Berlin: +49 30 88702382 | Athens: +30 210 7008720 | Thessaloniki: +30 2310 284408 [email protected]

Rechtsanwaltskanzlei Leptokaridou

Forderungseinzug in Griechenland (Inkasso)

Der Forderungseinzug in Griechenland (Inkasso) bezieht sich auf die Einziehung von Schulden bei Privatpersonen oder Unternehmen.

Wenn Ihnen eine Person oder ein Unternehmen Geld schuldet und informelle Versuche, die Schuld einzutreiben, wie z. B. Telefonanrufe oder schriftliche Mahnungen, erfolglos geblieben sind, bietet das griechische Rechtssystem den Rahmen, in dem Inkasso funktioniert. Dazu gehören Gesetze und Verordnungen, die das Verfahren, die Rechte von Gläubigern und Schuldnern sowie die Mechanismen zur Streitbeilegung regeln.

Der Forderungseinzug in Griechenland wird durch eine Kombination aus nationalen Gesetzen und Verordnungen sowie den geltenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union geregelt.

Zu den wichtigsten griechischen Gesetzen, die den Forderungseinzug regeln, gehören das griechische Zivilgesetzbuch und die Zivilprozessordnung sowie das Gesetz 3758/2009 über Inkassobüros, das Gesetz 3588/2007 (Konkursgesetz) und das Gesetz 4512/2018, das Bestimmungen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung enthält.

Haben Sie Fragen zum Forderungseinzug in Griechenland? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Forderungseinzug in Griechenland: Der gesamte Prozess in 7 Schritten

Das Inkassoverfahren kann sich auf verschiedene Arten von Schulden beziehen, z. B. Bankkredite, Kreditkartenschulden, unbezahlte Rechnungen oder andere Arten von Krediten.

Das Verfahren beginnt in der Regel mit informellen Versuchen, die Schulden einzutreiben, z. B. durch Telefonanrufe oder schriftliche Mahnungen. Bleiben diese Versuche erfolglos, kann das Verfahren zu formelleren Maßnahmen übergehen.

Bleibt eine Schuld unbezahlt, können Gläubiger rechtliche Schritte einleiten. Dazu kann auch eine Klage vor Gericht gehören. Das Gerichtsverfahren kann zu verschiedenen Ergebnissen führen, z. B. zu einem gerichtlichen Zahlungsbefehl, zur Pfändung von Eigentum oder zu anderen rechtlichen Konsequenzen für den Schuldner.

Von den ersten informellen Inkassoversuchen bis zum Ausgang eines Gerichtsverfahrens – hier finden Sie den schrittweisen Ablauf in Griechenland.

1- Erste Schritte

Prüfen Sie zunächst die Einzelheiten der Forderung, um sicherzustellen, dass der geschuldete Betrag, die Identität des Schuldners und das Fälligkeitsdatum korrekt sind. Dies ist wichtig, um Streitigkeiten über die Gültigkeit der Forderung zu vermeiden.

Nach der Überprüfung nehmen Sie mit dem Schuldner über ein internes Mahnschreiben Kontakt auf. Diese Mahnung kann formlos sein, z. B. ein Telefonanruf, eine E-Mail oder ein Brief, der den Schuldner freundlich an die überfällige Zahlung erinnert. Das Ziel in dieser Phase ist es, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, ohne dass es zu einer Eskalation mit formellen Verfahren kommt.

2- Einvernehmliche Beitreibung

Wenn die interne Mahnung nicht zum Erfolg führt, gehen Sie zu einem formelleren Ansatz über, indem Sie ein Mahnschreiben versenden.

Dieses Schreiben ist strukturierter und eindringlicher. Es enthält klare Angaben zu den ausstehenden Beträgen, einschließlich aufgelaufener Zinsen oder Strafen, und setzt eine feste Zahlungsfrist.

In dieser Phase ist es hilfreich, verhandlungsbereit zu bleiben und dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, einen praktikablen Zahlungsplan vorzuschlagen oder einen Vergleich auszuhandeln.

Dieser Schritt stellt einen letzten Versuch dar, die Forderung einzutreiben und gleichzeitig ein positives Verhältnis zum Schuldner aufrechtzuerhalten und gerichtliche Schritte zu vermeiden.

3- Beauftragung eines Inkassobüros

Wenn interne Inkassobemühungen erfolglos bleiben, können Sie ein Inkassobüro beauftragen. Die Aufgabe des Inkassobüros besteht darin, den Schuldner mit Hilfe seines Fachwissens im Bereich des Forderungseinzugs dazu zu bewegen, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Dazu müssen Sie als Gläubiger dem Inkassobüro alle relevanten Informationen über den Schuldner und die ausstehende Forderung zur Verfügung stellen.

Das Inkassobüro übernimmt dann die Eintreibung der Forderung und bedient sich dabei verschiedener Methoden wie Telefonanrufen, Briefen und persönlichen Besuchen, immer innerhalb der gesetzlichen Grenzen des griechischen Rechts.

4- Erste rechtliche Beratung

Wenn die außergerichtlichen Inkassoverfahren erfolglos geblieben sind und auch das Inkassobüro versagt hat, ist es an der Zeit, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Der erste Schritt besteht darin, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Durchführbarkeit und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens zu prüfen.

Wenn rechtliche Schritte empfohlen werden, wird der Anwalt die notwendigen Unterlagen für die Einleitung rechtlicher Schritte vorbereiten. Dazu gehört auch die Erstellung einer Klageschrift, in der der Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner dargelegt wird.

5- Einleitung eines Gerichtsverfahrens

Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht.

In diesem Schritt wird der Fall gegen den Schuldner vorgebracht, was eine mündliche Verhandlung, die Vorlage von Beweisen und die rechtlichen Argumente beider Parteien umfasst.

Anschließend berät das Gericht und fällt ein Urteil.

Fällt das Urteil zugunsten des Gläubigers aus, wird darin der Betrag festgelegt, den der Schuldner zu zahlen hat, einschließlich aller zusätzlichen Kosten, die während des Gerichtsverfahrens entstanden sind.

6- Beantragung eines Vollstreckungstitels

Wenn der Schuldner dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommt, können Sie beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Vollstreckungstitel können Sie das Vermögen des Schuldners pfänden.

Die gepfändeten Gegenstände können dann verkauft werden, in der Regel durch eine öffentliche Versteigerung, und der Erlös wird zur Begleichung der Schulden verwendet.

Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, da er sicherstellt, dass der Gläubiger den geschuldeten Betrag erhält, insbesondere in Fällen, in denen der Schuldner nicht bereit ist, dem Gerichtsurteil freiwillig nachzukommen.

7- Einziehung der Forderung

Sobald ein Teil der Forderung beigetrieben ist, sei es durch freiwillige Zahlungen des Schuldners oder durch Vollstreckungsmaßnahmen, werden diese Zahlungen auf die ausstehende Forderung angerechnet.

Diese Verrechnung umfasst die Hauptforderung, die aufgelaufenen Zinsen und die Gerichtskosten.

Wenn die gesamte Forderung eingezogen wurde, schließt der Gläubiger oder das Inkassobüro den Fall formell ab.

Wie lange dauert das Beitreibungsverfahren?

Ein Inkassoverfahren in Griechenland kann zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren dauern.

Die Dauer kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Komplexität des Falles, der Reaktion des Schuldners und der Frage, ob rechtliche Schritte erforderlich sind.

Die Anfangsphase, in der der Gläubiger eine erste Mahnung verschickt und versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen, kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Dies liegt daran, dass Gläubiger dem Schuldner in der Regel eine angemessene Frist einräumen, um auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen zu reagieren.

Entscheidet sich der Gläubiger für die Einschaltung eines Inkassobüros, kann sich der Zeitraum verlängern.

Die Konsultation eines Rechtsanwalts und die Vorbereitung einer möglichen Klage können weitere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Die anschließende gerichtliche Phase kann die meiste Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn der Fall vor Gericht geht. Gerichtsverfahren in Griechenland können langwierig sein und mehrere Monate bis über ein Jahr dauern, abhängig vom Zeitplan des Gerichts, der Komplexität des Falles und eventuellen Berufungen.

Dies sind natürlich nur allgemeine Überlegungen. Für eine genauere Einschätzung ist es ratsam, sich so früh wie möglich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen und unsere juristischen Dienstleistungen in Griechenland in Anspruch zu nehmen.

Kann ich mein gesamtes Guthaben zurückerhalten?

Leider gibt es beim Inkasso keine Garantie für eine vollständige Rückzahlung.

Der wichtigste Faktor ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Wenn der Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten ist, sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder nur über ein geringes Vermögen verfügt, kann es schwierig sein, die Forderung vollständig einzutreiben.

Selbst wenn ein Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet, hängt die tatsächliche Eintreibung von der Vollstreckung des Urteils ab. Und wenn der Schuldner nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt oder diese verbirgt, kann es schwierig sein, den gesamten Betrag beizutreiben.

Aus diesem Grund entscheiden sich Gläubiger manchmal für eine gütliche Einigung, um einen Teil der Schulden einzutreiben. Auf diese Weise können zwar nicht 100 % des geschuldeten Betrags eingezogen werden, aber es kann ein sicherer Weg sein, einen Teil der Schuld einzutreiben, insbesondere in Fällen, in denen die vollständige Einziehung unsicher ist.

Im Allgemeinen gilt: Je länger das Einziehungsverfahren dauert, desto schwieriger kann es sein, den gesamten Betrag einzuziehen. Ältere Schulden können schwieriger beizutreiben sein, und die finanzielle Situation des Schuldners kann sich im Laufe der Zeit ändern.

Wie wir Ihnen beim Forderungseinzug in Griechenland helfen können

Die Rechtsanwaltskanzlei Leptokaridou ist auf die Beitreibung von Forderungen in Griechenland spezialisiert, insbesondere auf grenzüberschreitende Forderungen, Unternehmensforderungen und hohe Beträge.

Indem wir uns um die rechtlichen Aspekte des Forderungseinzugs kümmern, können wir Ihnen Zeit und Ressourcen sparen, so dass Sie sich auf Ihre geschäftlichen oder persönlichen Angelegenheiten konzentrieren können, während wir uns um den Forderungseinzug kümmern.

In jeder Phase des Inkassoprozesses stellen wir sicher, dass alle Inkassotätigkeiten im Einklang mit dem geltenden Recht durchgeführt werden. Dies ist wichtig, um Gesetzesverstöße zu vermeiden, die Strafen nach sich ziehen oder Ihrem Ruf schaden könnten.

Wenn Sie eine Forderung in Griechenland eintreiben müssen, können wir Ihnen dabei helfen:

  • Rechtsberatung und Strategie: Wir bieten Ihnen eine auf Ihre spezielle Situation zugeschnittene Rechtsberatung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Pflichten nach griechischem Recht zu verstehen. Anschließend entwickeln wir einen strategischen Ansatz für das Inkasso, der sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die praktischen Aspekte Ihres Falles berücksichtigt.
  • Beratung zur Durchsetzbarkeit: In manchen Fällen ist die Verfolgung einer Forderung unwirtschaftlich oder wenig erfolgversprechend. Wir können Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Durchsetzbarkeit Ihres Falles geben und Sie beraten, ob Sie die Forderung weiterverfolgen, begleichen oder abschreiben sollten.
  • Erstellung von Rechtsdokumenten: Die Erstellung von Rechtsdokumenten, einschließlich Mahnschreiben, Vergleichsvereinbarungen und Gerichtsakten, ist für die formelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche von entscheidender Bedeutung und muss so gestaltet sein, dass sie den rechtlichen Standards entsprechen und die Ernsthaftigkeit Ihres Anspruchs effektiv vermitteln.
  • Verhandlung und Mediation: Wir vermitteln zwischen Ihnen und dem Schuldner und erleichtern die Vergleichsverhandlungen. Wir helfen Ihnen bei der Strukturierung von Zahlungsplänen, verhandeln Vergleiche und stellen sicher, dass jede getroffene Vereinbarung rechtsverbindlich ist und Ihre Interessen schützt.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte das Inkassoverfahren zu einem Rechtsstreit eskalieren, vertritt Sie unsere Kanzlei vor Gericht. Wir kümmern uns um die Einreichung der Klage, präsentieren Ihren Fall, verwalten die Gerichtstermine und verteidigen Sie.
  • Vollstreckung von Urteilen: Ist ein Urteil ergangen, helfen unsere Anwälte bei der Vollstreckung. Dazu gehört die Beantragung von Vollstreckungsbescheiden, die Einleitung von Pfändungs- und Überweisungsverfahren und die Sicherstellung, dass das Urteil tatsächlich vollstreckt wird.

Welche Arten von Forderungen können wir für Sie eintreiben?

Als Anwälte können wir Sie bei einer Vielzahl von Inkassofällen unterstützen, indem wir Privatpersonen oder Unternehmen helfen, das ihnen geschuldete Geld auf legalem Wege einzutreiben.

Zu den Forderungen, bei deren Eintreibung wir Ihnen helfen können, gehören einige der häufigsten:

  • Unternehmensschulden: Unternehmen sehen sich häufig mit Situationen konfrontiert, in denen Kunden oder andere Unternehmen für gelieferte Produkte oder Dienstleistungen nicht bezahlen. Wir können Ihnen in diesen Fällen helfen, indem wir Mahnungen verschicken, Zahlungspläne aushandeln oder Klagen einreichen, um das geschuldete Geld einzutreiben. Selbstverständlich vertreten wir Ihr Unternehmen bei Bedarf auch vor Gericht.
  • Mietschulden: Vermieter, die ausstehende Mietzahlungen von ihren Mietern einfordern möchten, können von unserer Rechtsberatung und Expertise im Mietrecht in Griechenland profitieren. Unsere Kanzlei hilft bei der Vorbereitung und Versendung von Räumungsmitteilungen, verhandelt über die Zahlung ausstehender Mieten und vertritt den Vermieter bei Räumungsklagen, wenn der Mieter sich weigert, die Miete zu zahlen oder die Wohnung zu räumen.​
  • Eintreibung von Urteilen: Nach einem gewonnenen Rechtsstreit benötigt die obsiegende Partei möglicherweise Hilfe bei der Eintreibung des Urteils von der unterlegenen Partei. Wir können in dieser Phase nach dem Urteil helfen, indem wir das Vermögen des Schuldners ermitteln und pfänden, Löhne und Gehälter pfänden oder Grundpfandrechte anmelden.
  • Internationale Forderungen: Die Eintreibung von Schulden über nationale Grenzen hinweg kann aufgrund unterschiedlicher Gesetze und Rechtssprechungen komplex sein. Als Rechtsanwälte, die auf internationale Fälle spezialisiert sind, können wir diese Herausforderungen meistern und internationale Verträge und Abkommen nutzen, um Schulden von ausländischen Unternehmen oder Privatpersonen in Griechenland oder Deutschland einzutreiben.
  • Kindesunterhalt und Alimente: Bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt oder Alimenten können wir Ihnen helfen, indem wir Vollstreckungsmaßnahmen vor Gericht einleiten, die zu Lohnpfändung, Vermögensbeschlagnahme oder anderen rechtlichen Konsequenzen für die säumige Partei führen können.

In all diesen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts die Chancen, das geschuldete Geld zurückzubekommen, erheblich erhöhen. Unsere Kanzlei kann Sie rechtlich beraten, Sie bei Verhandlungen oder Gerichtsverfahren vertreten und rechtliche Mittel zur Durchsetzung von Zahlungen einsetzen – ein unschätzbarer Vorteil bei der Eintreibung von Schulden.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

Kontakt zur Anwaltskanzlei Leptokaridou

Forderungsbeitreibung in Griechenland

Die Zeit drängt, wenn es darum geht, Ihre Schulden ganz oder teilweise einzutreiben. Setzen Sie sich noch mit uns in Verbindung, damit wir Sie rechtzeitig rechtlich beraten und so schnell wie möglich die richtige Vorgehensweise finden können.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über Inkasso in Griechenland zu erfahren.

Berlin
+49 30 88702382

Athen
+30 210 7008720

Thessaloniki
+30 2310 284408

[email protected]

Wir helfen Ihnen bei der Forderungsbeitreibung in Griechenland

Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie einen internationalen griechischen Rechtsanwalt suchen, der auf Forderungseinzug in Griechenland spezialisiert ist. Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um Ihre rechtlichen Angelegenheiten in Griechenland.

Icon Pin

Berlin, Deutschland

+49 30 88702382
[email protected]

Icon Pin

Athen, Griechenland

+30 210 7008720
[email protected]

Icon Pin

Thessaloniki, Griechenland

+30 2310 284408
[email protected]

Allgemeine Anfragen können auch an unsere zentrale Koordinationsstelle unter [email protected] gerichtet werden.