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Griechisches Immobilienrecht

Mietrechtliche Streitigkeiten in Griechenland

Mietstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in Griechenland betreffen in der Regel die Bedingungen des Mietvertrags, Fragen der Verwaltung der Immobilie oder – einer der häufigsten Fälle – die Nichtzahlung der Miete.

Mietstreitigkeiten werden in Griechenland in erster Linie durch das griechische Zivilgesetzbuch sowie durch einige Sondergesetze und Präsidialerlasse geregelt, die das Gesetz im Laufe der Zeit geändert haben.

Wir können Ihnen bei der Lösung von Mietstreitigkeiten in Griechenland helfen.

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Mietstreitigkeiten in Griechenland, was das Gesetz sagt

Die Artikel 574 bis 618 des griechischen Zivilgesetzbuches enthalten die allgemeinen Regeln und Vorschriften des Immobilienrechts, einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien und damit auch mit Mietstreitigkeiten.

Darüber hinaus haben spezifische Gesetze (3853/2010 und 4242/2014) und Präsidialverordnungen (34/1995) diese allgemeinen Regeln weiter verfeinert und ergänzt, um alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Mietverträgen und Mietstreitigkeiten abzudecken.

Das griechische Immobilienrecht regelt unter anderem die Mindestdauer von Wohnungsmietverträgen, Mietanpassungen und die rechtlichen Verantwortlichkeiten von Vermietern und Mietern.

Welche Rechte hat der Vermieter?

In Griechenland verfügt der Vermieter über eine Reihe von Rechten bei Mietstreitigkeiten, insbesondere bei Nichtzahlung der Miete oder Vertragsbruch. Natürlich deckt das Gesetz nicht nur diese beiden Fälle ab, sondern auch die häufigsten Gründe für Mietstreitigkeiten, darunter Mieterhöhungen, Zwangsräumung, Hausverwaltung oder die Zahlung der Kaution.

Vermieter sind für die Instandhaltung und Wartung der vermieteten Immobilie verantwortlich und müssen sicherstellen, dass vereinbarte Mieterhöhungen und andere Bedingungen des Mietvertrags eingehalten werden.

Vermieter haben außerdem das Recht, eine Kaution zu verlangen, die in der Regel ein bis zwei Monatsmieten beträgt und für eventuelle Schäden oder Mietrückstände aufkommen soll.

Mieterhöhungen werden in der Regel im Mietvertrag festgelegt und sind häufig an die Inflation gekoppelt. Wurde jedoch keine ausdrückliche Vereinbarung über Mieterhöhungen getroffen, können Vermieter eine Anpassung über die Gerichte oder die regionalen Kommissionen für die Beilegung von Streitigkeiten und die Anpassung von Mieten beantragen.

Zahlt der Mieter die Miete nicht, hat der Vermieter das Recht, eine Räumungsklage einzureichen. Dies kann durch eine gerichtliche Verfügung beschleunigt werden, die in der Regel innerhalb von zwanzig Tagen erlassen wird und keine mündliche Verhandlung erfordert. Zuvor muss der Vermieter dem Mieter jedoch eine außergerichtliche Mahnung schicken, in der er ihm eine Frist von mindestens 15 Tagen setzt, um die ausstehende Miete zu zahlen.

Neben der Miete kann der Vermieter auch unbezahlte Nebenkostenrechnungen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend machen, sofern er einen schriftlichen Zahlungsnachweis vorlegen kann.

In einigen Fällen kann der Vermieter sogar beschließen, einen Fachmann mit dem Inkasso in Griechenland zu beauftragen.

Wenn die Voraussetzungen für eine gerichtliche Verfügung nicht erfüllt sind, z. B. wenn der Mietvertrag nicht durch eine schriftliche Vereinbarung nachgewiesen werden kann, kann der Vermieter den Mieter verklagen. Dieses Verfahren dauert länger und erfordert eine Gerichtsverhandlung.

Welche Rechte hat der Mieter?

Das griechische Immobilienrecht legt die Rechte und Pflichten des Mieters im Zusammenhang mit dem Mietvertrag fest und bestimmt die Grundregeln für die wirksame Beilegung von Mietstreitigkeiten.

Das griechische Immobilienrecht deckt sowohl gewöhnliche Fälle ab, die sich auf die Grundregeln des Mietverhältnisses beziehen, als auch außergewöhnliche Situationen, die sich aus der Nachlässigkeit einer der Parteien ergeben können.

Im Folgenden werden einige häufige Fälle im Zusammenhang mit den Rechten von Mietern dargestellt:

  • Mindestmietdauer: Mietverträge für Wohnräume haben eine gesetzliche Mindestdauer von drei Jahren. Auch wenn der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum ausgehandelt wird, gilt diese Dreijahresfrist für den Vermieter, nicht aber für den Mieter. Das bedeutet, dass der Mieter vor Ablauf der Dreijahresfrist ohne Vertragsverletzung ausziehen kann, der Vermieter den Mietvertrag aber nicht ohne wichtigen Grund vorzeitig kündigen kann.
  • Kaution: Die Kaution darf zwei Monatsmieten nicht übersteigen und wird in der Regel am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.
  • Renovierungen und Reparaturen: Der Mieter ist in der Regel für die Zahlung der Neben- und Gemeinschaftskosten (Kinokrista) verantwortlich, nicht aber für größere Renovierungen oder Reparaturen, die in der Verantwortung des Vermieters liegen.
  • Anpassung der Miete an die Marktbedingungen: Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern und sich dies auf die Miete auswirkt, kann der Mieter vor Gericht eine Anpassung der Miete an die aktuellen Marktverhältnisse verlangen.
  • Schutz vor ungerechtfertigter Zwangsräumung: In Fällen, in denen ein Vermieter einen Mieter zwangsräumen will, ist der Mieter vor einer ungerechtfertigten Zwangsräumung geschützt. Der Vermieter muss einen triftigen Grund für die Zwangsräumung haben, z. B. Vertragsbruch oder Nichtzahlung der Miete. Auch in diesen Fällen kann das Räumungsverfahren langwierig sein und ein Gerichtsverfahren erfordern.
  • Einspruch gegen ein Gerichtsurteil: Wenn der Vermieter eine einstweilige Verfügung wegen Nichtzahlung der Miete und Räumung erwirkt, hat der Mieter das Recht, innerhalb von 15 Werktagen nach Zustellung der Verfügung Berufung einzulegen. Diese Berufung kann sich auf Verfahrensfragen im Zusammenhang mit dem Erlass des Urteils oder auf die Begründetheit der Forderung selbst beziehen, z. B. auf den Nachweis, dass die Miete nicht geschuldet wurde. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einlegung eines Rechtsmittels nicht automatisch zur Aussetzung der Vollstreckung des Gerichtsbeschlusses führt. Um eine Aussetzung zu erreichen, muss der Mieter eine Anhörung und eine einstweilige Verfügung beantragen.

Mietstreitigkeiten in Griechenland, unser Rechtsdienst

In der Rechtsanwaltskanzlei Leptokaridou bieten wir sowohl Mietern als auch Vermietern umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mietrechtsstreitigkeiten an.

Der erste Schritt ist in der Regel eine Rechtsberatung mit einem immobilienrecht Anwalt in Griechenland, bei der wir Sie über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern nach griechischem Recht informieren und Ihnen helfen, Ihre rechtliche Position und Ihre Möglichkeiten besser zu verstehen.

Wir verhandeln oder vermitteln in Ihrem Namen zwischen Vermieter und Mieter, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte ein Mietstreit jedoch zu einem Gerichtsverfahren eskalieren, sind wir selbstverständlich bereit, Sie vor Gericht zu vertreten und alle Aspekte des Verfahrens zu übernehme

Weitere Dienstleistungen:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, um sicherzustellen, dass diese rechtskonform sind und Ihre Interessen schützen.
  • Bearbeitung von Mietrückständen und Schadenersatzforderungen: Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Mietrückständen und Schadenersatzansprüchen.
  • Räumungsklagen: Im Falle der Nichtzahlung der Miete oder der Verletzung der Mietbedingungen unterstützen wir Vermieter bei der gerichtlichen Durchsetzung der Räumung, einschließlich der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen und der Vertretung des Vermieters bei den Gerichtsverhandlungen.
  • Widerspruch und Anfechtung: Für Mieter, die mit einer Zwangsräumung oder anderen nachteiligen Maßnahmen konfrontiert sind, können wir Rechtsmittel einlegen oder die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Vermieters anfechten.
  • Beratung zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Wir stellen sicher, dass sowohl Vermieter als auch Mieter die einschlägigen Vorschriften einhalten, einschließlich steuerlicher Verpflichtungen und des Immobilienrechts.
  • Rechtliche Unterstützung bei der Immobilienverwaltung: In einigen Fällen, insbesondere wenn der Vermieter nicht in Griechenland ansässig ist, bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung an, indem wir als Vermittler zwischen dem Vermieter und dem Mieter auftreten.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der Veranschaulichung des Themas. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig, weist besondere Umstände auf und sollte im Detail von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der in der Lage ist, die spezifischen Umstände zu überprüfen.

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Als Anwalt für Immobilienrecht in Griechenland verfügen wir über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Mietrechtsstreitigkeiten und stehen Ihnen zur Verfügung, um jeden Fall zu lösen und das Beste für Sie herauszuholen.

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