegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Griechische Staatsangehörige, die im Ausland leben, unterliegen in Bezug auf Immobilien in Griechenland weiterhin dem griechischen Erbrecht. Ein Anwalt für griechisches Erbrecht kann Ihnen helfen, diese Immobilien ausfindig zu machen, wenn Sie nicht wissen, wo sie sich befinden.

Auch die Erben unterliegen in Griechenland der Erbschaftssteuer, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und dem Wert des geerbten Vermögens bemisst.

Erbschaftsteuer in Griechenland im Jahr 2024

Die Erbschaftssteuer in Griechenland wird auf den Wert des von einem Erblasser geerbten Vermögens erhoben. Der Steuersatz und die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie nach dem Wert des geerbten Vermögens.

Es ist wichtig, dieses Prinzip zu verstehen und zu wissen, wie die Erben eingestuft werden, da dies die Höhe der Steuer beeinflusst.

Gleichzeitig ist es wichtig, das Problem der Doppelbesteuerung zu berücksichtigen, das insbesondere für Erben relevant ist, die ihren Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben oder ausländisches Vermögen erben. Griechenland hat mit mehreren Ländern bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen, die in einigen Fällen Steuerbefreiungen oder Steuergutschriften vorsehen.

Wer ist in Griechenland für die Erbschaftssteuer zuständig?

Wie bereits erwähnt, wird die Erbschaftssteuer in Griechenland auf das gesamte im Land befindliche Vermögen erhoben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erben.

Der Begünstigte des Nachlasses ist für die Zahlung der Erbschaftssteuer verantwortlich, die sowohl nach dem „objektiven Wert“ des Vermögens als auch nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser berechnet wird.

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer werden die Erben in Griechenland in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Kategorie A – Nahe Verwandte
    1. Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
    2. Kinder, einschließlich Adoptivkinder
    3. Enkelkinder
    4. Eltern des Verstorbenen
  2. Kategorie B – Sonstige Verwandte
    1. Geschwister, auch Halbgeschwister
    2. Blutsverwandte in aufsteigender Linie ab dem zweiten Grad (z. B. Großeltern)
    3. Blutsverwandte in aufsteigender Linie ab dem dritten Grad (z. B. Urenkel)
  3. Nicht-Verwandte
    1. Sonstige blutsverwandte oder angeheiratete Personen, die nicht unter die Kategorien A und B fallen.
    2. Nicht verwandte Dritte

Nahe Verwandte profitieren in der Regel von niedrigeren Steuersätzen und höheren Freibeträgen im Vergleich zu anderen Verwandten und Nichtverwandten, für die höhere Steuersätze und niedrigere Freibeträge gelten.

Erbschaftssteuersätze in Griechenland 2024

Die Erbschaftssteuer in Griechenland wird auf der Grundlage des „objektiven Werts“ der Immobilie berechnet, der häufig nach bestimmten, von der griechischen Regierung festgelegten Kriterien ermittelt wird und vom Marktwert abweichen kann.

Die Steuersätze sind progressiv und reichen von 1 % bis 40 %, je nach dem Wert der geerbten Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erben und dem Erblasser.

Kategorie VerwandtschaftWertbereichSteuersätze
Nahe Verwandte0 – €100,0000%
€100,001 – €200,0001%
€200,001 – €300,0005%
€300,001 – €500,00010%
Andere Verwandte0 – €30,0000%
€30,001 – €50,0005%
€50,001 – €100,00010%
€100,001 – €200,00020%
Nicht verwandt0 – €6,00020%
€6,001 – €50,00030%
Over €50,00040%

Nehmen wir als Beispiel eine Immobilie mit einem objektiven Wert von 150.000 €, so hängt der Steuersatz davon ab, wer die Immobilie erbt.

Ein Kind, ein Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter hätte einen Freibetrag von 100.000 € und müsste auf die verbleibenden 50.000 € einen Steuersatz von 1 % zahlen, was einer Erbschaftssteuer von 500 € entspricht.

Ein Nichtverwandter, der nicht in den Genuss eines Freibetrags kommt, müsste hingegen eine Erbschaftssteuer zahlen, die sich aus der Aufteilung des Wertes der Immobilie auf der Grundlage der verschiedenen Steuersätze zwischen 20 % und 40 % errechnet.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuersätze vereinfacht sind und nur als allgemeine Richtlinie und zur Veranschaulichung verwendet werden sollten. Die tatsächlichen Steuersätze und Steuerklassen können abweichen. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihren speziellen Fall zu beurteilen.

Erbschaftsteuer in Griechenland: Gibt es eine Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung ist ein ernsthaftes Problem bei der griechischen Erbschaftssteuer, insbesondere wenn die Person, die das Vermögen erbt, in einem anderen Land als Griechenland ansässig ist und sich das Vermögen in einem anderen Land befindet.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele europäische Länder bilaterale Steuerabkommen geschlossen. Diese Abkommen enthalten oft Bestimmungen, die festlegen, welches Land das Recht hat, bestimmte Arten von Einkommen oder Vermögen zu besteuern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie nicht sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Wohnsitzland Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Die Doppelbesteuerung ist jedoch ein heikles Thema, und es ist immer ratsam, sich von einem Rechtsanwalt über die korrekte Auslegung solcher internationalen Abkommen beraten zu lassen. Wir sagen das nicht nur, weil wir Experten im griechischen Erbrecht sind. Es kann Ihnen viel Geld und Ärger ersparen.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

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Umgang mit der Erbschaftssteuer in Griechenland

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe und professionelle Unterstützung bei der Erbschaftssteuer in Griechenland benötigen. Wir verfügen über das notwendige Fachwissen, um Sie zu beraten und alle Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.

Die Unterstützung durch die richtigen Rechts- und Steuerexperten kann in allen Fragen rund um die Erbschaft in Griechenland und die griechische Erbschaftssteuer von unschätzbarem Wert sein. Wir können Sie nicht nur gezielt beraten, sondern auch sicherstellen, dass Sie die rechtlichen und steuerlichen Vorschriften einhalten und Ihre Einsparungsmöglichkeiten maximieren.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zur Erbschaftsteuer in Griechenland haben.

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Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um Ihre rechtlichen Bedürfnisse in Griechenland.

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